Mehrleistung
Die Grundsumme einer vereinbarten Invaliditätsleistung kann durch eine Mehrleistungsklausel gesteigert werden, um die versicherte Person bei besonders hohen Invaliditäten finanziell besser zu stellen. Typisch ist die Mehrleistung ab 90 Prozent, bei der die aus der Grundsumme berechnete Leistung ab 90 Prozent Invaliditätsgrad verdoppelt wird.
Beispiel
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