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Wohngebäudeversicherung
Apella Wohngebäudeversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Bei der verbundenen Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine Schadensversicherung, welche die Versicherungsarten Feuerversicherung, Sturm- und Leitungswasserversicherung in einem Versicherungsvertrag vereint und bietet so einen umfangreichen Versicherungsschutz gegen die Gefahren und den sich daraus ergebenden Schäden, wie beispielsweise durch Feuer, Frost, oder Sturmschäden.
Werden durch eine oder mehrere der versicherten Gefahren, Schäden am versicherten Wohngebäude verursacht, so leistet die Wohngebäudeversicherung finanzielle Entschädigung bis zur maximalen Höhe der bei Vertragsabschluß vereinbarten Versicherungssumme.
Versichert sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung alle im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Wohngebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück. Im Einzelnen werden die durch die Wohngebäudeversicherung versicherten Sachen wie folgt definiert,
Wohngebäude
Wohngebäude im Sinne der Wohngebäudeversicherung sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der überwiegenden Nutzung (mindestens 50% der Grundfläche) zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.
Gebäudebestandteile
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Wohngebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Dazu gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Wohngebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
Gebäudezubehör
Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Wohngebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
Grundstückbestandteile
Als Grundstückbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.
Versicherungsort
Versicherungsgrundstück ist das Flurstück, auf dem das durch die Wohngebäudeversicherung versicherte Wohngebäude steht (Versicherungsort). Teilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, so gilt als Versicherungsort derjenige Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung dem / den im Versicherungsschein bezeichneten Wohngebäude ausschließlich zugehörig ist.
Weitere Grundstückbestandteile sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind, wie beispielsweise folgende,
Carports bis - XX - qm Grundfläche,
Gewächs- und Gartenhäuser bis - XX - qm Grundfläche,
Grundstückseinfriedungen (auch Hecken),
Hof- und Gehwegbefestigungen,
Hundehütten bis - XX - qm Grundfläche,
Masten- und Freileitungen,
Wege- und Gartenbeleuchtungen.
Versichert sind durch die Wohngebäudeversicherung alle infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für
Aufräumungs- und Abbruchkosten Bewegungs- und Schutzkosten
Die Entschädigung für versicherte Kosten ist auf den vereinbarten Betrag begrenzt. Darüberhinaus ersetzt die Wohngebäudeversicherung anfallende Mehrkosten bis zu dem hierfür vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Aufwendungen für notwendige Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen, oder Preissteigerungen nach Eintritt des Versicherungsfalles.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der Apella Wohngebäudeversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
Apella Wohngebäudeversicherung - Tipps und Infos
Auf den Ort des Wasseraustritts kommt es ebenso wenig an wie auf den Zweck der Wasserversorgung. Versicherungsschutz durch eine Wohngebäudeversicherung besteht auch dann, wenn die Hauptleitung
der Wasserversorgung auf dem Nachbargrundstück bricht und der Keller des versicherten Hauses voll läuft und dort Schäden anrichtet. Hauptursache für einen
bestimmungswidrigen Wasseraustritt ist der Rohrbruch. Er kann durch Materialbruch, Riss von Löt- und Schweißnähten, Korrosion oder defekte Verbindungselemente
gegeben sein.
An vertraglichen Obliegenheiten der Wohngebäudeversicherung hat nach den VGB 2008 der VN außerdem die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer
und außen angebrachte Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen, nicht genutzte Gebäude
oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren
und entleert zu halten.
Das BGB findet allerdings keine Anwendung, wenn spezielle Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorrangig eingreifen. So gelten z. B. für den
Prämienzahlungsverzug des Versicherungsnehmers nicht die allgemeinen Regelungen des BGB, sondern die speziellen Vorschriften der §§ 37, 38 VVG. Da
die Apella Wohngebäudeversicherung in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit die Kaufmannseigenschaft besitzen,
gelten für sie die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).
Indes hat der für das versicherte Gebäude vorsteuerabzugsberechtigte VN der Wohngebäudeversicherung zu den VGB 2008 durch Vereinbarung der Klausel PK 7760 die Möglichkeit, die
Versicherungssumme 1914 um den Mehrwertsteueranteil zu reduzieren. Mit dieser Klausel gilt vereinbart, dass ein Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer
in Schadenfall nicht besteht, soweit die Versicherungssumme entsprechend niedriger als der Versicherungswert festgesetzt wurde.
