Vertrauensschadenversicherung
Die Risiken, dass Unternehmen durch Datenmanipulationen oder sonstige kriminelle Handlungen ihrer Mitarbeiter oder außen stehender Dritter erhebliche Vermögensschäden erleiden, steigen mit dem zunehmenden Verbreitungsgrad der elektronischen Medien. Innerbetriebliche Sicherheitssysteme können diese Risiken zwar minimieren, aber in der Regel nicht völlig ausschalten. Daher kann der Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung als zusätzliche Vorkehrung gegen Vermögensverluste sinnvoll sein.
Der Versicherer ersetzt dem versicherten Unternehmen Vermögensschäden,
die ihm von Vertrauenspersonen durch vorsätzliche Handlungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen über unerlaubte Handlungen zum Schadenersatz verpflichten (z. B. Betrug, Diebstahl, Untreue), zugefügt werden,
die ihm dadurch entstehen, dass die Vertrauenspersonen Dritten unmittelbar einen Vermögensschaden zufügen, für den der Versicherungsnehmer haftet,
die ihm von außen stehenden Dritten durch unmittelbare und rechtswidrige Eingriffe in die elektronische Datenverarbeitung zugefügt werden, soweit Dritte sich dabei an seinem Vermögen bereichern.
Insoweit ist auch die Schadenverursachung durch Computermissbrauch versichert. Computermissbrauch liegt vor, wenn der Täter bei der Verursachung des Schadens Computer- und Netzwerkleistungen einsetzt. Gedeckte Schäden wären dann z. B. Datenwiederherstellungskosten.
Zusätzlich zu den versicherten Vermögensschäden ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer dabei externe Schadenermittlungs- und externe Rechtsverfolgungskosten zusammen bis zu 20 Prozent des versicherten unmittelbaren Schadens.
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