Unabhängige Beratung Zahnzusatzversicherung - Sparen Geld aber nicht an Leistungen
Eine Zahnzusatzversicherung ist für Patienten interessant, die einen vergleichsweise höherwertigeren Zahnersatz möchten und unter Umständen auch Zahnbehandlung und Kieferorthopädie mit in den Versicherungsschutz einschließen möchten.
Die Krankenkassen leisten für Zahnersatz immer dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung vorliegt. Weiterhin muss die Behandlung durch einen zugelassenen Kassenzahnarzt erfolgen, es sich um einen Befund handeln, der im Leistungskatalog der GKV enthalten ist und eine Versorgung dieses erhobenen Befundes im Leistungskatalog vorgesehen werden.
Die Tarifangebote einer Zahnzusatzversicherung reichen von
der Aufstockung der Festzuschussbeträge der GKV in Höhe von 50%, 100% oder 200% über
die reine Kostenerstattung in Höhe von 20%, 30%, 40% und 50% in Ergänzung der GKV
bis zur Leistung von maximal 45%, 65%, 70%, 80%, 85% oder 90% des Rechnungsbetrages zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Tarife werden mit und ohne Bildung von Alterungsrückstellungen angeboten.
Jede Anbieter erstattet die bis zu einen bestimmten Prozentsatz die angefallenen Kosten. Jedoch unterscheiden sich die Angebote oft darin, welche Basis für die Berechnung des tariflichen Leistungsanspruchs herangezogen wird. Günstig sind die Tarife zur Zahnzusatzversicherung, welche sich an dem Gesamtrechnungsbetrag orientieren. Eine Kostenübernahme in Höhe von beispielsweise 30% oder 40% des Rechnungsbetrages ist in aller Regel mehr wert, als eine Erstattung in Höhe von 100% des Festzuschusses der Krankenkasse.
Der Versicherungsschutz der Zahnzusatzversicherung beginnt in der Regel nach einer Wartezeit von acht Monaten ab Vertragsbeginn. Von der Wartezeit ausgenommen sind Unfälle.
Einige Zahnzusatzversicherung Anbieter begrenzen zusätzlich die Erstattungshöhe in den ersten Jahren und legen eine sog. Zahnstaffel zugrunde, die z.B. in den ersten vier Jahren jeweils nur 300 EUR Kostenübernahme vorsieht, also nach vier Jahren auf insgesamt maximal 1.200 EUR limitiert ist. Erst danach wird der volle Leistungsumfang gewährt.
Oftmals besteht tarifgemäß nur dann ein Anspruch auf Leistung, wenn zunächst die GKV in Anspruch genommen werden kann. Eine ganze Reihe von Anbietern bietet diese Tarifform an. Es wird dann z.B. der Festzuschuss der Krankenkasse durch die Zahnzusatzversicherung verdoppelt.
Bestmöglichen Versicherungsschutz zum günstigsten Preis. Eine unabhängige Beratung für die Zahnzusatzversicherung durch unsere Experten ermittelt für Sie einen auf Ihre Bedürfnisse optimierten bestmöglichen Versicherungsschutz zum günstigsten Preis. Sie können so bis zu einige Hundert Euro an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
Unabhängige Beratung Zahnzusatzversicherung - Tipps und Infos
Bislang sehen die am Markt angebotenen Tarife bei schwebenden Versicherungsfällen im Ausland eine Begrenzung der Nachleistungsdauer von zumeist längstens
28 Tagen vor. Erfordert eine Erkrankung, für die ein Leistungsanspruch besteht, eine längere Behandlung und ist eine Rückreise (Rücktransport) wegen der
nachgewiesenen Transportunfähigkeit nicht möglich, so gewährt die Zahnzusatzversicherung Leistungen längstens für diese vier Wochen über den Zeitpunkt der Beendigung
des Versicherungsschutzes hinaus.
Bei Arbeitsunfähigkeit wird teilweise Tagegeld während Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie während der Rehabilitationsmaßnahmen gewährt; daran sind
unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Versicherungsschutz besteht normalerweise bei Aufenthalten im europäischen Ausland nur insofern, als
Krankentagegeld in vertraglichem Umfang der Zahnzusatzversicherung für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem Krankenhaus gezahlt wird. Besondere
Vereinbarungen sind darüber hinaus bei Aufenthalten im Ausland möglich.
