Durch die DBV Berufshaftpflicht Versicherung gut und günstig versichert
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Berufshaftpflicht Versicherung
DBV Berufshaftpflicht Versicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Wird bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit entweder durch den Firmeninhaber, oder einer seiner Mitarbeiter, ein Schaden verusacht, muß der Firmeninhaber gegen die ihn geltend gemachten Schadenersatzansprüche haften. Daher gehört für alle freiberuflich oder selbständig Tätige Peronengruppen eine entsprechend ausgestattete Berufshaftpflicht Versicherung mit zu den wichtigsten Versicherungsformen.
Für bestimmte Berufszweige, wie beispielsweise für Ärzte, Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater, ist eine Berufshaftpflicht Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Neben dem Einzelunternehmer bzw. dem Unternehmen sind alle Angestellten und Betriebsangehörige in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit durch die Berufshaftpflicht Versicherung versichert. Mitarbeiter haften nicht für Schäden, die durch sie verursacht werden, sondern das Unternehmen bzw. der Gewerbetreibende.
Es gibt eine Vielzahl möglicher Schadensursachen, angefangen von Personenschäden, Sachschäden bis hin zu Vermögensschäden, welche jeder Betrieb verusachen kann. Sich daraus ergebende Schadenersatzforderungen kennen keine Begrenzung und können die Existenz des Unternehmens erheblich gefährden, oder komplett zerstören.
Versicherte Personen
Im Rahmen der Berufshaftpflicht Versicherung sind folgende Personen versichert:
Der Versicherungsnehmer (Unternehmen, Gewerbetreibender oder Freiberufler),
Alle im Unternehmen tätigen Mitarbeiter, welche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit für den Arbeitgeber (eingeschlossen sind persönlich haftende Teilhaber und Gesellschafter!),
Das Unternehmen als juristische Person.
Versicherte Schäden
In der Berufshaftpflicht Versicherung sind Personenschäden, Sachschäden, sowie Vermögensschäden versicherbar
Beispiel für Personenschäden Beispiel für Sachschäden Beispiel für Vermögensschäden
Die Höhe der Entschädigungszahlungen bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens wird begrenzt durch die vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Die jeweiligen Deckungssummen der Berufshaftpflicht Versicherung stellen eine Begrenzung der Schadenersatzleistung für den Versicherer dar. In der Regel können folgende Deckungssummen vereinbart werden,
In heute zeitgemäßen Verträgen werden mindestens folgende Deckungssummen angeboten:
Für Personenschäden bis zu 3.000.000 EUR,
Für Sachschäden bis zu 1.000.000 EUR,
Für Vermögensschäden bis zu 100.000 EUR.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der DBV Berufshaftpflicht Versicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
DBV Berufshaftpflicht Versicherung - Tipps und Infos
Ein besonderer Verwahrungsvertrag bedeutet, dass das Verwahrungselement eine selbstständige Bedeutung hat. Der Ausschluss greift also nicht, wenn der VN die
Sache aufgrund einer Nebenpflicht im Rahmen eines Berufshaftpflicht Versicherung Vertrages anderer Art (z.B. Werkvertrag) zu verwahren hat. Praxisrelevant sind vor allem Schäden an
gemieteten Gebäuden, Hallen etc. Der VN hat die Halle eines anderen Unternehmens gemietet, um dort Produkte zu lagern. Darunter befinden sich auch
feuergefährliche Stoffe.
Eine Regelung im Sinne der Abzugsfranchise enthält Ziff. 6.4 AHB. Dort heißt es ebenfalls, dass die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche in jedem
Fall geschuldet bleibt, auch wenn ein Betrag unterhalb der Abzugsfranchise geltend gemacht wird. Fordert also jemand unberechtigterweise vom VN 500 EUR, so
hat der Berufshaftpflicht Versicherung trotz der Abzugsfranchise von 1.000 EUR die Anspruchsabwehr vorzunehmen. Bei Vereinbarung einer sog. Integralfranchise ist ein Schaden
bis zu einer bestimmten Höhe überhaupt nicht Gegenstand der Versicherung.
Der Haftpflichtversicherer hat unbegründete Schadenersatzansprüche Dritter abzuwehren. Im Falle eines Rechtsstreits zwischen dem Dritten und dem VN hat der
Versicherer den Prozess im Namen des VN zu führen und die hierbei anfallenden Kosten zu tragen. Unbegründet sind Schadenersatzansprüche z.B. dann, wenn das
Gesetz dem Geschädigten keine Anspruchsgrundlage bietet oder wenn ein Tatbestandsmerkmal einer Anspruchsgrundlage (z.B. Verschulden) fehlt. Gemäß Ziff. 5.2
AHB gilt die DBV Berufshaftpflicht Versicherung als bevollmächtigt Erklärungen im Namen des VN abzugeben.
