Provision
Als Provision bezeichnet man die Vergütung der Versicherungsvertreter. Sie wird erfolgsabhängig für ausgeführte Geschäfte – erfolgreich abgeschlossene Versicherungen – und umsatzabhängig bezahlt. Als Basis dient in den Kompositversicherungssparten in der Regel die vom Kunden gezahlte Jahresprämie, in der Lebensversicherung die in der Gesamtlaufzeit des Vertrages einzuzahlende Beitragssumme und für die der Monatsbeitrag.
Üblich ist, dass für den Vertragsabschluss eine erhöhte Abschlussprovision gezahlt wird und ab dem zweiten Versicherungsjahr eine niedrigere Folge- oder Bestandsprovision.
Die reine Umsatzbezogenheit der Provision gilt seit längerem als umstritten. Kritiker wenden ein, dass hierdurch Fehlanreize gesetzt werden, unabhängig vom Bedarf des Kunden Verträge mit möglichst hohen Prämien abzuschließen, und unabhängig von der Rendite der jeweiligen Versicherungssparte Verträge mit besonders hoher Provisionsaussicht zu vermitteln. Im Zuge der Umsetzung von Solvency II sind die Versicherer gezwungen, die einzelnen Versicherungssparten Risiko adäquat mit Eigenkapital zu unterlegen und dadurch ihre Tarifpolitik zu ändern.
Als Lösungsansätze sind bisher unter anderem Provisionen bekannt geworden, die in Abhängigkeit eines Netto Bestandausbaus oder einer Bündelungsquote beim Kunden und damit nicht mehr allein vom Einzelumsatz des vergüteten Vertrages abhängig bewertet werden. Auch eine Differenzierung der Provision nach Schadenträchtigkeit des Bestandes wird diskutiert, allerdings darf man nicht übersehen, dass der selbstständige Versicherungsvermittler nicht das Risiko des Versicherers teilt.
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