Mietverlustversicherung BU-Versicherung für Gebäude
Gegenstand der Mietverlustversicherung als BU-Versicherung für Gebäude
Vermieter von gewerblich oder industriell genutzten Gebäuden oder Räumen scheinen den Ausfall von Mieteinnahmen, die die unternehmerische Tätigkeit oftmals aufrechterhalten, zu vernachlässigen. Der Einnahmeausfall z. B. nach einem Brandschaden ist über die Feuerversicherung nicht gedeckt. Er kann besonders relevant sein, wenn das Gebäude fremdfinanziert worden ist und Zins- und Tilgungsraten zu zahlen sind.
Versichert werden können Feuer, LW, Sturm, Hagel, Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen. Die Haftzeit beträgt ein Jahr.
Kostenerstattung für Mietausfall, Nebenkosten, wie z. B. Grundsteuer, Müllabfuhr, Telefon, Strom, Straßenreinigung.
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Ferner sind in der Feuerversicherung die Nutzwärmeschäden sowie Sengschäden nicht versichert.
Versicherungsort sind die im Versicherungsschein genannten Gebäude. Der Versicherungswert ergibt sich aus dem Bruttojahresmietwert für vermietete Räume bzw. aus dem ortsüblichen Jahresmietwert bei selbst genutzten Räumen.
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