BBV Betriebliche Altersvorsorge - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.
Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.
Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds
Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.
Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.
Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.
Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden.
Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.
Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Renditeunterschiede
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase
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BBV Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Infos
Die bisherigen Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wurden durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt, die grundsätzlich nur befristet
gewährt wird. Im Unterschied zum alten Recht ist für die Bewilligung einer Rente aus der Betriebliche Altersvorsorge allein ausschlaggebend, in welchem Umfang der Versicherte in einem
beliebigen Beruf erwerbstätig sein kann. Wenn die verbliebene Erwerbsfähigkeit auf einen Wert zwischen drei und sechs Stunden pro Tag herabgesunken ist, so
besteht ein Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente.
Beim sogenannten Endgehaltsplan richtet sich die Höhe der Versorgungsleistungen für die Betriebliche Altersvorsorge nach einem bestimmten Prozentsatz, der ggf. nach Dienstjahren gestaffelt ist
und vom zuletzt bezogenen Gehalt bei Eintritt des Versorgungsfalles abhängt. Insbesondere bei der Versorgung von Gesellschafter Geschäftsführern, die unter
Berücksichtigung der steuerrechtlichen Grundsätze zum Nachholungsverbot, zur Erdienbarkeit und zur 70-Prozent Grenze nur einen eingeschränkten
Gestaltungsspielraum deren späteren Anpassungsmöglichkeiten haben, wird diese Konzeption gewählt.
Der für die ökologische Anlage bestimmte Teil des Kapitals wird in Fonds investiert. Bei Riester-Produkten gibt es klassische Produkte, von denen ein
vergleichsweise geringer Teil nachhaltig in Form von Fonds investiert wird. Bei fondsgebundenen Renten Policen ist der Anteil hingegen deutlich höher.
Sollte über Betriebliche Altersvorsorge Produkte die Resonanz deutlich größer werden, dürfte das auch Rückwirkungen auf andere BBV Betriebliche Altersvorsorge Produkte haben.
Versicherungsprodukte sind für viele Anleger in Deutschland die wichtigste Säule für die Vermögensanlage.
Allerdings ist bei der Betriebliche Altersvorsorge mit gleichzeitiger Riesterförderung im Unterschied zur privat geförderten Eigenvorsorge keine Zertifizierung des Versorgungswerkes
bzw. der Produkte erforderlich, da über betriebsrentenrechtliche Rahmenbedingungen die erforderliche Qualität der Versorgung gewährleistet sein soll. Auf
den Umwandlungsbetrag werden Zulagen geleistet. Anders als im Bereich der privaten Eigenvorsorge ist keine Entnahme von Geldbeträgen aus dem Versorgungswerk
zu Gunsten privaten Wohneigentums möglich.
Die BBV Betriebliche Altersvorsorge hat zuletzt durch das Alterseinkünftegesetz zum 1.1.2005 massive Veränderungen erfahren, die teilweise zu Verbesserungen und Ansatzpunkten für eine
stärkere Umsetzung in den Betrieben führten, teilweise aber leider auch neue Probleme und Verunsicherungen geschaffen haben. Gleichzeitig wurde ein
Systemwechsel bei der Besteuerung von Altersvorsorge Aufwendungen und Alterseinkünften vorgenommen. Bis 2040 findet der schrittweise Übergang hin zur
nachgelagerten Besteuerung der Renten statt, flankiert von einer schrittweise vorzunehmenden Steuerentlastung der Beiträge für Betriebliche Altersvorsorge.
Diese bewilligt dann die Auszahlung der Zulage direkt in den geförderten Betriebliche Altersvorsorge. Eine eventuelle Steuererstattung wird vom Finanzamt auf
das Konto des zulagenberechtigten Steuerzahlers überwiesen. Der Zulagenberechtigte hat im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Anlage AV auszufüllen und
an das Finanzamt zu senden. Die Produktanbieter versenden Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte nach § 24c EStG. Die Vorsorge
Produkte sollen die in der GRV und Beamtenversorgung entstandenen Altersrentenlücken schließen helfen.
Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge
Der jährliche Maximalumwandlungsbetrag für die Betriebliche Altersvorsorge liegt 2006 und 2007 bei 1.575 EUR, ab 2008 bei 2.100 EUR der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV. Erfolgt eine
Umwandlung aus laufendem Arbeitsentgelt, so kann der Arbeitgeber verlangen, dass während eines laufenden Kalenderjahres gleich bleibende monatliche Beiträge
verwendet werden. Der Sockelmindestbeitrag liegt bei 60 EUR jährlich. Riesterverträge können als Rentenversicherung, als Ratensparplan oder als
Fonds-Sparplan vereinbart werden.
Der Betriebliche Altersvorsorge Sparer hat zu einem Altersvorsorgevertrag einen Mindesteigenbeitrag zu erbringen. Der Name ist etwas irreführend, da dieser Beitrag nicht
komplett vom Sparer selbst aufgebracht werden muss, sondern nur den nach Grundzulage und Kinderzulagen verbleibenden Betrag. Einen vollen Anspruch auf diese
Zulagen bzw. alternativ den höchst möglichen Sonderausgabenabzug hat er nur, wenn der BBV Betriebliche Altersvorsorge Vertrag folgende Mindesteigenbeiträge seit 2008: 4
Prozent, maximal 2.100 EUR aufweist.
Die Vertragsform sichert die Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, wenn dieser ihm unmittelbare Versorgungszusagen gegeben hat, aus denen
sich die Ansprüche ausschließlich gegen den Arbeitgeber richten. Solche betriebsfremden Versorgungsrisiken werden über eine Rückdeckungsversicherung auf
einen externe Betriebliche Altersvorsorge abgewälzt und vorfinanziert. Bei der vollständigen oder kongruenten Rückdeckung entsprechen die Versicherungsleistungen genau den
zugesagten Versorgungsleistungen.
Eine Betriebliche Altersvorsorge kann zu einer Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls zu einem Unternehmen, einer Verbesserung des Betriebsklimas, zur Abdeckung
des Sicherheitsbedürfnisses der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zur Betriebsbindung von Führungskräften und leitenden Mitarbeitern sowie zur Belohnung für
Betriebstreue führen. Sie gehören zu den betrieblichen bzw. tarifvertraglich bedingten Personalzusatzkosten und folgen gemessen am verursachten Aufwand
unmittelbar den freiwilligen Zusatzkosten für Urlaub und Weihnachtsgratifikationen.
Vielfach gibt es aber auch bereits eine Enkelgeneration. Hier sehen sich viele Großeltern in der Pflicht und in der finanziellen Lage, sich an der Vorsorge
für die Betriebliche Altersvorsorge zu beteiligen und die eigenen Kinder dadurch zu entlasten. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, Finanz- wie Versicherungsprodukte mit unterschiedlichen
Zielsetzungen von der Katastrophenvorsorge bei Ausfall der Eltern über gebundene Ziele wie die Finanzierung von Lebensabschnitten und Ereignissen bis hin zu
freier Verfügung einzusetzen.
Da das Kapital ungeschmälert weiter investiert werden kann, profitiert der Anleger voll vom Zinseszinseffekt. Außerdem können innerhalb des
Versicherungsmantels jederzeit Umschichtungen steuerunschädlich vorgenommen werden, beispielsweise zum Ende der Laufzeit hin zur Stabilisierung des
angesammelten Vermögens von Aktien in stärker rentenbasierte Anlagebausteine. Zur Kasse gebeten wird der Anleger vom Fiskus nämlich erst am Ende der
Laufzeit. Zu versteuern ist der Ertrag. Das ist die Differenz zwischen der Ablaufleistung für die BBV Betriebliche Altersvorsorge und der tatsächlichen Beitragssumme.
BBV Betriebliche Altersvorsorge - Empfehlungen und Tipps
Die Betriebliche Altersvorsorge gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die BBV Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der BBV Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "BBV Betriebliche Altersvorsorge" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Betriebliche Altersvorsorge für Beamte finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die BBV Betriebliche Altersvorsorge mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.