Zweitwagenregelung
Die Zweitwagenregelung ist eine Sonderregelung für die erstmalige Einstufung eines neu hinzukommenden Zweitwagens in eine Schadenfreiheitsklassen in der Autoversicherung und ggf. Vollkaskoversicherung. Verfügt der Versicherungsnehmer bereits über ein Fahrzeug, das sich in einer Schadenfreiheitsklasse befindet, kann das Zweitfahrzeug in die SFR-Klasse ½ eingestuft werden.
Bei manchen Versicherern gibt es auch verbesserte Zweitwageneinstufungen, zum Beispiel in die gleiche SF-Klasse wie das Erstfahrzeug. Da die Tarife kaum vergleichbar sind, muss das nicht automatisch mit einem Prämienvorteil für den Kunden verbunden sein.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Zahlungsschwierigkeiten