Mindestdeckungssummen
Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen 7,5 Mio. EUR für Personenschäden je Person sowie 1 Mio. EUR für Sach- und 50.000 EUR für Vermögensschäden.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Mindestversicherungssummen
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Mindestdeckungssummen bedeutet.
Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen 7,5 Mio. EUR für Personenschäden je Person sowie 1 Mio. EUR für Sach- und 50.000 EUR für Vermögensschäden.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Mindestversicherungssummen
Die günstigste Hausratversicherung mit den besten Leistungen finden.
Hier die Preise zur Privathaftpflicht online vergleichen und sparen.
Finden Sie eine gute Autoversicherung zum günstigsten Preis.