Nachgelagerte Besteuerung
Eine Nachgelagerte Besteuerung ist die Besteuerung von Altersversorgungsleistungen im Rentenalter. Der Gesetzgeber favorisiert diese Besteuerung als Regelbesteuerung auf Grund des BVerfG-Urteils zur unterschiedlichen Behandlung von Renten und Pensionen (BVerfG, Urteil vom 06.03.2002, 2 BvL 17/99). Die nachgelagerte Besteuerung wurde mit dem Altersvermögensgesetz und noch deutlicher mit dem Alterseinkünftegesetz als Regelbesteuerung eingeführt.
Vorteil für den Arbeitnehmer ist, dass er aus steuerlich unbelasteten Gehaltsbestandteilen eine Altersversorgung aufbauen kann und die Steuerlast in eine Zeit fällt, in der außer in wenigen Ausnahmefällen (zum Beispiel hohe Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung etc.) nur sehr niedrige zu versteuernde Einkünfte anfallen.
Für die Planung der Altersvorsorge bedeutet dies jedoch, dass die reine Betrachtung der Ansparphase (Ermittlung der aktuellen Versorgungslücke und Hochrechnung auf das Rentenbeginnalter) nicht mehr ausreicht. Stattdessen ist nun eine Lebenszyklusbetrachtung erforderlich, bei der auch die Rentenbezugszeit einbezogen und eine steuerliche Nettobetrachtung vorgenommen wird. Hierzu ist in der Regel die Verwendung entsprechender Planungssoftware für die Altersvorsorge erforderlich, weil die Vielzahl der zu beachtenden Variablen nur noch so berechenbar ist.
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