Rentenfaktor
Der Rentenfaktor beträgt für
Altersrente 1,0
Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5
Renten wegen voller Erwerbsminderung 1,0
Erziehungsrenten 1,0
Kleine und große Witwenrente während der ersten drei Monate nach Versterben des Ehegatten 1,0
Kleine Witwenrente nach den ersten drei Monaten 0,25
Große Witwenrente nach den ersten drei Monaten 0,55
Halbwaisenrente 0,1
Vollwaisenrente 0,2
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