Aspecta Betriebliche Altersvorsorge - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.
Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.
Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds
Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.
Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.
Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.
Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden.
Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.
Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Renditeunterschiede
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase
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Aspecta Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Infos
Die Deckungsmittel der Betriebliche Altersvorsorge belaufen sich auf rund 354 Mrd. EUR. Der jährliche Aufwand der Unternehmen für die bAV beträgt ca. 35 Mrd. EUR. Hiervon entfallen
rund 40 Prozent Baraufwand auf die Betriebliche Altersvorsorge an Betriebsrentner. Die restlichen 60 Prozent bilden den Finanzierungsaufwand in den Bilanzen der
Unternehmen. Als Prozentsatz der Lohnsumme ausgedrückt entspricht der jährliche Versorgungsaufwand knapp 10 Prozent. Hinzu kommt die Zusatzversorgung für
Angestellte im öffentlichen Dienst sowie die Beamtenpensionen.
Je stärker die Arbeitgeber mit Anreizen und Bonusregelungen unterstützend tätig werden, umso eher ist eine umfassende Beteiligung der Arbeitnehmer zu
erreichen. Viele Beispiele aus der Praxis belegen dies. Es bedarf entsprechender Anreize, um die Mitarbeiter zu finanziellen Aufwendungen zu motivieren, die
sie ansonsten aufgrund knapper Haushaltslage zurückstellen oder vollständig ablehnen würden. Allerdings wären einige Rahmenbedingungen zu setzen, die den
Erfolg der Betriebliche Altersvorsorge erst ermöglichen würden.
Als Zielgruppen der Förderung für die Aspecta Betriebliche Altersvorsorge sind vom Gesetzgeber insbesondere die Selbstständigen und Freiberufler genannt worden. Aber auch Senioren, Arbeitnehmer wie
Arbeiter und Angestellte, Besserverdienende, beherrschende GGF einer GmbH oder Vorstandsmitglieder einer AG sowie Beamte, Richter, Berufssoldaten und
Abgeordnete können von der Förderung je nach individueller Einkommens- und Familiensituation profitieren. Nach dem alten Recht konnten ledige Selbstständige
bis zu 5.069 EUR für sämtliche Versicherungsaufwendungen steuerlich geltend machen.
Beitragsbestandteile zur Absicherung vorzeitiger Risiken wie Invalidität oder Todesfall sind von der Mindestleistung in Abzug zu bringen. Der Mitarbeiter
trägt das gesamte Anlagerisiko. Diesem Risiko steht aber auch die Chance auf eine überdurchschnittliche Performance des Versorgungskapitals gegenüber. Für
einen 40-jährigen Mitarbeiter wird im Jahr 2006 ein Jahreseinkommen von 30.000 EUR zugrunde gelegt, sodass der Arbeitgeber einen Versorgungsbeitrag in Höhe
von 600 EUR, also 2 Prozent des versorgungsfähigen Einkommens für eine Betriebliche Altersvorsorge an einen Pensionsfonds zahlt.
Sozialbewusste Unternehmer wie die Gute Hoffnungshütte 1850, Krupp & Henschel 1858, Siemens 1872, BASF 1879 oder Farbenwerke Hoechst 1882 initiierten als
erste in ihren Betrieben Unterstützungseinrichtungen, die heute als betriebliche Altersversorgungsmaßnahmen bezeichnet würden. Die Gründe für die verstärkte
Ausbreitung der Aspecta Betriebliche Altersvorsorge, insbesondere nach dem 2. Weltkrieg, liegen in dem ständig ansteigenden Sicherheitsbewusstsein der Bevölkerung, den Auswirkungen der
Finanzierungsmethoden auf die Betriebe und die Erkenntnis der Grenzen staatlicher Sozialpolitik.
Diese bewilligt dann die Auszahlung der Zulage direkt in den geförderten Betriebliche Altersvorsorge. Eine eventuelle Steuererstattung wird vom Finanzamt auf
das Konto des zulagenberechtigten Steuerzahlers überwiesen. Der Zulagenberechtigte hat im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Anlage AV auszufüllen und
an das Finanzamt zu senden. Die Produktanbieter versenden Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte nach § 24c EStG. Die Vorsorge
Produkte sollen die in der GRV und Beamtenversorgung entstandenen Altersrentenlücken schließen helfen.
Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge
Für die Beitragszusage mit Mindestleistung ist jede Anpassung ausgeschlossen. Soweit eine durch Entgeltumwandlung finanzierte Betriebliche Altersvorsorge besteht, ist der Anspruch
des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung ausgeschlossen. Dies regelt § 1a Abs. 2 BetrAVG. Hierdurch wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass Arbeitgeber und
Arbeitnehmer eine höhere Entgeltumwandlung für die Betriebliche Altersvorsorge vereinbaren. Die Vorschrift dient lediglich dem Schutz des Arbeitgebers, dieser kann aber entscheiden, auf diesen
Schutz auch zu verzichten.
Lebensversicherungstarif, der die unterschiedliche Lebenserwartung der Geschlechter nicht berücksichtigt. Dies ist ab 2006 für die staatlich geförderte,
private Aspecta Betriebliche Altersvorsorge vorgeschrieben. Begründet wird dies mit der Gleichbehandlung aller Personen. Allerdings erschwert dies die Kalkulation von
Lebensversicherungen, da nicht bekannt ist, wie die Geschlechterverteilung und damit die gesamtdurchschnittliche Sterbewahrscheinlichkeit sich je
Versicherer entwickeln wird.
Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte ist erweitert worden. So wird der Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile gefördert, wenn der Zulageberechtigte in
der betreffenden Genossenschaft wohnt. Insgesamt können Beträge aus dem Betriebliche Altersvorsorge Vertrag verwendet werden für die Anschaffung oder Herstellung,
einer Wohnung in einem eigenen Haus, oder einer eigenen Eigentumswohnung, oder einer Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft, oder eines
eigentumsähnlichen oder lebenslangen Dauerwohnrechts (Beteiligung an einem Altersheim).
Eine weitere Ausnahme besteht noch bei den sog. Alt Direktversicherungen, die bis zum 31.12.2004 als pauschalversteuerte Gehaltsumwandlungs-Direktversicherungen
vereinbart werden konnten und eine weitergehende Vererbbarkeit vorsahen. Die Hinterbliebenenleistungen für Witwer oder Witwen werden in der Regel in Höhe
von 60 Prozent der Anwartschaft auf die Betriebliche Altersvorsorge gewährt. Lediglich in älteren Versorgungsordnungen sind vereinzelt noch Versorgungswerte von 50 Prozent
zu finden. Dem Arbeitgeber stehen bei der Gestaltung der bAV unterschiedliche Varianten zur Verfügung.
Hierzu zählt insbesondere die weitere Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge auch über 2008 hinaus sowie eine stärkere Rechtssicherheit sowohl für
Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Auch das Recht des Arbeitnehmers auf Übernahme des alten Betriebliche Altersvorsorge Beitrags durch den neuen Arbeitgeber bei
gleichzeitiger Haftungsbefreiung des alten Arbeitgebers unter bestimmten Voraussetzungen ist eine wesentliche Rahmenbedingung. Kapitallebens- und
Rentenversicherungen mit BUZ eignen sich für VN, die neben dem Risiko der Berufsunfähigkeit auch die Betriebliche Altersvorsorge.
Jedem steuerpflichtigen Riester Berechtigten steht seit dem Veranlagungszeitraum 2002 ein zusätzlicher Sonderausgabenabzugsbetrag zur Verfügung. Dieser
beträgt ab 2008 jährlich 2.100 EUR. Innerhalb dieser Höchstgrenze können Beiträge für die begünstigten Betriebliche Altersvorsorge Verträge als Sonderausgaben
steuerlich berücksichtigt werden (zusätzlich zu den gängigen Aufwendungen für die Aspecta Betriebliche Altersvorsorge und den sonstigen Vorsorgeaufwendungen). Zu den begünstigten
Aufwendungen gehören nicht nur die selbst geleisteten Beiträge, sondern auch die Zulagen.
Aspecta Betriebliche Altersvorsorge - Empfehlungen und Tipps
Die Betriebliche Altersvorsorge gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Aspecta Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Aspecta Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Aspecta Betriebliche Altersvorsorge" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Asstel Betriebliche Altersvorsorge finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
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