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BGV Betriebliche Altersvorsorge

BGV Betriebliche Altersvorsorge

Durch die BGV Betriebliche Altersvorsorge gut und günstig versichert

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Betriebliche Altersvorsorge

BGV Betriebliche Altersvorsorge - Gute Leistungen zu günstigen Preisen

Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.

Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.

Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
Kleiner grüner Haken günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
Kleiner grüner Haken es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Kleiner grüner Haken Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
Kleiner grüner Haken steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Kleiner grüner Haken Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds

Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.

Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.

Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.

Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden. Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.

Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Kleiner grüner Haken Renditeunterschiede
Kleiner grüner Haken Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Kleiner grüner Haken Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase

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BGV Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Infos

Der Bezug von Waisenrenten wird auf den Bezug des gesetzlichen Kindergeldes bis zum 18. Lebensjahr begrenzt, darüber hinaus nur für die Dauer der Berufsausbildung und bis maximal zum 27. Lebensjahr. Die Höhe der Waisenrente liegt im Normalfall bei 10 Prozent für Halbwaisen und 20 Prozent für Vollwaisen der Anwartschaft auf Betriebliche Altersvorsorge. Im Leistungsfall allerdings muss das gesamte angesammelte Deckungskapital zur Verfügung gestellt werden, also die Beiträge und die daraus erzielten Erträge.

So schätzt das Statistische Bundesamt in seiner 11. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung, dass es im Jahr 2050 bei konservativen Annahmen rund sieben Millionen oder 44 Prozent mehr Bürger im Alter ab 65 Jahre geben wird. Dagegen steht ein Rückgang für die Betriebliche Altersvorsorge in der Vergangenheit besonders gern umworbenen Zielgruppe der jungen Berufseinsteiger, Hausstands- und Familiengründer im Alter zwischen 20 und 30 um drei Millionen oder fast ein Drittel ins Haus. Der Gesamtanteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter wird um rund 30 Prozent schrumpfen.

Im Zusammenhang mit dem Ende November 2006 beschlossenen Rentenversicherung Altersgrenzen Anpassungsgesetz ist eine Veränderung des § 52 EStG für das Jahr 2012 vereinbart worden. Eine steuerliche Förderung wird bei Vertragsabschlüssen ab 1.1.2012 bei BGV Betriebliche Altersvorsorge Verträgen nach § 10 EStG nur noch dann möglich sein, wenn die Auszahlung auf das Endalter 62 und nicht mehr auf Endalter 60 vereinbart wird. Betroffen sind dann sowohl die Basisrente als auch die Riester-Rente.

Diese Vorgehensweise wird auch als sog. Limitierungssystem bezeichnet. Da der Arbeitgeber das volle Nachfinanzierungsrisiko trägt, dürfte das Gesamtversorgungskonzept ein Auslaufmodell sein. Zunehmend werden Gesamtversorgungssysteme umstrukturiert und damit abgeschafft. Einfach in Verwaltung und Administration sind Leistungspläne, die feste Eurobeträge vorsehen und zum Teil noch aus Zeiten einer vorsichtigen Einführung einer Betriebliche Altersvorsorge datieren, als Einheitsbeträge für alle Arbeitnehmer vorgesehen wurden.

Die Beiträge zu einem zertifizierten BGV Betriebliche Altersvorsorge Vertrag können über einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung ist möglich bis zu folgenden Beträgen in den Veranlagungszeiträumen seit 2008: bis zu 2.100 EUR. Hat der Altersvorsorgesparer Zulagen zu seinem Vertrag erhalten, prüft das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug zu einer höheren Ersparnis als die Zulagen führt und berücksichtigt diese dann. Anderenfalls bleibt es bei den Zulagen, ein Sonderausgabenabzug erfolgt dann nicht.

