VVG
Das neue VVG trat am 1.1.2008 in Kraft. Auf Altverträge ist das bisherige VVG noch bis längstens zum 31.12.2008 anzuwenden. Der Versicherer kann dem Kunden bis zum 30.11.2008 auf das neue Recht angepasste Versicherungsbedingungen mit Wirkung ab 1.1.2009 zur Verfügung stellen.
Ausnahmen: In der Lebensversicherung gelten die Bestimmungen zur Überschussbeteiligung bereits ab 1.1.2008 für Altbestand und Neugeschäft. Die Bestimmungen zum Rückkaufswert sind nur auf das Neugeschäft und auch nicht ab 2009 rückwirkend auf Altbestand anzuwenden.
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