DEVK Betriebliche Altersvorsorge - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.
Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.
Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds
Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.
Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.
Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.
Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden.
Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.
Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Renditeunterschiede
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der DEVK Betriebliche Altersvorsorge mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
DEVK Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Infos
Die Versorgungslücke, also die Differenz zwischen Nettoverdienst und gesetzlicher Nettorente, beträgt derzeit mehr als 35 Prozent. Bis 2020 wird sich diese
durchschnittliche Versorgungslücke auf mindestens ca. 43 Prozent vergrößern. Das Rentenniveau eines Durchschnittsverdieners würde dann noch ca. 45 Prozent
betragen. Bei vorzeitigem Rentenbezug ohne Betriebliche Altersvorsorge ab dem 63. Lebensjahr werden Rentenkürzungen um jeweils 0,3 Prozent pro Monat vorgenommen, d. h. 3,6 Prozent für ein
Jahr oder 7,2 Prozent für zwei Jahre früheren Rentenbezug.
Kapitaleinkünfte werden vielleicht noch neben Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung realisiert. Staatlich geförderte Verträge (Riester-Rente,
Basis-/Rürup-Rente) kommen vielleicht auch noch die Betriebliche Altersvorsorge hinzu. Addiert man diese Einkunftsquellen, so erhält man den Betrag, der im Alter für die Altersversorgung
zur Verfügung steht oder in Kürze stehen wird. Dabei ist die zukünftige steuerliche Behandlung ebenso zu beachten wie die Inflation und deren Ausgleich.
Erstere wird nicht exakt festzustellen sein und letztere kann sich im Zeitlablauf als niedrig oder hoch darstellen.
Die Leistungen aus der Basisversorgung (Schicht 1) und damit auch der Basisrente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Die volle Besteuerung der
Leistungen erfolgt erst ab 2040; der Einstieg wurde 2005 mit 50 Prozent Besteuerungsanteil gelegt. Bis 2025 wird im Gegenzug die Abzugsfähigkeit der sog.
Aufwendungen für die DEVK Betriebliche Altersvorsorge auf 100 Prozent gesteigert. Spätestens ab 2040 werden alle Renten auch aus die Betriebliche Altersvorsorge (ebenso wie Renten aus der Gesetzlichen
Rentenversicherung, und der landwirtschaftlichen Alterskasse) voll versteuert.
Alle Gegenleistungsansprüche des Arbeitnehmers sind umwandelbar, also etwa laufendes Arbeitsentgelt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sonstige Jahressonderzahlungen,
erfolgsabhängige Prämien und Tantiemen etc. Seit 2002 gilt für alle Durchführungswege der Betriebliche Altersvorsorge, dass ohne steuerlich negative Auswirkungen zu jedem Zeitpunkt
des Kalenderjahres eine Entgeltumwandlungsvereinbarung unter Einbeziehung des ganzen laufenden Jahres vereinbart werden kann. Einmal- und Sonderzahlungen zu
Gunsten der bAV sind auch dann als steuerfrei anzuerkennen.
Arbeitsrechtlich stellen betriebliche Versorgungsleistungen Leistungen des Arbeitgebers und nicht des Betriebes dar. Es ist dabei ohne Bedeutung, ob es sich
um eine Tätigkeit des Arbeitnehmers im arbeitsrechtlichen Sinne handelt, oder der durch die DEVK Betriebliche Altersvorsorge Begünstigte aufgrund eines freien Dienstverhältnisses tätig
wird. Die Betriebliche Altersvorsorge gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft und
Handelsvertreter. In entgeltlosen Zeiten kann die Versorgung durch Eigenbeiträge fortgesetzt werden.
Seit dem 1.1.2004 sind Betriebliche Altersvorsorge Leistungen aller Durchführungswege als Versorgungsbezüge von Pflichtversicherten und freiwillige Versicherten
zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner KVdR zu verbeitragen. Der volle allgemeine Beitragssatz wird gleichermaßen auf laufende Leistungen und
Renten sowie Kapitalleistungen oder Abfindungen erhoben. Betroffen sind von dieser Verbeitragung zum vollen allgemeinen Beitragssatz
krankenversicherungspflichtige Rentner die Versorgungsbezüge erhalten wie z.B. Arbeitnehmer.
Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge
Diese Vorgehensweise wird auch als sog. Limitierungssystem bezeichnet. Da der Arbeitgeber das volle Nachfinanzierungsrisiko trägt, dürfte das
Gesamtversorgungskonzept ein Auslaufmodell sein. Zunehmend werden Gesamtversorgungssysteme umstrukturiert und damit abgeschafft. Einfach in Verwaltung und
Administration sind Leistungspläne, die feste Eurobeträge vorsehen und zum Teil noch aus Zeiten einer vorsichtigen Einführung einer Betriebliche Altersvorsorge datieren, als
Einheitsbeträge für alle Arbeitnehmer vorgesehen wurden.
Nach dem Betriebliche Altersvorsorge Zertifizierungsgesetz sind Altersvorsorgeverträge unter folgenden Voraussetzungen zertifzierungsfähig grundsätzlich lebenslängliche
Verrentung der Leistung. Der Alterssparer erbringt laufend eigene Beiträge. Verteilung der Abschlusskosten über mindestens zehn Jahre (ab 2005: fünf Jahre).
Jährliche Vertragsinformation des Anbieters zur Verwendung der eingezahlten Beiträge für DEVK Betriebliche Altersvorsorge, das bisher gebildete Kapital,
einbehaltene Abschlusskosten sowie Verwaltungskosten und die eingezahlten Beträge.
Die volle Beitragspflicht gilt selbst dann, wenn eine Betriebliche Altersvorsorge nach Ausscheiden des Mitarbeiters von diesem aus voll verbeitragtem Gehalt weiter
privat finanziert wurde. Bei einer Kapitalleistung über 100.000 EUR und einem Beitragssatz von 15,5 Prozent führt dies zu einem monatlichen Beitrag von
129,00 EUR, so dass über den Zeitraum von 120 Monaten = zehn Jahren insgesamt 15.500 EUR zu zahlen sind und nur noch eine Restkapitalleistung von 84.500 EUR verbleibt.
Seit 1.1.2001 kommt ihm eine echte praktische Bedeutung zu. Der wesentliche Unterschied zur Leistungszusage besteht darin, dass dem Arbeitnehmer durch diese
Zusageart der Versorgungsaufwand verdeutlicht wird, der betrieben wird. Die Beitragsorientierung für die Betriebliche Altersvorsorge benennt den Finanzierungsaufwand der Versorgungsleistung. Die
Unterscheidung zwischen den Zusageformen ist in der Regel nur an einer entsprechenden Dokumentation in der schriftlichen Zusage ablesbar. Der 40-jährige
Mitarbeiter hat in 2006 ein Jahreseinkommen von 30.000 EUR.
Bei beitragsorientierten Versorgungssystemen wird die zugesagte Versorgungsleistung unmittelbar aus einem definierten Beitrag abgeleitet. In der Praxis zeigt
sich vermehrt ein Interesse der Arbeitgeber daran, unter Kalkulationssicherheitsaspekten den mit der Betriebliche Altersvorsorge verbundenen Aufwand fixieren zu können. Dies ist
über ein echtes Beitragsprimat, d. h. eine konkrete Versorgungsverpflichtung des Arbeitgebers, die sich ausschließlich auf die Bereitstellung zur
Finanzierung nicht garantierter Versorgungsleistungen beschränkt.
Interessanterweise würde sich im dargestellten Beispiel die steuerliche Absetzbarkeit der Prämien bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung fast nie lohnen.
Je später die Berufsunfähigkeit eintritt, desto weniger Renten werden gezahlt. Ab dem 55. Lebensjahr liegt die geförderte Basis-Rente geringfügig über eine
DEVK Betriebliche Altersvorsorge mit BUZ. Die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos sollte nicht unter steuerlichen Gesichtspunkten getroffen werden. Wichtig
ist es, sich überhaupt gegen das Risiko zu versichern - unabhängig von möglichen steuerlichen Vorteilen.
DEVK Betriebliche Altersvorsorge - Empfehlungen und Tipps
Die Betriebliche Altersvorsorge gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die DEVK Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der DEVK Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "DEVK Betriebliche Altersvorsorge" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter DKV Betriebliche Altersvorsorge finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die DEVK Betriebliche Altersvorsorge mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.