Es ist also nicht erforderlich, dass eines der genannten Umweltmedien beeinträchtigt wird. Es genügt vielmehr, dass es als Transportmedium für Gase, Dämpfe
etc. fungiert. Unbeachtlich ist, dass sich die Ausbreitung der Stoffe innerhalb geschlossener Räumlichkeiten vollzogen hat. Schäden durch Umwelteinwirkungen,
die auf Produkte zurückzuführen sind, werden von Ziff. 7.10 b AHB der Berufshaftpflicht Versicherung ausdrücklich nicht erfasst. Der Hersteller einer Anstreichfarbe warnt nicht davor, dass
die Farbe nicht in der Nähe von offenem Feuer aufgetragen werden darf.
Dieser sog. Erfüllungsausschluss beruht auf dem Grundgedanken, dass die Erfüllungserwartung des Vertragspartners des VN der DBV Berufshaftpflicht Versicherung nicht Gegenstand des
Versicherungsschutzes sein soll. Es soll verhindert werden, dass der VN sich seine Leistung durch den Versicherer bezahlen lässt. Dies gilt auch für den Fall,
dass die Neuerstellung nicht vom VN, sondern von einem Dritten vorgenommen wird. Auch dabei handelt es sich nämlich um Kosten, die sonst vom VN selbst zur
Erbringung seiner ordnungsgemäßen Leistung aufzuwenden wären.
Sinn und Zweck einer Berufshaftpflicht Versicherung ist es somit, den VN und die mitversicherten Personen vor finanziellen Nachteilen zu schützen, wenn Dritte
Schadenersatzansprüche gegen sie erheben. Ein entscheidender Unterschied besteht darin, dass sich die rechtlichen Beziehungen unter den
Beteiligten in einem Dreiecksverhältnis abspielen. Anders als ausnahmsweise in der Kfz Haftpflichtversicherung und in anderen Pflichtversicherungen
sieht die Allgemeine Berufshaftpflicht Versicherung generell keinen Direktanspruch.
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Allgemeine Infos und Tipps über die Berufshaftpflicht Versicherung
Die Tätigkeitsschadenklausel der Ziff. 7.7 AHB, die auch als Bearbeitungsschadenklausel bezeichnet wird, spielt in der Praxis der Schadenabwicklung eine
bedeutende Rolle. Die Berufshaftpflicht Versicherung schließt den Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und alle sich daraus ergebenden
Vermögensschäden aus, wenn die Schäden durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des VN an diesen Sachen (Bearbeitung, Reparatur, Beförderung, Prüfung
und dgl.) entstanden sind.
Die üblicherweise standardmäßig in einer DBV Berufshaftpflicht Versicherung eingeschlossene Auslandsdeckung bezieht sich auf die gesetzliche Haftpflicht
wegen im Ausland vorkommender Versicherungsfälle, aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen und Messen, durch Erzeugnisse des
VN, die ins Ausland gelangt sind, ohne dass der VN dorthin geliefert hat oder hat liefern lassen durch Arbeiten oder sonstige Leistungen des VN im Inland,
ohne dass er im Zusammenhang damit Erzeugnisse ins Ausland geliefert hat oder hat liefern lassen.
Bei einer Vertragsdauer der Berufshaftpflicht Versicherung von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Bei einer
Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werde. Die Kündigung
muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein. Da der VN für den rechtzeitigen Zugang
seiner Kündigung beweispflichtig ist, sollte die Kündigung per Einschreiben erfolgen.
Ein besonderer Verwahrungsvertrag bedeutet, dass das Verwahrungselement eine selbstständige Bedeutung hat. Der Ausschluss greift also nicht, wenn der VN die
Sache aufgrund einer Nebenpflicht im Rahmen eines Berufshaftpflicht Versicherung Vertrages anderer Art (z.B. Werkvertrag) zu verwahren hat. Praxisrelevant sind vor allem Schäden an
gemieteten Gebäuden, Hallen etc. Der VN hat die Halle eines anderen Unternehmens gemietet, um dort Produkte zu lagern. Darunter befinden sich auch
feuergefährliche Stoffe.
Der VN hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform
gefragt hat und die für den Entschluss der Berufshaftpflicht Versicherung erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Gefahrerheblich sind die
Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen.
Es ist unbeachtlich, ob der VN den Anspruch für begründet hält oder nicht.
Es ist möglich, zu vereinbaren, dass alle neu gegründeten bzw. neu hinzukommenden Gesellschaften im Inland mit gleichartigem Betriebscharakter eingeschlossen
gelten, an denen der VN einen Kapital- oder Stimmrechtsanteil von mehr als 50 Prozent hält oder bei denen er die unternehmerische Führung innehat.
Voraussetzung ist, dass eine Meldung an die DBV Berufshaftpflicht Versicherung innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgt und der entsprechende Beitrag entrichtet wird. Die
weitere Ausgestaltung des Versicherungsschutzes muss im jeweiligen Einzelfall vereinbart werden.
DBV Berufshaftpflicht Versicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Berufshaftpflicht Versicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die DBV Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der DBV Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "DBV Berufshaftpflicht Versicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Berufshaftpflicht Versicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Degenia Berufshaftpflicht Versicherung finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Berufshaftpflicht Versicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die DBV Berufshaftpflicht Versicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.