Verdienstausfall
Wird ein Selbstständiger durch einen Dritten in seiner Gesundheit geschädigt und kann er deswegen seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen, stellt sich die Frage, wie sein Schadenersatzanspruch wegen des Verdienstausfall zu ermitteln ist. Die Gerichte stellen auf die Geschäftsentwicklung der letzten zwei bis drei Jahre vor dem schädigenden Ereignis ab und schließen hieraus auf den entgangenen und den künftig noch entgehenden Gewinn. Einkünfte aus einer anderen Erwerbstätigkeit muss sich der Geschädigte anrechnen lassen.
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