Renteninformation
Seit 2004 haben Versicherte ab dem vollendeten 27. Lebensjahr Anspruch auf eine jährliche Renteninformation.
Die Renteninformation enthält Folgendes:
Angaben zur Grundlage der Rentenberechnung,
Angaben der erreichten Höhe einer Rente bei voller Erwerbsminderung,
Prognose zur Höhe der zu erwartenden Altersrente,
Information über die Auswirkung künftiger Rentenanpassungen,
Übersicht über die Höhe der Beiträge, die für Beitragszeiten vom Versicherten, dem Arbeitgeber oder von öffentlichen Kassen gezahlt worden sind,
Hinweis darauf, dass alle Informationen auf den gespeicherten Daten sowie auf derzeit geltendem Recht basieren und damit unter Vorbehalt stehen.
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