Sprinkleranlage
Im Rahmen der Leitungswasserversicherung sind Schäden an einer Sprinkleranlage nicht mitversichert (§ 1 Abs. 3 AWB 87), Im Rahmen der Leitungswasserversicherung ist bestimmungswidriger Wasseraustritt aus Berieselungs- oder Löschanlagen nach Abschnitt A § 1 Abs. 4 a) AWB 2008 nicht mitversichert. Das Risiko kann über eine Extended Coverage oder Sprinkler Leckageversicherung gedeckt werden oder über die Klausel SK 5101 mitversichert werden.
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