Restwert
Restwert im Sinne der Sachversicherung ist der Wert der nach einem Versicherungsfall verbleibenden Reste versicherter Sachen, wenn diese zwar nicht vollständig zerstört sind, aber dennoch ein Totalschaden vorliegt, weil eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Einzelheiten werden in der Sachversicherung durch sog. Restwertklauseln geregelt.
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