Die Riesterförderung nach §§ 10a, 82 Abs. 2 des EStG ist nur bei den drei Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung möglich. Sie setzt voraus, dass die Betriebliche Altersvorsorge Beiträge aus dem individuell versteuerten und in der Sozialversicherung verbeitragten Einkommen des Arbeitnehmers stammen. Die BAV liegt auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer zur Finanzierung so genannte echte Eigenbeiträge verwendet und an einen der drei genannten Durchführungswege leistet. Dies gilt nur unter der Voraussetzung.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge

Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, die Höhe der Entgeltumwandlung von Jahr zu Jahr bis zu maximal 4 Prozent der jeweiligen BBMG zu wählen. Seit dem 1.1.2005 besteht die Möglichkeit, zusätzlich zu den 4 Prozent weitere 1.800 EUR umzuwandeln, vorausgesetzt, es wurden zuvor keine Beiträge nach § 40b EStG pauschalversteuert eingebracht. Es tritt die sofortige Unverfallbarkeit gemäß § 1b Abs. 5 BetrAVG bei Entgeltumwandlung ein. Diese sofortige Unverfallbarkeit führt für die Betriebliche Altersvorsorge bei Entgeltumwandlung ab dem 1.1.2002 zu einem sofortigen gesetzlichen Insolvenzschutz.

Für die Planung der BGV Betriebliche Altersvorsorge bedeutet dies jedoch, dass die reine Betrachtung der Ansparphase (Ermittlung der aktuellen Versorgungslücke und Hochrechnung auf das Rentenbeginnalter) nicht mehr ausreicht. Stattdessen ist nun eine Lebenszyklusbetrachtung erforderlich, bei der auch die Rentenbezugszeit einbezogen und eine steuerliche Nettobetrachtung vorgenommen wird. Hierzu ist in der Regel die Verwendung entsprechender Planungssoftware für die Altersvorsorge erforderlich, weil die Vielzahl der zu beachtenden Variablen nur noch so berechenbar ist.

Die volle Beitragspflicht gilt selbst dann, wenn eine Betriebliche Altersvorsorge nach Ausscheiden des Mitarbeiters von diesem aus voll verbeitragtem Gehalt weiter privat finanziert wurde. Bei einer Kapitalleistung über 100.000 EUR und einem Beitragssatz von 15,5 Prozent führt dies zu einem monatlichen Beitrag von 129,00 EUR, so dass über den Zeitraum von 120 Monaten = zehn Jahren insgesamt 15.500 EUR zu zahlen sind und nur noch eine Restkapitalleistung von 84.500 EUR verbleibt.

Eine weitere Ausnahme besteht noch bei den sog. Alt Direktversicherungen, die bis zum 31.12.2004 als pauschalversteuerte Gehaltsumwandlungs-Direktversicherungen vereinbart werden konnten und eine weitergehende Vererbbarkeit vorsahen. Die Hinterbliebenenleistungen für Witwer oder Witwen werden in der Regel in Höhe von 60 Prozent der Anwartschaft auf die Betriebliche Altersvorsorge gewährt. Lediglich in älteren Versorgungsordnungen sind vereinzelt noch Versorgungswerte von 50 Prozent zu finden. Dem Arbeitgeber stehen bei der Gestaltung der bAV unterschiedliche Varianten zur Verfügung.

Da das BetrAVG dieses echte Beitragsprimat jedoch noch nicht vorsieht, wurde lange Zeit lediglich in der Direktversicherung eine solche Vereinbarung getroffen, bei der viele Versorgungspläne für die Betriebliche Altersvorsorge von einem im Rahmen der pauschalierungsfähigen Höchstbeträge nach § 40b EStG auf einem sog. Beitragsgruppenplan basieren. Hier ist der Arbeitgeber in Abhängigkeit von Gehaltsgruppen oder untergliedert nach Tätigkeitsbereichen wie z. B. Vorstand, Geschäftsführung, Direktorium, Abteilungsleiter, Prokuristen, außertarifliche Mitarbeiter.

Die Regelungen für Zuzahlungen und Zuzahlungshöhen sind sehr uneinheitlich. So bietet die BGV Betriebliche Altersvorsorge bereits freiwillige Zuzahlungsmöglichkeiten ab mindestens 500 EUR an, andere wollen mindestens 1.500 EUR oder 2.500 EUR als einmaligen Zuzahlungsbeitrag erhalten. Für den Kunden sind Zuzahlungsmöglichkeiten immer dann interessant, wenn über den normalen Jahresbeitrag hinaus durch zusätzliche Einkünfte steuerlich geförderte Aufstockungen der Basis Rentenansprüche gewünscht werden.

BGV Betriebliche Altersvorsorge - Empfehlungen und Tipps

Die Betriebliche Altersvorsorge gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die BGV Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.

Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der BGV Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "BGV Betriebliche Altersvorsorge" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.

Eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Billige Betriebliche Altersvorsorge finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.

Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die BGV Betriebliche Altersvorsorge mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.


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