DEVK Betriebliche Altersvorsorge - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.
Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.
Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds
Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.
Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.
Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.
Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden.
Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.
Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Renditeunterschiede
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase
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DEVK Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Infos
Das Gesamtversorgungssystem der Betriebliche Altersvorsorge setzt sich aus einem dreigliedrigen Alterssicherungssystem zusammen, das dem Arbeitnehmer eine Versorgung
ermöglichen soll, damit er keine drastische Reduzierung des Lebensstandards im Rentenalter hinnehmen muss. Dabei spielt die Betriebliche Altersvorsorge eine zentrale
Ergänzungsfunktion zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung war bislang die wesentliche Säule der Versorgung und wird nun der
ersten Schicht des so genannten Drei-Schichten Modells zugerechnet.
Je stärker die Arbeitgeber mit Anreizen und Bonusregelungen unterstützend tätig werden, umso eher ist eine umfassende Beteiligung der Arbeitnehmer zu
erreichen. Viele Beispiele aus der Praxis belegen dies. Es bedarf entsprechender Anreize, um die Mitarbeiter zu finanziellen Aufwendungen zu motivieren, die
sie ansonsten aufgrund knapper Haushaltslage zurückstellen oder vollständig ablehnen würden. Allerdings wären einige Rahmenbedingungen zu setzen, die den
Erfolg der Betriebliche Altersvorsorge erst ermöglichen würden.
Mit fast all diesen Problemen wird ein Anleger, der sich für einen Investmentfonds Sparplan bei einer Fondsgesellschaft oder Bank entscheidet, meist allein
gelassen. Gerade Bankberater kommen immer noch viel zu selten auf die Idee, Kunden bei der Betriebliche Altersvorsorge Anlage gewissermaßen wie ein Financial Planner
zu beraten. Eine Vermögensverwaltung auf Fondsbasis, die schon eher als geeigneter Lösungsansatz interessant sein könnte, wird von den Geldhäusern in der
Regel lediglich für Einmalanlagen in die DEVK Betriebliche Altersvorsorge angeboten, nicht aber für langfristige Fonds Sparpläne.
Unterstellt man eine Beitragsleistung bis zum 65. Lebensjahr, so ergibt sich eine Einzahlung über 25 Jahre in Höhe von insgesamt 15.000 EUR. Unter Abzug der
Beitragsanteile für biometrische Risiken, zum Beispiel 1.000 EUR, verbleibt als Mindestversorgungskapital der Differenzbetrag in Höhe von 14.000 EUR. Dies
ist auch der Mindestanspruch, den der Arbeitgeber für eine Betriebliche Altersvorsorge zu erfüllen hat. Scheidet der Mitarbeiter vorzeitig aus, so ist gemäß bei Eintritt des Versorgungsfalles
ein Mindestkapital in Höhe der bis zum Ausscheiden zugesagten Beiträge vom Arbeitgeber zu gewähren.
Der Gestaltung von Lebensversicherungen sollte eine genaue Analyse des Verwendungszwecks vorausgehen, da ein Nachteil die Langfristigkeit ist, die sich in
Nachteilen bei vorzeitiger Auflösung äußert. Es gibt zunehmend Möglichkeiten der Flexibilisierung für die DEVK Betriebliche Altersvorsorge, wie z.B. die Abrufoption, um die Versorgung der
langfristig kaum übersehbaren Veränderung von Lebensumständen leichter anpassen zu können. Beachten muss man auch die steuerliche Behandlung, denn Fehler
bei der Gestaltung können empfindliche Steuernachteile nach sich ziehen.
Leistungen aus privaten Rentenversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen werden, sind weiterhin nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Dabei
wird dieser vom Lebensalter bei Rentenbeginn abhängig gemacht. Der Ertragsanteil sinkt ab 2005 um ca. 10 Prozent und beträgt bei 60 Jahren statt bisher 32
Prozent nur noch 22 Prozent, bei 65 Jahren statt bisher 27 Prozent nur noch 18 Prozent. Diese Regelung ergibt sich aus § 22 Nr. 1 Satz 3 a bb EStG für
Rentenleistungen aus Betriebliche Altersvorsorge, die als Altverträge vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden.
Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge
So ist die Entgeltumwandlung nur möglich, wenn der Tarifvertrag die Umwandlung von Tarifentgelt zulässt. Dafür ist die sog. Tariföffnungsklausel gemäß § 17
Abs. 5 BetrAVG erforderlich. Der neue Anspruch auf Entgeltumwandlung steht unter einem sog. Tarifvorrang. Im Zuge der Rentenreform wurde die
Betriebliche Altersvorsorge durch ein sog. Förderkonzept vorgesehen, die sog. Riester-Förderung, auch Kombi-Modell genannt. Sie besteht aus einem System von
Zulagenförderungen, also der Gewährung besonderer steuerlicher Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten.
Bei Überschreiten der Höchstgrenze muss die DEVK Betriebliche Altersvorsorge gekündigt werden, sofern der Rückkaufswert nicht mehr als 10 Prozent unter den eingezahlten
Beiträgen liegt. Für die Verwertung gelten folgende Freibeträge, Vermögensfreibetrag: Es kann ein grundsätzlicher Vermögensfreibetrag in Höhe von 4.100 EUR
zuzüglich weiterer 200 EUR pro vollendetem Lebensjahr des Antragstellers gewährt werden, maximal 13.000 EUR pro Person. Personen, die vor 1948 geboren sind,
können 250 EUR pro Lebensjahr und eine Maximalgrenze von 33.800 EUR in Anspruch nehmen.
Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d.h. 12.800 EUR steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende
Basis Rentenversicherung vereinbart. Ein erzielt bei seinem Steuersatz von 30 Prozent eine Steuerersparnis von 2.529 EUR, so dass er nur 17.471 EUR
Eigenbeitrag für eine Investitionssumme von 20.000 EUR leisten muss. Somit erhält er bei Berücksichtigung einer Lebenserwartung von 24 Jahren und der
Besteuerung der Leistungsphase durch die Betriebliche Altersvorsorge eine Rendite von 4,6 Prozent nach Steuern.
Doch ihre Finanzierung im Umlageverfahren kann aufgrund der demografischen Entwicklung das derzeitige Versorgungsniveau zukünftig nicht mehr aufrechterhalten,
es sei denn, die Beiträge würden auf ca. 30 Prozent des Bruttogehaltes erhöht. Um dies zu vermeiden, war der Gesetzgeber gezwungen, im AVmG drastische
Einschränkungen für die Betriebliche Altersvorsorge zu beschließen. Der jungen und mittleren Generation bis zum 45. Lebensjahr muss damit klar sein, dass ihr Beitrag
in die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard im Alter zu sichern.
Der Anteil der Betriebsstätten der Privatwirtschaft mit einer Betriebliche Altersvorsorge ist im betrachteten Zeitraum von 31 Prozent auf 41 Prozent gestiegen. Der Zuwachs war in
den neuen Ländern etwas stärker als in den alten Bundesländern. Es zeigt sich ein Trend des kontinuierlichen Wachstums der Betriebliche Altersvorsorge. Beim gehaltsabhängigen
Versorgungskonzept in Form des Endgehaltsplans erleidet beispielsweise derjenige Mitarbeiter Verluste hinsichtlich seiner Altersversorgungsansprüche, der
gegen Ende seiner Tätigkeit von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitbeschäftigung umwechselt.
Entsprechend des persönlichen Spitzensteuersatzes führt der Beitrag zur beabsichtigten Steuerersparnis. Vor allem Selbstständige sollten nach Möglichkeit
zweigleisig fahren und die Hälfte des Sparvolumens in einen Basisrentenvertrag und die andere Hälfte in einen DEVK Betriebliche Altersvorsorge Vertrag einzahlen. So kann
eine existenzsichernde Grundversorgung erreicht werden. Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d. h. 12.800 EUR, steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR
Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende Basis Rentenversicherung vereinbart.
DEVK Betriebliche Altersvorsorge - Empfehlungen und Tipps
Die Betriebliche Altersvorsorge gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die DEVK Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der DEVK Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "DEVK Betriebliche Altersvorsorge" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter DKV Betriebliche Altersvorsorge finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
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