Pauschaldeklaration
Die Pauschaldeklaration ist eine Form der Inventarversicherung, bei der im Gegensatz zur Einzeldeklaration der Industrieversicherung eine gesamte Versicherungssumme aus den Positionen Betriebseinrichtung, Vorräte und Vorsorge gebildet und ein umfassendes Deckungskonzept auf Basis der Versicherungsbedingungen der Einzelsparten angeboten wird.
Beispiele zusätzlicher Positionen:
In der Feuer- und Leitungswasserversicherung:
Pos. 10: Außenversicherung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, jedoch außerhalb des Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt, bis 5 Prozent der Versicherungssumme, max. 5.000 EUR.
In der Feuerversicherung:
Pos. 11: Schäden an Räucher-, Trocknungs- und Erhitzungsanlagen und deren Inhalt, wenn der Brand innerhalb der Anlagen ausgebrochen ist, bis max. 1.500 EUR.
In der Einbruchdiebstahlversicherung:
Pos. 20: Schäden, die insbesondere am Schaufensterinhalt eintreten, ohne dass der Täter das Gebäude betritt, bis 10 Prozent der Versicherungssumme, max. 2.500 EUR.
Pos. 21: Inhalt von Schaukästen und Vitrinen außerhalb des Versicherungsortes, aber auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, und in dessen unmittelbarer Umgebung, bis max. 500 EUR.
In der Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser- und Sturmversicherung:
Pos. 40-43: Bargeld, Urkunden (z. B. Sparbücher und sonstige Wertpapiere), außerdem – sofern es sich nicht um Waren oder Vorräte handelt – Briefmarken, Münzen, Medaillen, Schmucksachen, Perlen, Edelsteine, unbearbeitete Edelmetalle sowie Sachen aus Edelmetall, die nicht dem Raumschmuck dienen, verschlossen im Geldschrank o.Ä. (bis 10 Prozent der Versicherungssumme, max. 5.000 EUR).
Pos. 44: Akten, Pläne, Geschäftsbücher, Karteien, Zeichnungen, Lochkarten, Magnetbänder, Magnetplatten und andere Datenträger, bis 10 Prozent der Versicherungssumme, max. 10.000 EUR.
Pos. 45: Muster, Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen zum Zeitwert, bis 5 Prozent der Versicherungssumme, max. 5.000 EUR.
Pos. 46: Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten und in der Feuerversicherung auch Feuerlöschkosten bis 5 Prozent der Versicherungssumme, max. 5.000 EUR.
Pos. 47: Einschluss der Klausel 1301 – Preisdifferenzversicherung bis 5 Prozent der Versicherungssumme, max. 5.000 EUR.
In der Einbruchdiebstahlversicherung:
Pos. 50: Gebäudebeschädigungen und Schäden an Schaukästen und Vitrinen außerhalb des Versicherungsortes, aber auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, und in dessen unmittelbarer Umgebung, ausgenommen Schaufenster-, Schaukästen- und Vitrinenverglasung sowie Kosten für Türschlossänderungen durch Einbruchdiebstahl und Raub, bis 10 Prozent der Versicherungssumme, max. 5.000 EUR.
Pos. 51: Aufwendungen bei Abhandenkommen von Schlüsseln zu Tresorräumen, Geldschränken, mehrwandigen Stahlschränken mit einem Mindestgewicht von 300 kg oder eingemauerten Stahlwandschränken mit mehrwandiger Tür, bis 10 Prozent der Versicherungssumme, max. 5.000 EUR.
Pos. 52: Verlust an Bargeld, Vorräten und sonstigen Sachen durch Raub innerhalb des Versicherungsorts (Geschäftsberaubung) und des allseits umfriedeten Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt, bis 10 Prozent der Versicherungssumme, max. 25.000 EUR.
Pos. 53: Verlust an Bargeld, Vorräten und sonstigen Sachen durch Raub auf Transportwegen (Transportberaubung) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unter der Voraussetzung, dass nicht mehrere Transporte gleichzeitig unterwegs sind, bis 10 Prozent der Versicherungssumme, max. 10.000 EUR.
In der Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung:
An der Außenseite des Gebäudes angebrachte Antennenanlagen, Gefahrenmelde-, Beleuchtungs- und Leuchtröhrenanlagen, Markisen, Schilder und Transparente, Überdachungen, Schutz- und Trennwände, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt, bis 3.000 EUR.
In der Feuer- und Leitungswasserversicherung:
Pos. 70: Sachen im Freien auf dem Versicherungsgrundstück, bis 3.000 EUR.
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