Tochterunternehmen
Hat ein Versicherungsnehmer Tochterunternehmen, werden diese häufig in die Haftpflichtpolicen der Mutter einbezogen. Tochterunternehmen sind Unternehmen, bei denen
dem Versicherungsnehmer die Leitung oder Kontrolle direkt oder indirekt zusteht, entweder durch die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter oder durch das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Aufsichtsrats oder sonstigen Leitungsorgans zu bestellen oder abzuberufen, und er gleichzeitig Gesellschafter ist oder
der Versicherungsnehmer das Recht hat, aufgrund eines mit diesem Unternehmen geschlossenen Beherrschungsvertrages oder aufgrund einer Satzungsbestimmung einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen auszuüben.
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