Bei Pinledge-Kronen wird eine spezielle Verankerungsform zur Optimierung der Haltbarkeit insbesondere bei Teilkronen vorgesehen. Am Zahn werden mehrere
parallel angeordnete Bohrungen gesetzt, in die entsprechende Stifte der Krone greifen. In vielen Unabhängige Beratung Zahnzusatzversicherung Tarifen ist
die Aussage zu finden, man leiste 100 Prozent. Hier stellt sich die Frage für was, und was damit eigentlich gemeint ist, wenn der Erstattungssatz ansonsten
tarifgemäß 30 oder 40 Prozent des Rechnungsbetrages sein soll.
Bei einem Vergleich ist deshalb darauf zu achten, auf welchen Leistungsumfang durch die Zahnzusatzversicherung tatsächlich Anspruch besteht. Neben dem Unterkunftszuschlag werden
tarifabhängig oftmals auch die Zuschläge für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss sowie Fernsehgerät oder Internetanschluss erstattet. Wahlärztliche
und belegärztliche Leistungen sind erstattungsfähig, wenn die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte liegen und
deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen.
Für Selbstständige empfiehlt sich die Staffelung der Krankentagegeld Leistungsansprüche aus der Unabhängige Beratung Zahnzusatzversicherung , da die Kosten für eine frühzeitig einsetzende Leistung besonders
hoch sind. Normalerweise wird bei Erkrankungen von wenigen Tagen nur selten ein spürbarer Einkommensausfall entstehen, so dass eine Aufteilung des Tagegeldes
mit jeweils unterschiedlichen Karenzzeiten bis zu mehreren Wochen zu empfehlen ist. Der Bedarf ist abhängig von dem ausgeübten Beruf und der damit
verbundenen individuellen Risikosituation.
Die Zahnzusatzversicherung leistet oft nur für 20 bis 30 Prozent des Rechnungsbetrags. Das genügt bei Weitem nicht, wenn Festzuschüsse für besseren Zahnersatz nur 10, 20 oder 30
Prozent decken. Gute und empfehlenswerte ZZV sollten daher 50 Prozent und mehr leisten. Zahnbehandlungskosten verstehen sich inklusive professioneller
Zahnreinigung und Zahnsteinentfernung sowie der Versiegelung der Kauflächen (meistens zweimal jährlich). Auch funktionsanalytische Maßnahmen wie das Prüfen
des Zusammenwirkens von Zähnen mit Kiefergelenken zählen dazu.
Allgemeine Infos und Tipps über die Zahnzusatzversicherung
Die medizinische Notwendigkeit liegt nach Auffassung des BGH vor, wenn es nach objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum
Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen. Wann diese Voraussetzung erfüllt ist, kann im Einzelfall sehr fraglich
sein. Im Zweifel muss ein Sachverständiger hierzu Auskunft geben. Der Versicherungsnehmer der Zahnzusatzversicherung muss beweisen, dass die Behandlung medizinisch notwendig war.
Das Tagegeld ist zur Finanzierung zusätzlich durch die stationäre Behandlung entstandener Kosten gedacht, z.B. für Fahrten der Familienangehörigen zum
Krankenhaus, Kosten eines Stellvertreters im Betrieb, Telefonkosten usw. Bei Verzicht auf Wahlleistungen im Krankenhaus wird in der Regel als Ausgleich dafür
ein Krankenhaustagegeld durch die Unabhängige Beratung Zahnzusatzversicherung ausgezahlt. Die Ausgleichsleistung bei Verzicht auf Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettunterbringung kann bis zu 50 EUR pro
Tag betragen.
Der Zuschuss der Krankenkasse bleibt stets gleich. Wird eine von der Regelversorgung abweichende Versorgung gewählt, dann hat der Patient die daraus
resultierenden Mehrkosten selbst zu tragen. Der Patient erhält bei regelmäßig ausgefülltem Bonusheft einen Extrabonus von 10 Prozent zum normalen Zuschuss
der Zahnzusatzversicherung hinzu, wenn in den letzten 5 Jahren regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt vorgenommen wurden. 15 Prozent Extrabonus gibt es dann, wenn
Kontrollen in den letzten 10 Jahren lückenlos belegt werden können.
Bereits Pflegebedürftige können keine Zahnzusatzversicherung mehr vereinbaren. Darüber hinaus besteht eine Wartezeit von drei Jahren, ausgenommen der Fall,
dass durch einen Unfall eine Pflegebedürftigkeit einsetzt. Der Leistungsbeginn erfolgt nach einer dreimonatigen Karenzzeit nach Eintritt des Pflegefalles,
wobei einige Versicherer einen unmittelbar vorangehenden Krankenhausaufenthalt auf die Karenzzeiten anrechnen. Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich
nachzuweisen, wobei die Kosten vom Versicherungsnehmer getragen werden.
