Mitgliedschaft
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) sind wie Genossenschaften organisiert, indem ihre Kunden in der Regel gleichzeitig auch Mitglieder sind. Die Mitgliedschaft wird durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages begründet. Ihre Interessen werden in der obersten Vertretung wahrgenommen, die beim kleinen VVaG alle Mitglieder, beim großen hingegen nur Mitglieder-Vertreter enthält. Die Versammlung der Mitglieder-Vertreter wird nicht von allen Mitgliedern getragen, sondern entscheidet selbst über die Hinzuwahl weiterer Vertreter. Die oberste Vertretung nimmt Aufsichtsratsaufgaben und grundsätzliche Entscheidungen wahr.
Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich auch mit einer Nachschussverpflichtung verbunden, wenn in einem Versicherungsjahr Verluste auftreten. Diese wird jedoch bei großen VVaG häufig in der Satzung ausgeschlossen.
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