Quotelung
Mit Quotelung ist die Kürzung der Leistung im Versicherungsfall gemeint, wenn der VN den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt oder grob fahrlässig eine Obliegenheit verletzt hat und dies ursächlich war für den Versicherungsfall. Für die Höhe der Kürzungsquoten müssen sich erst Erfahrungssätze durch die Rechtsprechung herausbilden.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Quotenexzedenten Rückversicherung