Radiusklausel
Bauunternehmer Haftpflichtpolicen enthalten regelmäßig eine sogenannten Radiusklausel. Sie besagt, dass bei Abbruch- und Einreißarbeiten kein Versicherungsschutz besteht für Sachschäden in einem Umkreis, dessen Radius der halben Höhe des einzureißenden Bauwerks entspricht. Diese Deckungsbegrenzung erfolgt im Hinblick auf in diesem Umkreis fast zwangsläufig eintretende Sachschäden, falls nicht ausreichend Vorsorge getroffen wird.
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