vergleichsportal.mobi Versicherungen Reisen Strom & Gas & DSL Girokonto & Karten Kredite Geldanlage
Zweitwagenregelung

Zweitwagenregelung

Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Zweitwagenregelung bedeutet.

ZweitwagenregelungVersicherungslexikon Zweitwagenregelung - Infos und Tipps zum Thema VersicherungenInfos und Tipps zum Thema Versicherungen Zweitwagenregelung - Übersicht aller Themen alphabetisch sortiertÜbersicht aller Themen alphabetisch sortiert

Zweitwagenregelung - Definition

Zweitwagenregelung

Die Zweitwagenregelung ist eine Sonderregelung für die erstmalige Einstufung eines neu hinzukommenden Zweitwagens in eine Schadenfreiheitsklassen in der Autoversicherung und ggf. Vollkaskoversicherung. Verfügt der Versicherungsnehmer bereits über ein Fahrzeug, das sich in einer Schadenfreiheitsklasse befindet, kann das Zweitfahrzeug in die SFR-Klasse ½ eingestuft werden.
Bei manchen Versicherern gibt es auch verbesserte Zweitwageneinstufungen, zum Beispiel in die gleiche SF-Klasse wie das Erstfahrzeug. Da die Tarife kaum vergleichbar sind, muss das nicht automatisch mit einem Prämienvorteil für den Kunden verbunden sein.

Nächstes Thema in unserem Lexikon Zahlungsschwierigkeiten


Seite zurück

Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon

Hausratversicherung
Hausratversicherung - Die besten Anbieter in unserem Vergleichsportal finden
Schon ab 2,49 € monatl.

Die günstigste Hausratversicherung mit den besten Leistungen finden.

Private Haftpflichtversicherung
Private Haftpflichtversicherung - Jetzt Anbieter vergleichen und sparen
Schon ab 1,49 € monatl.

Hier die Preise zur Privathaftpflicht online vergleichen und sparen.

Autoversicherung
Autoversicherung - In unserem unabhängigen Vergleichsportal alle Top Anbieter vergleichen
Jetzt bis 750,- € sparen

Finden Sie eine gute Autoversicherung zum günstigsten Preis.

Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung - Mit unserem Vergleich richtig Geld sparen
Schon ab 3,49 € monatl.

Die besten und günstigsten Anbieter einer Wohngebäudeversicherung im Vergleich.


^