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Wohngebäudeversicherung
Barmer Wohngebäudeversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Bei der verbundenen Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine Schadensversicherung, welche die Versicherungsarten Feuerversicherung, Sturm- und Leitungswasserversicherung in einem Versicherungsvertrag vereint und bietet so einen umfangreichen Versicherungsschutz gegen die Gefahren und den sich daraus ergebenden Schäden, wie beispielsweise durch Feuer, Frost, oder Sturmschäden.
Werden durch eine oder mehrere der versicherten Gefahren, Schäden am versicherten Wohngebäude verursacht, so leistet die Wohngebäudeversicherung finanzielle Entschädigung bis zur maximalen Höhe der bei Vertragsabschluß vereinbarten Versicherungssumme.
Versichert sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung alle im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Wohngebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück. Im Einzelnen werden die durch die Wohngebäudeversicherung versicherten Sachen wie folgt definiert,
Wohngebäude
Wohngebäude im Sinne der Wohngebäudeversicherung sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der überwiegenden Nutzung (mindestens 50% der Grundfläche) zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.
Gebäudebestandteile
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Wohngebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Dazu gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Wohngebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
Gebäudezubehör
Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Wohngebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
Grundstückbestandteile
Als Grundstückbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.
Versicherungsort
Versicherungsgrundstück ist das Flurstück, auf dem das durch die Wohngebäudeversicherung versicherte Wohngebäude steht (Versicherungsort). Teilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, so gilt als Versicherungsort derjenige Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung dem / den im Versicherungsschein bezeichneten Wohngebäude ausschließlich zugehörig ist.
Weitere Grundstückbestandteile sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind, wie beispielsweise folgende,
Carports bis - XX - qm Grundfläche,
Gewächs- und Gartenhäuser bis - XX - qm Grundfläche,
Grundstückseinfriedungen (auch Hecken),
Hof- und Gehwegbefestigungen,
Hundehütten bis - XX - qm Grundfläche,
Masten- und Freileitungen,
Wege- und Gartenbeleuchtungen.
Versichert sind durch die Wohngebäudeversicherung alle infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für
Aufräumungs- und Abbruchkosten Bewegungs- und Schutzkosten
Die Entschädigung für versicherte Kosten ist auf den vereinbarten Betrag begrenzt. Darüberhinaus ersetzt die Wohngebäudeversicherung anfallende Mehrkosten bis zu dem hierfür vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Aufwendungen für notwendige Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen, oder Preissteigerungen nach Eintritt des Versicherungsfalles.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der Barmer Wohngebäudeversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
Barmer Wohngebäudeversicherung - Tipps und Infos
Klausel PK 7160: Die nach den VGB ausgeschlossenen Überspannungsschäden durch Blitz können über diese Klausel in den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung
eingeschlossen werden, und zwar bis zu einem festzusetzenden Betrag (in der Gleitenden Neuwertversicherung multipliziert mit dem gleitenden Neuwertfaktor).
Klausel PK 7363: Wegen der hiernach versicherten Kosten für die Beseitigung durch Blitzschlag umgestürzter Bäume. Klausel PK 7362: Wegen der Deckung von
Kosten für die Dekontaminierung und den Austausch verseuchten Erdreichs.
Ist die Anlage ebenerdig aufgebaut worden, ist in jedem Falle eine Abstimmung mit der Wohngebäudeversicherung erforderlich. Manche Versicherer fordern unter Umständen.
auch einen Beitragszuschlag. Nach den neuen VGB 2008 sind Photovoltaik-Anlagen sowie deren zugehörige Installationen (z.B. Solarmodule, Montagerahmen,
Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung) nicht automatisch versichert. Der Einschluss ist jedoch auf besonderen
Antrag möglich.
Die AVB müssen als Rechtsgrundlagen der Vertragsbeziehung unmissverständlich formuliert sein. Das fordert das sog. Transparenzgebot. Insoweit unterliegen
die AVB der Nachprüfbarkeit durch die Gerichte. Bei Risikoausschlussklauseln entspricht es dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers,
diese eng auszulegen. Im sog. Privatkundengeschäft gehören die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu den Verbraucherinformationen, die die Barmer Wohngebäudeversicherung dem
Versicherungsnehmer zu erteilen hat.
Die Wohngebäudeversicherung nach den VGB 2008 (Wert 1914) bzw. VGB 2000 (Wert 1914) ist als Gleitende Neuwertversicherung konzipiert, in der dem
Versicherungswert die Preisbasis 1914 zugrunde liegt. Abweichend davon kann der Versicherungswert aber auch zum Neuwert, zum Zeitwert oder zum Gemeinen Wert
auf aktueller Preisbasis vereinbart werden. Versicherungswert ist der ortsübliche Neubauwert 1914. Dieser wird durch Größe und Ausstattung sowie Ausbau des
Gebäudes nach Preisen des Jahres 1914 bestimmt.
Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind. Versicherbar sind jedoch nicht nur
die zu Wohnzwecken dienenden Gebäude, sondern auch Wohn- und Geschäftsgebäude, Geschäftsgebäude, Bürogebäude sowie Nebengebäude wie Garagen, Gartenhäuser u.
dergl. Deshalb sind die zu versichernden Gebäude und ihre Nutzungsart im Versicherungsvertrag zur Barmer Wohngebäudeversicherung einzeln zu benennen. Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind
mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind.
Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung, Hausrat-, Geschäfts- und Industrieversicherung zur planmäßigen
Verwendung genehmigt. Elementargefahren lassen sich heute über eine ganze Reihe von Bedingungen absichern. Nach Angaben des Gesamtverbandes der VWG haben
inzwischen mehr als 2,3 Millionen Haushalte ihre Hausratversicherung um eine Elementarschadenversicherung ergänzt. Zu den insgesamt 18 Millionen
Wohngebäudeversicherung sind 550.000 Zusatzversicherungen abgeschlossen worden.
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Allgemeine Infos und Tipps über die Wohngebäudeversicherung
Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen an der bisherigen Stelle, es sei denn, dass dies rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich
nicht zu vertreten ist; es genügt dann die Wiederherstellung an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Soll nach einem Versicherungsfall
das Gebäude nicht in der gleichen Art und Zweckbestimmung oder an anderer Stelle wiederhergestellt werden, empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Wohngebäudeversicherung
zu klären, ob im konkreten Fall seinerseits Bedenken bestehen.
Sind vermietete Wohnräume infolge des Versicherungsfalls im Mietwert gemindert und ist der Mieter berechtigt, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu
verweigern, so ist der dem VN entstehende Mietausfall einschließlich etwaiger fortlaufender Mietnebenkosten gedeckt. Die Versicherung für Mietausfall und
Mietwert gilt nur für Wohnräume. Für gewerblich genutzte Räume kann die Barmer Wohngebäudeversicherung des Mietausfalls oder des ortsüblichen Mietwertes vereinbart werden.
Durch thermische Solaranlagen wird das Sonnenlicht in Wärme umgewandelt. Damit werden Brauchwasser oder Wasser der Raumheizung erhitzt. Das Schadenpotenzial
durch diese Anlagen ist eher als gering einzustufen, da die eingesetzten Produkte durch regelmäßige Wartung der Anlagen eine lange Lebensdauer aufweisen.
Schäden können im Wesentlichen durch austretende Flüssigkeiten entstehen. Im Rahmen der durch die Wohngebäudeversicherung mitversicherten Leitungswasserschäden werden wärmetragende
Flüssigkeiten wie Sole, Öle, Kühlmittel, Kältemittel und dergleichen.
Die VGB der Wohngebäudeversicherung enthalten eine Reihe von Ausschlussbestimmungen. Hierbei ist zu beachten, dass die Ausschlüsse ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen gelten. Führt
z.B. eine versicherte Ursache einen Ausschlusstatbestand herbei, so greift auch dafür der Ausschluss, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart
ist. Eingeschlossene und ausgeschlossene Ursache können aber auch unabhängig voneinander eintreten. Das Gebäude erleidet gleichzeitig sowohl durch direkte
Sturmeinwirkung als auch durch eine vom Sturm ausgelöste Sturmflutwelle.
Verletzt der VN seine Anzeigepflicht leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
grundsätzlich kündigen. Generell darf der VN der Wohngebäudeversicherung nach Antragstellung ohne Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch
Dritte gestatten. Gemäß den VGB liegt eine Gefahrerhöhung insbesondere vor, wenn sich ein Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss
gefragt hat.
Die Bestimmungen der Barmer Wohngebäudeversicherung, von denen abgewichen werden kann, heißen abdingbare Bestimmungen. Zum Schutz der Versicherungsnehmer bestehen aber auch gesetzliche
Schranken für die Gestaltung der Versicherungsverträge. Es gibt insofern Vorschriften im VVG, von denen nicht oder nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers
abgewichen werden darf. Danach unterscheidet man zwischen zwingenden oder halbzwingenden Vorschriften. Zwingende Vorschriften dürfen weder zugunsten noch
zuungunsten des Versicherungsnehmers geändert werden.
Barmer Wohngebäudeversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Wohngebäudeversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Barmer Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Barmer Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Barmer Wohngebäudeversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Wohngebäudeversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Bavaria Direkt Wohngebäudeversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Wohngebäudeversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die Barmer Wohngebäudeversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.