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Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung für Ausländer - Optimal versichert zum günstigsten Preis
Bei der verbundenen Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine Schadensversicherung, welche die Versicherungsarten Feuerversicherung, Sturm- und Leitungswasserversicherung in einem Versicherungsvertrag vereint und bietet so einen umfangreichen Versicherungsschutz gegen die Gefahren und den sich daraus ergebenden Schäden, wie beispielsweise durch Feuer, Frost, oder Sturmschäden.
Werden durch eine oder mehrere der versicherten Gefahren, Schäden am versicherten Wohngebäude verursacht, so leistet die Wohngebäudeversicherung finanzielle Entschädigung bis zur maximalen Höhe der bei Vertragsabschluß vereinbarten Versicherungssumme.
Versichert sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung alle im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Wohngebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück. Im Einzelnen werden die durch die Wohngebäudeversicherung versicherten Sachen wie folgt definiert,
Wohngebäude
Wohngebäude im Sinne der Wohngebäudeversicherung sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der überwiegenden Nutzung (mindestens 50% der Grundfläche) zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.
Gebäudebestandteile
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Wohngebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Dazu gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Wohngebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
Gebäudezubehör
Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Wohngebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
Grundstückbestandteile
Als Grundstückbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.
Versicherungsort
Versicherungsgrundstück ist das Flurstück, auf dem das durch die Wohngebäudeversicherung versicherte Wohngebäude steht (Versicherungsort). Teilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, so gilt als Versicherungsort derjenige Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung dem / den im Versicherungsschein bezeichneten Wohngebäude ausschließlich zugehörig ist.
Weitere Grundstückbestandteile sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind, wie beispielsweise folgende,
Carports bis - XX - qm Grundfläche,
Gewächs- und Gartenhäuser bis - XX - qm Grundfläche,
Grundstückseinfriedungen (auch Hecken),
Hof- und Gehwegbefestigungen,
Hundehütten bis - XX - qm Grundfläche,
Masten- und Freileitungen,
Wege- und Gartenbeleuchtungen.
Versichert sind durch die Wohngebäudeversicherung alle infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für
Aufräumungs- und Abbruchkosten Bewegungs- und Schutzkosten
Die Entschädigung für versicherte Kosten ist auf den vereinbarten Betrag begrenzt. Darüberhinaus ersetzt die Wohngebäudeversicherung anfallende Mehrkosten bis zu dem hierfür vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Aufwendungen für notwendige Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen, oder Preissteigerungen nach Eintritt des Versicherungsfalles.
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Wohngebäudeversicherung für Ausländer - Tipps und Infos
Analog zum Ausschluss von Rückstauschäden durch Grundwasser usw. sollte auch der Ausschluss von Schäden durch Schwamm dann nicht gelten, wenn sie durch
Leitungswasser als Folge eines durch Schwamm verursachten Rohrbruchs entstehen. Hierzu könnte etwa folgende Vertragvereinbarung mit der Wohngebäudeversicherung in Betracht kommen. In
Ergänzung von Abschnitt A § 3 Nr. 4 cc VGB 2008 gilt der Ausschluss von Schäden durch Schwamm nicht, wenn es sich um Leitungswasserschäden als Folge eines
durch Schwamm verursachten Rohrbruchs handelt.
Verletzt der VN seine Anzeigepflicht, kann die Wohngebäudeversicherung vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der VN hat die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig verletzt. Bei Nachweis des VN, dass der Versicherer den Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingung
abgeschlossen hätte, ist das Rücktrittsrecht des Versicherers auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Tritt der Versicherer nach Eintritt des
Versicherungsfalls zurück, so ist er nicht zur Leistung verpflichtet sein.
Die allgemeinen Rechtsgrundlagen eines Wohngebäudeversicherung für Ausländer Versicherungsvertrags finden sich vor allem in den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des
Handelsgesetzbuchs (HGB), des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
sowie der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR). Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gilt für alle privatrechtlichen Verträge und somit
grundsätzlich auch für Versicherungsverträge.
Verbleibende Restwerte werden angerechnet. Das ist der Betrag, der dafür bei Verkauf erzielt werden kann, und zwar für die bereits erschlossenen Restwerte,
d.h., dass die für die Erschließung der Restewerte aufzuwendenden Kosten zu berücksichtigen sind. Die auf die Schadenaufwendungen entfallende Mehrwertsteuer
wird durch die Wohngebäudeversicherung nicht ersetzt, wenn der VN für das versicherte Gebäude vorsteuerabzugsberechtigt ist. Aber auch der zum Vorsteuerabzug nicht berechtigte VN hat nach den
Bestimmungen der VGB 2008 keinen Anspruch auf Zahlung von Mehrwertsteuer.
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist hinsichtlich der besonderen, die Feuerversicherung betreffenden Bestimmungen für die Wohngebäudeversicherung auch insoweit
anwendbar, als sie die Gefahren Leitungswasser und Sturm einschließen (ausgenommen die Bestimmungen über den Realrechtsgläubigerschutz). Die Allgemeinen
Wohngebäudeversicherung Bedingungen (VGB 2008) und die Allgemeinen Wohngebäudeversicherung für Ausländer Bedingungen (VGB 2000 als Musterbedingungen des Gesamtverbandes
der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vereinigen.
Es handelt sich hier um eingeständige vollständige Bedingungswerke der Wohngebäudeversicherung, so dass eine Anbindung an die jeweiligen Grundbedingungswerke entfällt. Die für die
Deckung von Elementarrisiken angebotenen Sonder- und Zusatzbedingungen und Klauseln enthalten lediglich versicherte Elementarereignisse betreffende
Bestimmungen. Sie werden hinsichtlich Allgemeiner Bestimmungen ergänzt durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) derjenigen Versicherungsart, in
die die Elementardeckung einbezogen wird.
