Rentengarantie
Die Rentengarantie ist eine Zusatzvereinbarung zu einer Rentenversicherung, mit der eine Mindestlaufzeit für die Rentenzahlung vereinbart wird. Diese wird in der Regel maximal bis zur statistischen Lebenserwartung der versicherten Person gewährt und wirkt sich auf die Rentenhöhe aus.
Sinn der Rentengarantie ist es, den Hinterbliebenen eine zumindest teilweise Rückzahlung der angesparten Beiträge und Überschüsse zu ihrer eigenen Versorgung zu gewährleisten.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Rentenhöhe