Nicht versicherte Schäden (Wohngebäudeversicherung)
In der Wohngebäudeversicherung gelten folgende Schäden und Gefahren als Nicht versicherte Schäden:
Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seines Repräsentanten
Krieg, innere Unruhen, Erdbeben, Kernenergie
Nutzwärme
Sengschäden
Kurzschluss- und Überspannungsschäden, sofern ein Blitz nicht direkt auf das Gebäude aufgetroffen ist
Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden
Plansch- und Reinigungswasser, Grundwasser, Hochwassser, Witterungsniederschläge und dadurch entstehender Rückstau
Öffnung von Sprinkleranlagen oder Berieselungsanlagen
Erdsenkung, Erdrutsch, Schwamm, Erdfall, Sturmflut, Lawinen
Eindringen von Witterungsniederschlägen durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster
Laden- und Schaufensterscheiben. Diese sind über eine gewerbliche Glasversicherung versicherbar
Außerdem werden die über eine Gefahr abgedeckten Schäden nicht gleichzeitig durch eine andere Gefahr mitversichert, um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden, z.B. der in der Leitungswasserversicherung abgedeckte Rohrbruch gilt in der Sturmversicherung als ausgeschlossen, auch wenn er durch einen Sturm verursacht wurde.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Niederschläge