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Allgemeine Infos und Tipps über die Wohngebäudeversicherung
In der Gleitenden Neuwertversicherung ist die Entschädigung durch die Versicherungssumme nicht begrenzt. Dies ergibt sich aus der dargelegten Systematik der
Gleitenden Neuwertversicherung, sodass bei einem Totalschaden zusätzlich zum Substanzschaden auch für die behandelten Kosten bis zu den dafür
gesondert geregelten Entschädigungsgrenzen der Wohngebäudeversicherung volle Entschädigung zu leisten ist, sofern keine Unterversicherung vorliegt. Unzureichende Entschädigung in der
Neuwertversicherung bei Totalschaden.
Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind. Versicherbar sind jedoch nicht nur
die zu Wohnzwecken dienenden Gebäude, sondern auch Wohn- und Geschäftsgebäude, Geschäftsgebäude, Bürogebäude sowie Nebengebäude wie Garagen, Gartenhäuser u.
dergl. Deshalb sind die zu versichernden Gebäude und ihre Nutzungsart im Versicherungsvertrag zur Wohngebäudeversicherung für Ausländer einzeln zu benennen. Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind
mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind.
Auch Schadenminderungsmaßnahmen können nur begrenzt wirksam werden, weil ein ganzes Gebiet betroffen ist und die Infrastruktur nachhaltig gestört sein kann.
Betriebe können nicht produzieren, weil großräumig Strom, Wasser und Gas abgeschaltet werden, Mitarbeiter können nicht auf das Betriebsgrundstück, weil die
Zufahrten von Sicherheitskräften gesperrt werden, die Nachfrage nach Reparaturmaterial und -leistung sprunghaft ansteigt, was zu Engpässen und
Preiserhöhungen der Wohngebäudeversicherung führt.
Ableitungsrohre außerhalb des durch die Wohngebäudeversicherung versicherten Versicherungsgrundstücks. In Erweiterung von Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2008 leistet der Versicherer Entschädigung für Frost-
und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks, soweit sie der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Klausel zur Sturmversicherung, Klausel PK 7363 schließt mit Wirkung für die Gefahren Sturm und Blitzschlag die notwendigen Kosten ein, die für das Entfernen,
den Transport und die Entsorgung waren.
Wichtig ist auch die Beachtung der im Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheiten, nämlich nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens
zu sorgen, der Wohngebäudeversicherung den Schadeneintritt, nachdem er vom ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich - ggf. auch mündlich oder telefonisch - anzuzeigen,
Weisungen des Versicherers zur Schadenabwendung/-minderung - ggf. auch mündlich oder telefonisch - einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten, Weisungen
des Versicherers zur Schadenabwendung/-minderung.
Diese Anzeigepflicht wird durch die richtige und vollständige Beantwortung der im Antragsformular gestellten Fragen erfüllt. Im Gegensatz zum eigentlichen
Antrag auf Abschluss der Wohngebäudeversicherung für Ausländer handelt es sich hier nicht um die Abgabe einer Willenserklärung, sondern um die Erteilung von Auskünften und somit um
eine Wissenserklärung. Wichtig ist vor allem die Unterschrift des Antragstellers, mit der er seine Willenserklärung auf Abschluss des Versicherungsvertrags
dokumentiert. Erst die Unterschrift begründet eine Bindungswirkung.
Wohngebäudeversicherung für Ausländer - Empfehlungen und Tipps
Die Wohngebäudeversicherung gehört auf Grund ihrer umfangreichen Tarif- und Leistungsgestaltung mit zu den komplexesten Versicherungsformen. Es gilt hierbei viele Dinge zu beachten, um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz aus allen Tarifen eine gute und günstige Wohngebäudeversicherung für Ausländer Anbietern zu ermitteln. Nicht nur preislich unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, sondern auch in den jeweiligen Leistungseinschlüssen.
Um einen auf die persönlichen Ansprüchen für Ausländer optimierten Versicherungsschutz durch die Wohngebäudeversicherung zu erhalten, ist in den meisten Fällen ein persönliches Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, welcher sich auf das Versicherungsgebiet "Wohngebäudeversicherung für Ausländer" spezialisiert hat, unbedingt zu empfehlen. Unter Wohngebäudeversicherung für Auszubildende finden Sie weitere zusätzliche Informationen und Tipps über eine gute und optimale Tarifgestaltung.
Jeder Mensch hat unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse, auch die persönliche Lebenssituation kann sich schnell ändern. All diese Faktoren spielen bei der Tarifwahl eine wichtige Rolle und können für Ausländer schnell dazu führen, wenn durch die Wahl eines falschen Tarif, ein mangelnder Verischerungsschutz, (eine sogenannte Unterversicherung) entsteht.
Wenn Sie eine gute und günstige Wohngebäudeversicherung für Ausländer suchen, stellen Sie nicht die Höhe der zu zahlenden Beiträge in den Vordergrund, denn oftmals sind die vermeindlich günstigeren Preise mit mangelnden Leistungen verbunden. Durch den Vergleich unserer Experten und deren jahrelanger Erfahrungen wird ein guter Kompromiss für Ausländer gefunden, welcher alle notwendigen Leistungen und Anforderungen einer Wohngebäudeversicherung gefunden, welche einen bestmöglichen Schutz zum günstigsten Preis beinhaltet.