DEVK Betriebliche Altersvorsorge - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.
Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.
Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds
Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.
Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.
Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.
Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden.
Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.
Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Renditeunterschiede
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase
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DEVK Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Infos
Eine Betriebliche Altersvorsorge liegt vor, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters- oder
Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln. Die Einführung dieser Zusageart stellt eine Reaktion auf die betriebliche Praxis dar, in der
schon seit geraumer Zeit das Bestreben der Unternehmen groß war, anstelle einer Zusage für eine Leistung den Aufwand für eine Leistung festzulegen. Seit
dem 1.1.1999 befindet sich der Begriff beitragsorientierte Leistungszusage nunmehr im BetrAVG.
Hierdurch kann die Eigendynamik der Leistungsentwicklung deutlich gemildert werden, sodass für den Arbeitgeber das Nachfinanzierungsrisiko überschaubarer
wird. Nachteilig ist der erhöhte administrative Aufwand, da hier die Gehaltsentwicklung der Mitarbeiter durch eine entsprechende umfassende Dokumentation
nachvollziehbar gehalten werden muss, und dies über einen Zeitraum von 20, 30 oder mehr Jahren. Dies bedeutet dann einen ansteigenden Nachfinanzierungsbedarf.
Eine Betriebliche Altersvorsorge bietet die Möglichkeit, ein angestrebtes Versorgungsniveau kontinuierlich sicherzustellen.
Werden keine Beiträge in gesetzliche Rentenversicherung oder Versorgungswerk gezahlt, so können 2007 von den eingezahlten maximal 20.000 EUR bis zu 64
Prozent, also maximal 12.800 EUR, als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht. Und so geht es, wie in Tabelle 1 dargestellt, von Jahr zu Jahr
weiter, bis 2025 20.000 EUR und damit 100 Prozent erreicht sind. Dort, wo sich die Basisrente als zweckmäßige, steuerlich erleichterte DEVK Betriebliche Altersvorsorge
erweist, muss keine Vergleichsberechnung mehr vorgenommen werden.
Für über vier Prozent der BBMG hinausgehende, nach dem 1.1.2002 erteilte Entgeltumwandlungszusagen setzt der gesetzliche Insolvenzschutz erst zwei Jahre nach
Zusageerteilung ein (gem. § 7 Abs. 5 Satz 3 erster Halbsatz BetrAVG). Die Höhe der geschützten unverfallbaren Anwartschaft durch die Betriebliche Altersvorsorge bemisst sich nach dem Ausscheiden
des Mitarbeiters auch nicht mehr ratierlich. Entscheidend ist vielmehr der bis zum Ausscheiden erreichte Anwartschaftsbarwert gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3
BetrAVG in Verbindung mit § 2 Abs. 5a BetrAVG.
Zusätzlicher Freibetrag für Altersvorsorge: Zu dem o.g. Grundfreibetrag kommt noch einmal der gleiche Freibetrag für echtes Betriebliche Altersvorsorge Vermögen hinzu.
Schonvermögens-Regelung: Für Kinder gilt ein Freibetrag von 4.100 EUR pro Jahr von Geburt an, damit beispielsweise Ausbildungsversicherungen bzw.
Aussteuerversicherungen von der Verwertung freigestellt werden können. DEVK Betriebliche Altersvorsorge, berufsständische Altersvorsorge. Selbstständige, die von der
Rentenversicherungspflicht befreit sind, dürfen eine für die Altersvorsorge abgeschlossene Versicherung erhalten.
Einen Anspruch hierauf hat der Arbeitnehmer jedoch nicht. Die Beiträge können auch arbeitgeberfinanziert werden. Der Arbeitgeber muss bei der
Riesterförderung mit zusätzlichem Arbeitsaufwand rechnen. Bei der Betriebliche Altersvorsorge mit Riesterförderung besteht keine Pflicht zur Zertifizierung der Betriebliche Altersvorsorge
Produkte. Die Rentenleistung aus einem über den Arbeitgeber vereinbarten Rister Vertrag ist im Unterschied zu einem privaten Riestervertrag mit
Sozialversicherungsbeiträgen.
Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge
Moderne Versorgungspläne sehen auch hier nach Arbeitsentgelt und Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Leistungen vor, z. B. für Arbeitnehmer der
einzelnen Tarifgruppen gestaffelte Leistungsbeträge. Typisches Merkmal dieser Festrentenkonzepte ist, dass während der Anwartschaftszeit nicht dynamisiert
wird. Es ist daher erforderlich, von Zeit zu Zeit eine Anpassung der zugesagten Beträge für die Betriebliche Altersvorsorge an die Preis- und Lohnentwicklung vorzunehmen, um nicht im Laufe
der Zeit gemessen an der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung zu unangemessen Leistungen zu kommen.
Vor diesem Hintergrund ist aus heutiger Sicht der Entgeltcharakter betrieblicher Versorgungsleistungen in Rechtsprechung und Literatur unbestritten und auch
vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausdrücklich anerkannt worden. Die DEVK Betriebliche Altersvorsorge müssen zweckgebunden gewährt werden und können nur
bei Eintritt eines vorher definierten Versorgungsfalles vom Arbeitnehmer verlangt werden. Die Betriebliche Altersvorsorge ist daher ein aufgeschobenes Entgelt für die Summe der
während der Betriebszugehörigkeit vom Arbeitnehmer geleisteten Dienste.
Für ein ab dem 1.1.2008 neugeborenes viertes Kind erhält der Riester Rentenbegünstigte zusätzlich noch 300 EUR Förderung hinzu, so dass sich der Eigenanteil
in diesem Fall auf 437 EUR reduziert. Zahlt er weniger ein, dann wird die Zulage im Verhältnis des Einzahlungsbetrags zu den 1.446 EUR gekürzt. Werden 1.000
EUR entrichtet (ca. 69 Prozent von 1.446 EUR Mindesteigenbeitrag). Die Betriebliche Altersvorsorge Zulagenförderung wird in § 86 Abs. 1 Satz 3 EStG davon abhängig gemacht, dass ein
sogenannte Sockelbetrag von 60 EUR seit 2005 zumindest geleistet wird.
Eine Betriebliche Altersvorsorge liegt vor, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters- oder
Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln. Die Einführung dieser Zusageart stellt eine Reaktion auf die betriebliche Praxis dar, in der
schon seit geraumer Zeit das Bestreben der Unternehmen groß war, anstelle einer Zusage für eine Leistung den Aufwand für eine Leistung festzulegen. Seit
dem 1.1.1999 befindet sich der Begriff beitragsorientierte Leistungszusage nunmehr im BetrAVG.
Beim sogenannten Endgehaltsplan richtet sich die Höhe der Versorgungsleistungen für die Betriebliche Altersvorsorge nach einem bestimmten Prozentsatz, der ggf. nach Dienstjahren gestaffelt ist
und vom zuletzt bezogenen Gehalt bei Eintritt des Versorgungsfalles abhängt. Insbesondere bei der Versorgung von Gesellschafter Geschäftsführern, die unter
Berücksichtigung der steuerrechtlichen Grundsätze zum Nachholungsverbot, zur Erdienbarkeit und zur 70-Prozent Grenze nur einen eingeschränkten
Gestaltungsspielraum deren späteren Anpassungsmöglichkeiten haben, wird diese Konzeption gewählt.
Die Regelungen für Zuzahlungen und Zuzahlungshöhen sind sehr uneinheitlich. So bietet die DEVK Betriebliche Altersvorsorge bereits freiwillige Zuzahlungsmöglichkeiten ab
mindestens 500 EUR an, andere wollen mindestens 1.500 EUR oder 2.500 EUR als einmaligen Zuzahlungsbeitrag erhalten. Für den Kunden sind
Zuzahlungsmöglichkeiten immer dann interessant, wenn über den normalen Jahresbeitrag hinaus durch zusätzliche Einkünfte steuerlich geförderte Aufstockungen
der Basis Rentenansprüche gewünscht werden.
DEVK Betriebliche Altersvorsorge - Empfehlungen und Tipps
Die Betriebliche Altersvorsorge gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die DEVK Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der DEVK Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "DEVK Betriebliche Altersvorsorge" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter DKV Betriebliche Altersvorsorge finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die DEVK Betriebliche Altersvorsorge mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.