Da nur sehr wenige Versicherungsgesellschaften erhöhte Rechnungsbeträge erstatten, muss der Versicherte den sicheren Weg beschreiten und sich mit seinem
Versicherer abstimmen. Bei unfallbedingtem Zahnschaden ergeben sich ebenfalls unterschiedliche Leistungen. Nicht jeder Versicherer hebt in einem solchen
Falle die Leistungsbegrenzung auf. Der Heil- und Kostenplan sollte vor Beginn der Zahnbehandlung der Zahnzusatzversicherung zur Genehmigung vorgelegt werden. Der
Patient erhält dann eine Mitteilung über die zu erwartende Versicherungsleistung.
Die Kosten für implantologische Leistungen einschließlich der dazugehörigen zahntechnischen Laborleistungen und Materialien je Implantat sind teilweise auf
z. B. 1.500 EUR, die dazugehörigen chirurgischen Leistungen insgesamt auf weitere 1.500 EUR begrenzt. Andere Tarifregelungen sehen die Kostenübernahme bis
zu 75 Prozent des Rechnungsbetrags, für maximal vier Implantate pro Kiefer oder 15, 35, 50 bis zu 80 Prozent vor. Auch Anträge auf Kostenübernahme für
Implantate werden durch die Unabhängige Beratung Zahnzusatzversicherung genau analysiert.
Unabhängige Beratung Zahnzusatzversicherung - Empfehlungen und Tipps
Gerade bei der Zahnzusatzversicherung kann ein falsch gewählter Tarif, oder ein zu geringer Leistungsumfang dazu führen, dass Sie im Bedarfsfall nicht die benötigten finanziellen Leistungen erhalten und so am Ende für einen Teil der benötigten Geldleistung selber aufkommen müssen. Doch welcher Verbraucher kennt schon alle Zahnzusatzversicherung Anbieter, dessen Tarife und die darin enthaltenen Lesitungen?
Angefangen von günstigen Einsteigertarifen für weniger Anspruchsvolle Verbraucher, bis hin zu exklusiven Komfortleistungen für Menschen mit hohen Ansprüchen, die Tarifvielfalt ist so umfangreich, dass ein optimales Preis- Leistungsverhältnis nur mit einer umfangreichen Vergleichssoftware unserer unabhängigen Berater ermittelt werden kann, was dem einzelnen Verbraucher oftmals unmöglich ist, oder schlichtweg die Zeit fehlt, sich von jedem einzelnen Zahnzusatzversicherung Anbieter einen Vergleich anfertigen zu lassen.
Die auf eine Zahnzusatzversicherung spezialisierten unabhängigen Versicherungsmakler kennen nicht nur die aktuellsten und besten Tarifkombinationen, sondern auch die jeweils günstigsten Preise. Daher bietet Ihnen unsere Unabhängige Beratung für die Zahnzusatzversicherung eine zeitsparende Möglichkeit und ohne dass Sie sich mühsam durch zahlreiche Angebote lesen müssen, Geld einzusparen, ohne auf Leistungseinschlüsse verzichten zu müssen.
Ein durch Sie selber durchgeführter Unabhängiger Vergleich Zahnzusatzversicherung kann Ihnen vielleicht Geld einsparen, aber ob Sie den benötigten Leistungsumfang erhalten, ist jedoch fraglich, denn berücksichtigen Sie auch der von Ihnen benötigte Zeitfaktor ist im Gegensatz zu der durch unsere Experten durchgeführte unabhängige Zahnzusatzversicherung Beratung und Vergleich erheblich höher, als wenn Sie sich selber auf die Suche nach einer guten und preiswerten Schutz zum Beispiel durch die Unabhängiger Vergleich Zahnzusatzversicherung begeben würden und vielleicht am Ende eine Menge Zeit aufgebracht haben, aber auf Grund der Komplexität und der Tarifvielfalt dennoch nicht das gewünschte Ergebnis erzielt haben.
In vielen Fällen lassen sich die benötigten Leistungen nur in einem persönlichem Gespräch ermitteln. Auf Grund der jahrelangen Erfahrungen unserer unabhängigen Berater wissen diese, auf welche Kriterien diese achten müssen, um Ihnen kostenlos Angebote anfertigen zu können. Wir empfehlen Ihnen daher auch, sich einer solchen persönlichen Beratung nicht zu entziehen, da diese nicht nur informativ, sondern vor allem sehr hilfreich ist. Zudem ist eine solche unabhängige Zahnzusatzversicherung Beratung für Sie völlig kostenlos und unverbindlich.