Versicherungsschein
Der Versicherungsschein ist eine Urkunde, die das Bestehen eines Versicherungsvertrages und seine wesentlichen Details verbrieft und damit als Beweis für den Versicherungsnehmer dient.
In der Lebensversicherung hat der Versicherungsschein darüber hinaus eine wertpapierähnliche Funktion, denn der Versicherungsnehmer oder ein Bezugsberechtigter muss seinen Anspruch auf Leistung – in der Regel die Auszahlung der Versicherungssumme – durch Vorlage des Versicherungsscheins beim Versicherer beweisen.
Nach dem neuen VVG ist der Versicherungsschein in Textform zu erstellen, nur auf Wunsch des Versicherungsnehmers auch als Urkunde (§ 3 VVG).
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