Durch die HDI Wohngebäudeversicherung gut und günstig versichert
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Wohngebäudeversicherung
HDI Wohngebäudeversicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Bei der verbundenen Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine Schadensversicherung, welche die Versicherungsarten Feuerversicherung, Sturm- und Leitungswasserversicherung in einem Versicherungsvertrag vereint und bietet so einen umfangreichen Versicherungsschutz gegen die Gefahren und den sich daraus ergebenden Schäden, wie beispielsweise durch Feuer, Frost, oder Sturmschäden.
Werden durch eine oder mehrere der versicherten Gefahren, Schäden am versicherten Wohngebäude verursacht, so leistet die Wohngebäudeversicherung finanzielle Entschädigung bis zur maximalen Höhe der bei Vertragsabschluß vereinbarten Versicherungssumme.
Versichert sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung alle im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Wohngebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück. Im Einzelnen werden die durch die Wohngebäudeversicherung versicherten Sachen wie folgt definiert,
Wohngebäude
Wohngebäude im Sinne der Wohngebäudeversicherung sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der überwiegenden Nutzung (mindestens 50% der Grundfläche) zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.
Gebäudebestandteile
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Wohngebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Dazu gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Wohngebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
Gebäudezubehör
Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Wohngebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
Grundstückbestandteile
Als Grundstückbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.
Versicherungsort
Versicherungsgrundstück ist das Flurstück, auf dem das durch die Wohngebäudeversicherung versicherte Wohngebäude steht (Versicherungsort). Teilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, so gilt als Versicherungsort derjenige Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung dem / den im Versicherungsschein bezeichneten Wohngebäude ausschließlich zugehörig ist.
Weitere Grundstückbestandteile sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind, wie beispielsweise folgende,
Carports bis - XX - qm Grundfläche,
Gewächs- und Gartenhäuser bis - XX - qm Grundfläche,
Grundstückseinfriedungen (auch Hecken),
Hof- und Gehwegbefestigungen,
Hundehütten bis - XX - qm Grundfläche,
Masten- und Freileitungen,
Wege- und Gartenbeleuchtungen.
Versichert sind durch die Wohngebäudeversicherung alle infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für
Aufräumungs- und Abbruchkosten Bewegungs- und Schutzkosten
Die Entschädigung für versicherte Kosten ist auf den vereinbarten Betrag begrenzt. Darüberhinaus ersetzt die Wohngebäudeversicherung anfallende Mehrkosten bis zu dem hierfür vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Aufwendungen für notwendige Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen, oder Preissteigerungen nach Eintritt des Versicherungsfalles.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der HDI Wohngebäudeversicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
HDI Wohngebäudeversicherung - Tipps und Infos
Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen. Der Begriff Wasserversorgung
umfasst nicht nur die Frischwasserzuführung, sondern auch das abzuleitende Verbrauchswasser. Aus Leitungsrohren muss das Wasser bestimmungswidrig ausgetreten
sein. Die Art des Rohrmaterials ist unerheblich, sofern es die erforderliche Festigkeit besitzt, dem Wasserdruck standzuhalten. Unter diesen Voraussetzungen
sind auch Schläuche als Rohre im Sinne der Wohngebäudeversicherung anzusehen.
Verletzt der VN vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so
kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Das Kündigungsrecht des
Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der VN beweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. Verletzt der VN eine
Obliegenheit vorsätzlich, so ist die Wohngebäudeversicherung von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Die zentrale Grundlage für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ist der Versicherungsvertrag. Hierin wird gemäß den Dokumentierungen im
Versicherungsschein auf die einschlägigen Gesetze und die vereinbarten Versicherungsbedingungen Bezug genommen. Die auf dieser Basis vom Versicherer
geschuldete Leistung bezeichnet man als Gefahrtragung; als Gegenleistung hat der Versicherungsnehmer die vereinbarte Prämie zu zahlen. Das Versicherungsvertragsrecht
zue HDI Wohngebäudeversicherung ist schuldrechtlicher Natur.
Eine recht brauchbare Hilfestellung für die Ermittlung des Versicherungswertes bieten die von der Wohngebäudeversicherung zur Verfügung gestellten Vorlagen mit
Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes. Nach diesen Angaben errechnet der Versicherer dann die Versicherungssumme 1914.
