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Betriebliche Altersvorsorge berechnen

Betriebliche Altersvorsorge berechnen

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Betriebliche Altersvorsorge

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Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.

Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.

Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
Kleiner grüner Haken günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
Kleiner grüner Haken es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Kleiner grüner Haken Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
Kleiner grüner Haken steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Kleiner grüner Haken Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds

Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.

Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.

Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.

Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden. Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.

Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Kleiner grüner Haken Renditeunterschiede
Kleiner grüner Haken Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Kleiner grüner Haken Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase

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Betriebliche Altersvorsorge berechnen - Tipps und Infos

Kern des Alterseinkünftegesetzes, das zum 1.1.2005 in Kraft trat, ist die nachgelagerte Besteuerung. Hierbei bleiben die Beiträge im Zeitpunkt der Zahlung bis zu den Höchstgrenzen der einzelnen Durchführungswege steuerfrei. Im Alter, also in der Auszahlungsphase, werden die Rentenzahlungen in voller Höhe unter Berücksichtigung von Freibeträgen der Einkommensteuer unterworfen. Bei vorgelagert versteuerten Rentenleistungen durch die Betriebliche Altersvorsorge wurde der sog. Ertragsanteil deutlich abgesenkt, es gilt: Je später der Beginn der Rente, desto niedriger der Anteil, der versteuert werden muss.

Grundlage war eine Stichprobe von 22.000 Betriebsstätten sowie Befragungen nahezu aller Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherer sowie Träger öffentlicher Zusatzversorgungen. Außerdem wurden Geschäftsstatistiken, Verbandstatistiken des Pensionssicherungs Verein a. G. (PSV), des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Arbeitsgemeinschaft kommunale und durch die Betriebliche Altersvorsorge berücksichtigt. Untersucht wurde der Zeitraum 31.12.2001 bis 30.6.2004.

Würden die Beiträge in Höhe von 30.000 EUR aus dem versteuerten Einkommen in eine private Rentenversicherung in der dritten Schicht der Betriebliche Altersvorsorge berechnen finanziert, so würde die Berufsunfähigkeitsrente mit 38 Prozent versteuert, so dass 4.525 EUR als Monatsrente bei 25 Prozent konstantem Steuersatz resultieren (5.000 EUR × 0,38 × 0,25 = 475 EUR) und damit im gleichen Zeitraum 25 × 12 × 4.525 EUR = 1.357.500 EUR zur Verfügung stehen. Die Altersrente erreicht 756 EUR (800 EUR × 0,22 × 0,25 = 44 EUR) gezahlt.

Gemäß § 1a BetrAVG handelt es sich bei dem Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung um einen einklagbaren Rechtsanspruch der Arbeitnehmer. Danach kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen zukünftigen Entgeltansprüchen bis zu vier Prozent der jeweiligen BBMG in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten durch Entgeltumwandlung für den Aufbau einer Betriebliche Altersvorsorge verwendet werden. Auch für Teilzeitbeschäftigte besteht ein Anspruch von vier Prozent der BBMG, woraus deutlich wird.

Unter einer Aufbauversicherung versteht man eine Todesfallversicherung bzw. langfristige gemischte Versicherung mit der vertraglich zugestandenen Möglichkeit, neben den regulären Prämien einmal oder mehrmals Sonderzahlungen zu leisten, um dadurch einen früheren Ablauf der Versicherung bei gleichbleibender Versicherungssumme herbeizuführen. Auf diese Weise wird auf der Grundlage der anfänglichen Todesfallversicherung durch die Sonderzahlungen eine z.B. bereits im Alter von 65 fällige Versicherung und damit eine Betriebliche Altersvorsorge berechnen betrieben.

Diese fiktiven Beträge müssen im Alter in der Einkommensteuer angegeben und versteuert werden (sog. fiktive Auszahlungsphase). Diese Phase sollte zwischen der Vollendung des 60. und des 68. Lebensjahres vertraglich vereinbart werden. Ab diesem Zeitpunkt muss dann dieser Betrag für die Betriebliche Altersvorsorge anteilig jährlich bis zu seinem 85. Lebensjahr als Einnahme versteuert werden. Alternativ kann in diesem Zeitraum auch der fiktive Betrag für die Betriebliche Altersvorsorge auf dem Wohnförderkonto auf einen Schlag versteuert werden, mit dem Vorteil, dass dann nur 70 Prozent des Betrags zu versteuern sind.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge

Alle Gegenleistungsansprüche des Arbeitnehmers sind umwandelbar, also etwa laufendes Arbeitsentgelt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sonstige Jahressonderzahlungen, erfolgsabhängige Prämien und Tantiemen etc. Seit 2002 gilt für alle Durchführungswege der Betriebliche Altersvorsorge, dass ohne steuerlich negative Auswirkungen zu jedem Zeitpunkt des Kalenderjahres eine Entgeltumwandlungsvereinbarung unter Einbeziehung des ganzen laufenden Jahres vereinbart werden kann. Einmal- und Sonderzahlungen zu Gunsten der bAV sind auch dann als steuerfrei anzuerkennen.

Alle vom Mitarbeiter durch Gehaltsverzicht finanzierten Versorgungsleistungen fallen unter den Begriff der Betriebliche Altersvorsorge berechnen und damit auch unter den Schutz des Betriebsrentengesetzes. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn eine beitragsorientierte Leistungszusage (§1 Abs. 2 Nr. 1), eine Beitragszusage mit Mindestleistung (Nr. 2), eine Entgeltumwandlung (Nr. 3) oder Eigenbeiträge (Nr. 4) vereinbart wurden. Der Anspruch auf Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung ist seit 2002 in Höhe von bis zu vier Prozent der BBMG West vorgesehen worden.

