Weiche Tarifmerkmale
Seit der Deregulierung verwenden viele Versicherer zusätzlich zu den bisherigen Tarifmerkmalen – z.B. Schadenbedarf von Fahrzeugtypen und Regionalklasse – auch so genannte Weiche Tarifmerkmale, die einen auf mehr oder weniger gesicherten Statistiken beruhenden Einfluss auf das Schadenverhalten eines Fahrzeugs und seines Halters oder Fahrers haben.
Beispiele:
Garagenrabatt: Nächtliche Abstellung des Fahrzeugs in einer Einzel- oder Doppelgarage.
Wenigfahrerrabatt bei geringen Fahrleistungen, teilweise auch umfangreiche Rabattstaffeln in Abhängigkeit von der jeweiligen Fahrleistung.
Fahrerrabatt, wenn nur eine oder zwei bestimmte Personen das Fahrzeug fahren.
Rabatt für Eigenheimbesitzer.
Rabatt für Halter mit minderjährigen Kindern im Haushalt.
Sondertarif für Frauen.
Erfahrungsrabatt für ältere Halter oder Fahrer, zum Beispiel ab 25 Jahre.
Nachlass für jüngere Fahrzeuge (z.B. bis drei Jahre).
Umweltrabatte für Bahncard-Besitzer oder Besitzer besonders sparsamer Fahrzeuge.
Behindertenrabatt.
Berufsgruppenrabatte für z.B. Polizeibeamte, Bankangestellte, Verbraucherschutzorganisationen, Mitarbeiter von Privatkliniken oder Genossenschaften.
Rabatt für die Nutzung von Winterreifen.
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