Versicherungswert in der Neuwert- und Zeitwertversicherung auf aktueller Preisbasis. Der Neuwert als Versicherungswert bestimmt sich ebenfalls nach dem
ortsüblichen Neubauwert, jedoch nach aktuellen Preisen.
Nach Abschnitt A § 5 Nr. 4c VGB 2008 gelten diese vorgenannten Sachen als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem im Versicherungsschein
bezeichneten Grundstück befinden. Nicht versichert - aber gesondert versicherbar - durch die HDI Wohngebäudeversicherung sind in das Gebäude eingefügte, nicht aber ausgetauschte Sachen (ob
Gebäudebestandteil oder Gebäudezubehör), die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt.
Auch für gewerbliche Risiken kann eine Wohngebäudeversicherung der Elementarschäden über die Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden
(BWE 2008) erreicht werden. Der Deckungsumfang entspricht dem, der für Wohngebäude und Hausrat gewährt wird. Die Elementarversicherung wird mit der
gewerblichen Sturmversicherung gebündelt. Für industrielle Risiken stand die Elementarschadendeckung grundsätzlich im Rahmen der Extended-Coverage
Versicherung (EC) zur Verfügung.
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Allgemeine Infos und Tipps über die Wohngebäudeversicherung
Beschränkt auf Zwei- und Mehrfamilienhäuser sind nach Klausel PK 7361 der Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Beseitigung von Schäden an dem Gemeingebrauch der Hausgemeinschaft
unterliegenden Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden und Schutzgittern versicherbar, die dadurch entstanden sind, dass unbefugte Dritte im Sinne der
Einbruchdiebstahlversicherung in das Gebäude eingedrungen sind oder dies versucht haben. Die Beseitigung von Graffiti durch unbefugte Dritte an der
Außenseite von Gebäuden kann erhebliche Kosten verursachen.
Wird das versicherte Gebäude nicht nur zu Wohnzwecken genutzt und ist vorhandenes gewerblich genutztes Gebäudezubehör nicht anderweitig versichert, etwa über
eine Betriebs-Inhaltsversicherung, bleibt zu versuchen, eine entsprechende Ergänzung der HDI Wohngebäudeversicherung zu erreichen. Bestehen Unklarheiten darüber, ob
vom Versicherungsnehmer in Mietwohnungen eingebaute Möbel als Gebäudebestandteil anzusehen sind, sollten Sie dies durch eine einzelvertragliche Regelung
klarstellen lassen.
Die Sicherheitsmaßnahmen sind in der chemischen Industrie besonders ausgeprägt. Abhängig von Art, Eigenschaften und Menge der jeweils zu handhabenden Stoffe
wird über die Art des Prozesses und über die Sicherheitsmaßnahmen entschieden. So beginnt der Schutz durch die Wohngebäudeversicherung von Gebäuden und Anlagen gegen extreme Witterungseinflüsse
sowie Erdbeben schon während der Bauplanung. Dazu können ausgewertet werden Gutachten über klimatische Besonderheiten des Landes, Gutachten über den Grad der Erdbebengefährdung.
Bruchschäden an Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück sind nicht erfasst, wohl aber die hierdurch verursachten Durchnässungsschäden. Über Klausel
7262 (VGB 2000 zur Wohngebäudeversicherung) war aber auch die Mitversicherung solcher Bruchschäden möglich. Diese Klausel ist zu den VGB 2008 nicht mehr vorgesehen. Versuchen Sie dennoch
eine Vereinbarung auf dieser Basis. Auf die gleiche Weise lassen sich auch die unterhalb der Bodenplatten nicht versicherten Rohre und Installationen einschließen.
Verletzt der VN vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer zu erfüllen hat, so
kann der Versicherer innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos kündigen. Das Kündigungsrecht des
Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der VN beweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. Verletzt der VN eine
Obliegenheit vorsätzlich, so ist die Wohngebäudeversicherung von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Die allgemeinen Rechtsgrundlagen eines HDI Wohngebäudeversicherung Versicherungsvertrags finden sich vor allem in den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des
Handelsgesetzbuchs (HGB), des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
sowie der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR). Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gilt für alle privatrechtlichen Verträge und somit
grundsätzlich auch für Versicherungsverträge.
HDI Wohngebäudeversicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Wohngebäudeversicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die HDI Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der HDI Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "HDI Wohngebäudeversicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Wohngebäudeversicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Ideal Wohngebäudeversicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Wohngebäudeversicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die HDI Wohngebäudeversicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.