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem
der durch die Apella Wohngebäudeversicherung versicherte Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen
Einrichtungen und Geräten oder an Antennen stehen Schäden anderer Art gleich. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende,
plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Außerhalb versicherter Gebäude erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren von Klima-, Wärmepumpen- oder
Solarheizungsanlagen, soweit die Rohre der Vorsorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Die
neuen VGB 2008 beinhalten hinsichtlich des Deckungsschutzes durch die Wohngebäudeversicherung für thermische Solaranlagen gegenüber den bisherigen Bedingungen im Wesentlichen Klarstellungen.
Der Begriff des Nässeschäden gilt auch für thermische Solaranlagen.
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Allgemeine Infos und Tipps über die Wohngebäudeversicherung
Die zu vereinbarende Versicherungssumme zur Wohngebäudeversicherung ist auf den Versicherungswert 1914 abzustimmen. Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls
erheblich niedriger als der Versicherungswert (Unterversicherung), wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme und Versicherungswert
gekürzt. Maßgebend sind also die auf Preisbasis 1914 bezogenen Werte und nicht etwa das Verhältnis von Versicherungswert multipliziert mit dem
Anpassungsfaktor zum aktuellen Neuwert im Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Zu Wohnzwecken dienendes Gebäudezubehör ist insbesondere in Mehrfamilienhäusern anzutreffen. Hierunter fallen Heizstoffe für Sammelheizungen,
Gemeinschaftswasch- und -trockenanlagen, Gebührenzähler der Gas-, Wasser- und Stromversorgung u. dgl. Da nur solches Zubehör durch die Apella Wohngebäudeversicherung mitversichert ist, dessen
Nutzung zu Wohnzwecken dient, können sich bei gemischt genutzten Gebäuden Abgrenzungsprobleme ergeben. Für solche Fälle, aber auch für Gebäudezubehör,
welches ausschließlich gewerblichen Zwecken dient.
Sie wurde gewährt der erweiterten EC-Versicherung, ECB 99 oder Klausel 9511 zu den ECB 87 für die Sachversicherung und nach Klausel 9611 zu den
ECBUB 87 in der Betriebsunterbrechungsversicherung. Im Rahmen dieser Deckungen war auch die Versicherung von Einzelgefahren möglich. Mit Wirkung seit 1.
Januar 2009 sind diese Bedingungen durch die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur industriellen Feuerversicherung
und die Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung zusätzlicher Gefahren.
Soweit der durch die Sturmflutwelle verursachte Schaden den Schaden durch direkte Sturmeinwirkung überdeckt, greift der Ausschluss. Nicht versichert sind
Schäden, die der VN vorsätzlich herbeiführt, die durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, innere Unruhen,
oder Kernenergie entstehen. Versicherungsschutz besteht auch dann nicht, wenn der VN die Wohngebäudeversicherung arglistig über Tatsachen täuscht oder dies versucht, die
für den Grund der Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Photovoltaikanlagen haben ihren Preis, deshalb sollte eine mögliche Risikovorsorge auch durch den Abschluss entsprechender zusätzlicher Versicherungen zur Wohngebäudeversicherung
überlegt werden. Bei der Montageversicherung handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung, die die gesamte PV-Anlage während der Bau-/Montagezeit abdeckt.
Zu den versicherten Sachen gehören insbesondere, Photovoltaikmodule und Sonnenkollektoren, Wechselrichter, Laderegler und Akkumulatoren, Erzeugungszähler,
Einspeisezähler und Bezugszähler, Überspannungseinrichtungen und Verkabelung.
Allen Versicherungsverträgen liegen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zugrunde. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind ein Unterfall der auch in
anderen Wirtschaftzweigen gebräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich um eine für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen
vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Versicherer) der anderen bei Abschluss des Vertrags stellt. Die AVB der Apella Wohngebäudeversicherung regeln die Rechte und
Pflichten der Vertragspartner sowie den Umfang des Versicherungsschutzes.
Apella Wohngebäudeversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Wohngebäudeversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Apella Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Apella Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Apella Wohngebäudeversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Wohngebäudeversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Arag Wohngebäudeversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Wohngebäudeversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die Apella Wohngebäudeversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.