Montageversicherung
Die Montageversicherung bietet Schutz für Konstruktionen, Maschinen, Anlagen und deren Reserveteile und Ausrüstung für die Zeit der Montage und Erprobung des Montageobjektes. Die Haftung beginnt mit dem Abladen der Teile an dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsort (Montageort) und endet mit der Abnahme bzw. Fertigstellung.
Gegenstand der Versicherung
Schäden, die an versicherten Montageobjekten unvorhergesehen und plötzlich eintreten. Es besteht eine All-risks-Versicherung.
Die Montageversicherung wird i. d. R. vom Unternehmer abgeschlossen, um seine Interessen zu versichern. Bedient sich der Unternehmer zur Ausführung des Lieferauftrages noch der Mithilfe von Subunternehmern, so sind auch deren Interessen gedeckt. Die Interessen des Bestellers können noch in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden. Wenn der Besteller durch Zulieferungen an der Erstellung der von ihm in Auftrag gegebenen Anlage beteiligt ist, bietet sich diese Vorgehensweise insbesondere an. Der Besteller kann auch selbst VN sein. Bei Großprojekten empfiehlt sich diese Vorgehensweise, wenn der Besteller für die Koordinierung und Abwicklung keinen Generalunternehmer beauftragt hat.
Montageobjekte sind z. B.
Konstruktionen aller Art
Maschinen und maschinelle Einrichtungen
dazugehörende Reserveteile
Umbauten, Reparaturen, Erweiterungen
Erzeugnisse aus den Bereichen Förder-, Kern-, Elektro- und Verfahrenstechnik sowie
Maschinen-, Kessel- und Stahlbau.
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