Solidaritätsprinzip
Als Solidaritätsprinzip bezeichnet man das Grundprinzip der gesetzlichen Sozialversicherung, wonach die Prämien nach solidarischen Kriterien – z.B. einkommensabhängig – und unabhängig vom individuellen Risiko (z.B. Alter, Gesundheit, Geschlecht) bemessen werden.
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