BGV Betriebliche Altersvorsorge - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.
Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.
Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds
Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.
Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.
Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.
Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden.
Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.
Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Renditeunterschiede
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase
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BGV Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Infos
Doch ihre Finanzierung im Umlageverfahren kann aufgrund der demografischen Entwicklung das derzeitige Versorgungsniveau zukünftig nicht mehr aufrechterhalten,
es sei denn, die Beiträge würden auf ca. 30 Prozent des Bruttogehaltes erhöht. Um dies zu vermeiden, war der Gesetzgeber gezwungen, im AVmG drastische
Einschränkungen für die Betriebliche Altersvorsorge zu beschließen. Der jungen und mittleren Generation bis zum 45. Lebensjahr muss damit klar sein, dass ihr Beitrag
in die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard im Alter zu sichern.
Das Gros der Erbschaften fällt in die Altersgruppe 50 bis 60 Jahre - und die Versicherer haben in den letzten Jahren zunehmend diese lukrative Zielgruppe
erkannt und bieten immer mehr Produkte für eine Betriebliche Altersvorsorge an. Doch sind diese tatsächlich bedarfsgerecht? Welchen Versicherungsschutz benötigen Senioren überhaupt? Das
wichtigste Argument für Finanzdienstleister und speziell für VU und Versicherungsvermittler, sich mit der Zielgruppe Senioren zu beschäftigen, liegt in der
demografischen Entwicklung in Deutschland.
Im Zusammenhang mit dem Ende November 2006 beschlossenen Rentenversicherung Altersgrenzen Anpassungsgesetz ist eine Veränderung des § 52 EStG für das Jahr
2012 vereinbart worden. Eine steuerliche Förderung wird bei Vertragsabschlüssen ab 1.1.2012 bei BGV Betriebliche Altersvorsorge Verträgen nach § 10 EStG nur noch dann
möglich sein, wenn die Auszahlung auf das Endalter 62 und nicht mehr auf Endalter 60 vereinbart wird. Betroffen sind dann sowohl die Basisrente als auch
die Riester-Rente.
Das von der Finanzverwaltung ausdrücklich akzeptierte Schattengehalt ist somit praxisorientiert und fördert die Akzeptanz der Entgeltumwandlung. Auf der
bAV-Seite gibt es eine wertgleiche Zusage, die mit allen notwendigen Vereinbarungen vom Arbeitgeber zu erteilen ist. Als Altersuntergrenze für Betriebliche Altersvorsorge ist die
Vollendung des 60. Lebensjahres maßgeblich. Unter der Entgeltumwandlung versteht man die Umwandlung von künftigen, noch nicht fälligen Entgeltansprüchen in
eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG.
Die BGV Betriebliche Altersvorsorge hat zuletzt durch das Alterseinkünftegesetz zum 1.1.2005 massive Veränderungen erfahren, die teilweise zu Verbesserungen und Ansatzpunkten für eine
stärkere Umsetzung in den Betrieben führten, teilweise aber leider auch neue Probleme und Verunsicherungen geschaffen haben. Gleichzeitig wurde ein
Systemwechsel bei der Besteuerung von Altersvorsorge Aufwendungen und Alterseinkünften vorgenommen. Bis 2040 findet der schrittweise Übergang hin zur
nachgelagerten Besteuerung der Renten statt, flankiert von einer schrittweise vorzunehmenden Steuerentlastung der Beiträge für Betriebliche Altersvorsorge.
Für den Erhalt der Zulagen ist es erforderlich, dass jeder Ehepartner einen eigenständigen Vertrag für die Betriebliche Altersvorsorge abschließt. Die Zulagen für die Kinder
können bei der Mutter oder beim Vater berücksichtigt werden. In der Regel wird die Kinderzulage der Mutter zugeordnet werden, es sei denn, abweichend wird
beantragt, dass der Vater sie erhalten soll. Der Angestellte ist verheiratet, hat drei Kinder, seine Ehefrau ist nicht berufstätig, das beitragspflichtige
Vorjahreseinkommen 2008 beträgt 40.000 EUR.
Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge
Das von der Finanzverwaltung ausdrücklich akzeptierte Schattengehalt ist somit praxisorientiert und fördert die Akzeptanz der Entgeltumwandlung. Auf der
bAV-Seite gibt es eine wertgleiche Zusage, die mit allen notwendigen Vereinbarungen vom Arbeitgeber zu erteilen ist. Als Altersuntergrenze für Betriebliche Altersvorsorge ist die
Vollendung des 60. Lebensjahres maßgeblich. Unter der Entgeltumwandlung versteht man die Umwandlung von künftigen, noch nicht fälligen Entgeltansprüchen in
eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG.
Alle vom Mitarbeiter durch Gehaltsverzicht finanzierten Versorgungsleistungen fallen unter den Begriff der BGV Betriebliche Altersvorsorge und damit auch unter den Schutz des
Betriebsrentengesetzes. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn eine beitragsorientierte Leistungszusage (§1 Abs. 2 Nr. 1), eine Beitragszusage
mit Mindestleistung (Nr. 2), eine Entgeltumwandlung (Nr. 3) oder Eigenbeiträge (Nr. 4) vereinbart wurden. Der Anspruch auf Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung ist
seit 2002 in Höhe von bis zu vier Prozent der BBMG West vorgesehen worden.
Einen Anspruch hierauf hat der Arbeitnehmer jedoch nicht. Die Beiträge können auch arbeitgeberfinanziert werden. Der Arbeitgeber muss bei der
Riesterförderung mit zusätzlichem Arbeitsaufwand rechnen. Bei der Betriebliche Altersvorsorge mit Riesterförderung besteht keine Pflicht zur Zertifizierung der Betriebliche Altersvorsorge
Produkte. Die Rentenleistung aus einem über den Arbeitgeber vereinbarten Rister Vertrag ist im Unterschied zu einem privaten Riestervertrag mit
Sozialversicherungsbeiträgen.
Bei der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine klar definierte Leistung zusagt, zum Beispiel 30 EUR pro Dienstjahr oder 1.000 EUR Monatsrente. Er übernimmt
es, die Verpflichtung sicherzustellen, sodass diese Leistung später auch erbracht werden kann. Dabei ist es unerheblich, ob zur Leistungserbringung für eine
Betriebliche Altersvorsorge zwischengeschaltet wurde. Es ist somit der Arbeitgeber, der letztendlich auch das Auswahlrisiko hinsichtlich des jeweiligen externen
Versorgungsträgers auf sich zu nehmen hat, sofern ein solcher eingeschaltet wurde.
Hierzu zählt insbesondere die weitere Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge auch über 2008 hinaus sowie eine stärkere Rechtssicherheit sowohl für
Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Auch das Recht des Arbeitnehmers auf Übernahme des alten Betriebliche Altersvorsorge Beitrags durch den neuen Arbeitgeber bei
gleichzeitiger Haftungsbefreiung des alten Arbeitgebers unter bestimmten Voraussetzungen ist eine wesentliche Rahmenbedingung. Kapitallebens- und
Rentenversicherungen mit BUZ eignen sich für VN, die neben dem Risiko der Berufsunfähigkeit auch die Betriebliche Altersvorsorge.
Eine Zuordnung zur BGV Betriebliche Altersvorsorge kann jedoch nicht vorgenommen werden, wenn der Steuerpflichtige vertragsmäßig wählen kann, ob er eine Rente wegen
Berufsunfähigkeit oder verminderter Erwerbsfähigkeit erhält oder die Beitragsfreistellung in Anspruch nimmt. Verbesserte Steuerförderung ab dem ersten Euro
für Selbstständige und Freiberufler. Unter diesen Voraussetzungen wird der Vertragsabschluss durch den VN vorgenommen, der gleichzeitig versicherte Person
und Beitragszahler ist, also in Personalunion handelt.
BGV Betriebliche Altersvorsorge - Empfehlungen und Tipps
Die Betriebliche Altersvorsorge gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die BGV Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der BGV Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "BGV Betriebliche Altersvorsorge" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Billige Betriebliche Altersvorsorge finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die BGV Betriebliche Altersvorsorge mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.