Sockelbetrag
Je nach persönlicher Konstellation kann der Sockelbetrag abzüglich der Grundzulage und Kinderzulagen dazu führen, dass der Sparer keinen oder nur einen minimalen, eigenen Beitrag zum Altersvorsorge Vertrag leistet.
Deshalb ist ein Sockelbetrag im Gesetz festgelegt, der in jedem Fall zu zahlen ist:
Versicherte ohne Kind 2002 – 2004: 45 EUR
ab 2005: 60 EUR (Neuregelung nach AltEinkG)
Versicherte mit einem Kind 2002 – 2004: 38 EUR
ab 2005: 60 EUR (Neuregelung nach AltEinkG)
Versicherte mit mehr als einem Kind 2002 – 2004: 30 EUR
ab 2005: 60 EUR
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