Diese fiktiven Beträge müssen im Alter in der Einkommensteuer angegeben und versteuert werden (sog. fiktive Auszahlungsphase). Diese Phase sollte zwischen der Vollendung des 60. und des 68. Lebensjahres vertraglich vereinbart werden. Ab diesem Zeitpunkt muss dann dieser Betrag für die Betriebliche Altersvorsorge anteilig jährlich bis zu seinem 85. Lebensjahr als Einnahme versteuert werden. Alternativ kann in diesem Zeitraum auch der fiktive Betrag für die Betriebliche Altersvorsorge auf dem Wohnförderkonto auf einen Schlag versteuert werden, mit dem Vorteil, dass dann nur 70 Prozent des Betrags zu versteuern sind.

Seit 1.1.2001 kommt ihm eine echte praktische Bedeutung zu. Der wesentliche Unterschied zur Leistungszusage besteht darin, dass dem Arbeitnehmer durch diese Zusageart der Versorgungsaufwand verdeutlicht wird, der betrieben wird. Die Beitragsorientierung für die Betriebliche Altersvorsorge benennt den Finanzierungsaufwand der Versorgungsleistung. Die Unterscheidung zwischen den Zusageformen ist in der Regel nur an einer entsprechenden Dokumentation in der schriftlichen Zusage ablesbar. Der 40-jährige Mitarbeiter hat in 2006 ein Jahreseinkommen von 30.000 EUR.

Ein typisches Versorgungsszenario in Deutschland: Der Versorger der Familie, meist der Mann, hat zu aktiven Berufszeiten, meist zur Zeit der Familiengründung, eine Betriebliche Altersvorsorge oder eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Idealerweise waren diese so bemessen, dass eine Versorgungslücke im Alter und/oder die Versorgung Hinterbliebener sichergestellt waren. Was aber meist vergessen wurde, ist eine ausreichende Versorgung des Partners/der Partnerin, die oder der ohnehin durch Erziehungszeiten oder Teilzeittätigkeit schlechter abgesichert ist.

Entsprechend des persönlichen Spitzensteuersatzes führt der Beitrag zur beabsichtigten Steuerersparnis. Vor allem Selbstständige sollten nach Möglichkeit zweigleisig fahren und die Hälfte des Sparvolumens in einen Basisrentenvertrag und die andere Hälfte in einen Betriebliche Altersvorsorge berechnen Vertrag einzahlen. So kann eine existenzsichernde Grundversorgung erreicht werden. Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d. h. 12.800 EUR, steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende Basis Rentenversicherung vereinbart.

Betriebliche Altersvorsorge berechnen - Empfehlungen und Tipps

Günstige Preise und dennoch gute Leistungen, für immer mehr Verbraucher sind vor allem die angebotenen Leistungen der Betriebliche Altersvorsorge ein wichtiges Kriterium bei der Wahl eines Anbieters. Zählten in den vergangenen Jahren noch andere Aspekte, wie Hauptsache günstig, so hat sich dieser Trend deutlich verschoben. Aber trotzdem müssen nicht unnötig zu viele Beiträge gezahlt werden, denn mit Hilfe unseres Rechner können Sie die Betriebliche Altersvorsorge online berechnen und sich über alle am Markt vorhandenen Anbieter, deren Tarife und die darin enthaltenen Leistungen informieren.

Die Preis- Leistungsunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern können teilweise bis zu einige Hundert Euro betragen, trotz gleicher Leistungsqualität, wie auch Stitung Warentest in seinen jüngstem Vergleich ermittelte, als diese verschiedene Angebote verglich, und durch das berechnen der Beiträge diese Beitragsunterschiede ermittelte. Ein Vergleich lohnt sich in jedem Fall und gerade das Internet bietet heute zahlreiche Möglichkeiten, Geld einzusparen und das ohne Qualitätsverlust der gewünschten Leistungen.

Gerade bei der Betriebliche Altersvorsorge sollte vor allem darauf geachtet werden, dass diese den persönlichen Anforderungen entspricht. Den falschen Tarif zu wählen, oder auf Leistungen zu verzichten, nur um Beiträgen zu sparen, kann sich als großer Fehler im Bedarfsfall erweisen. Es muß nicht gleich die Beste Betriebliche Altersvorsorge sein, es sollte vor allem auf ein optimales Verhältnis zwischen Leistungen und Preisen geachtet werden. So lässt sich Geld einsparen und es muß nicht auf Qualität verzichtet werden.

Für zahlreiche Versicherungsformen werden Online Tools zur Verfügung gestellt, mit denen es möglich ist, online die Preise berechnen zu können. Auch wir erweitern ständig die Angebote auf unserer Webseite, haben aber noch nicht alle Funktionen integriert, mit denen es möglich ist, online die Betriebliche Altersvorsorge berechnen zu können. Hierfür empfehlen wir Ihnen, sich kostenlos und unverbindlich einen durch unsere Experten erstellten unabhängigen Vergleich anzufordern.

Gern wird sich dieser dann mit Ihnen in Verbindung setzen und anhand Ihrer Wünsche, die verschiedensten Tarifkombinationen, welche Ihre Bedürfnisse erfüllen, erstellen und die dafür anfallenenden Preise berechnen sodaß Sie diese dann direkt vergleichen können.


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