Pensionskasse
Rechtlich selbstständiger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der den Arbeitnehmern des oder der Trägerunternehmen sowie den Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen gewährt. Die Pensionskasse unterliegt der Aufsicht durch die BaFin.
Die Pensionskasse eignet sich sowohl für die arbeitnehmerfinanzierte bAV als auch die arbeitgeberfinanzierte bAV. Ihre Vorzüge sind:
Hohe Sicherheit der Beiträge und der langfristigen Erfüllbarkeit zugesagter Leistungen
Sicherheitsorientierte Geldanlage
Auch für die Zulagenförderung nach § 10a EStG einsetzbar (Riester-Rente)
Die Gründung von Pensionskassen ist in der Regel für kleinere Unternehmen zu aufwändig, stattdessen können vielfach überbetriebliche Pensionskassen genutzt werden.
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