Versicherungsfreie Personen gesetzliche Rentenversicherung
In der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind versicherungsfrei:
Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst.
Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Verbänden einschließlich der Spitzenverbände oder ihrer Arbeitsgemeinschaften, wenn sie eine der gesetzlichen Rente vergleichbare und gesicherte Versorgung haben.
Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften, wenn sie eine der gesetzlichen Rente vergleichbare und gesicherte Versorgung haben.
Geringfügig Beschäftigte.
Studenten während eines Praktikums, das nicht mit mehr als 400 EUR im Monat bezahlt wird.
Rentner, Pensionäre sowie bis zum Alter 65 nicht gesetzlich versicherte Personen.
Bestimmte Personen können auf Antrag versicherungsfrei werden:
Selbstständige und Angestellte, die in bestimmten berufsständischen Versorgungswerken Mitglied sind.
Lehrer und Erzieher an Privatschulen mit beamtenähnlicher Versorgung.
Nichtdeutsche Besatzungsmitglieder deutscher Schiffe, die sich gewöhnlich nicht in Deutschland aufhalten.
Bestimmte selbstständige Handwerker, die mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.
An sich versicherungspflichtige Selbstständige (Scheinselbstständige) während der ersten drei Jahre der Existenzgründung.
Ältere ab 58 Jahre, die nach einer zuvor ausgeübten selbstständigen Tätigkeit versicherungspflichtig werden.
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