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Europa Betriebliche Altersvorsorge

Europa Betriebliche Altersvorsorge

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Betriebliche Altersvorsorge

Europa Betriebliche Altersvorsorge - Gute Leistungen zu günstigen Preisen

Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.

Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.

Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
Kleiner grüner Haken günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
Kleiner grüner Haken es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Kleiner grüner Haken Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
Kleiner grüner Haken steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Kleiner grüner Haken Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds

Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.

Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.

Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.

Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden. Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.

Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Kleiner grüner Haken Renditeunterschiede
Kleiner grüner Haken Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Kleiner grüner Haken Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase

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Europa Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Infos

Die Deckungsmittel der Betriebliche Altersvorsorge belaufen sich auf rund 354 Mrd. EUR. Der jährliche Aufwand der Unternehmen für die bAV beträgt ca. 35 Mrd. EUR. Hiervon entfallen rund 40 Prozent Baraufwand auf die Betriebliche Altersvorsorge an Betriebsrentner. Die restlichen 60 Prozent bilden den Finanzierungsaufwand in den Bilanzen der Unternehmen. Als Prozentsatz der Lohnsumme ausgedrückt entspricht der jährliche Versorgungsaufwand knapp 10 Prozent. Hinzu kommt die Zusatzversorgung für Angestellte im öffentlichen Dienst sowie die Beamtenpensionen.

Unterschiedliche Beschäftigungsgrade und -intensitäten während eines Arbeitsverhältnisses führen bei ausschließlich am Endgehalt oder ausschließlich an der Dienstzeit orientierten Versorgungskonzeptionen für die Betriebliche Altersvorsorge durchaus zu Ungerechtigkeiten. Dementsprechend werden Teilzeitbeschäftigung bzw. wechselnde unterschiedliche Arbeitszeiten entsprechend ihren tatsächlichen Anteilen an der individuellen Lebensarbeitszeit des Mitarbeiters bewertet und ein individueller Beschäftigungsgrad über die gesamte Dienstzeit ermittelt.

Würden die Beiträge in Höhe von 30.000 EUR aus dem versteuerten Einkommen in eine private Rentenversicherung in der dritten Schicht der Europa Betriebliche Altersvorsorge finanziert, so würde die Berufsunfähigkeitsrente mit 38 Prozent versteuert, so dass 4.525 EUR als Monatsrente bei 25 Prozent konstantem Steuersatz resultieren (5.000 EUR × 0,38 × 0,25 = 475 EUR) und damit im gleichen Zeitraum 25 × 12 × 4.525 EUR = 1.357.500 EUR zur Verfügung stehen. Die Altersrente erreicht 756 EUR (800 EUR × 0,22 × 0,25 = 44 EUR) gezahlt.

Der jährliche Maximalumwandlungsbetrag für die Betriebliche Altersvorsorge liegt 2006 und 2007 bei 1.575 EUR, ab 2008 bei 2.100 EUR der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV. Erfolgt eine Umwandlung aus laufendem Arbeitsentgelt, so kann der Arbeitgeber verlangen, dass während eines laufenden Kalenderjahres gleich bleibende monatliche Beiträge verwendet werden. Der Sockelmindestbeitrag liegt bei 60 EUR jährlich. Riesterverträge können als Rentenversicherung, als Ratensparplan oder als Fonds-Sparplan vereinbart werden.

Arbeitsrechtlich stellen betriebliche Versorgungsleistungen Leistungen des Arbeitgebers und nicht des Betriebes dar. Es ist dabei ohne Bedeutung, ob es sich um eine Tätigkeit des Arbeitnehmers im arbeitsrechtlichen Sinne handelt, oder der durch die Europa Betriebliche Altersvorsorge Begünstigte aufgrund eines freien Dienstverhältnisses tätig wird. Die Betriebliche Altersvorsorge gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft und Handelsvertreter. In entgeltlosen Zeiten kann die Versorgung durch Eigenbeiträge fortgesetzt werden.

Dabei wird dieser vom Lebensalter bei Rentenbeginn abhängig gemacht. Der Satz ist ab 2005 deutlich niedriger als bisher. Wurde die Kapitalleistung aus einer Rentenversicherung gewählt, so wird das Kapital ebenfalls steuerfrei ausgezahlt. Für Neuverträge ab 2005 entfällt bei Kapitallebensversicherungen die Steuerfreiheit der Erträge. Sie bestand bislang bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und fünfjähriger Beitragszahlungsdauer. Steuerpflichtig wird dann die Leistung aus der Betriebliche Altersvorsorge als Differenz zwischen der Versicherungsleistung.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge

Für den Arbeitnehmer ist sie natürlich sehr attraktiv, da sie die Versorgungslücke zwischen dem zuletzt bezogenen Einkommen vor dem Ruhestand und den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auffüllt. Dabei kann die Betriebliche Altersvorsorge auf die nach einem bestimmten Leistungsschema zu berechnende Betriebsrente angerechnet werden, oder aber die Gesamtversorgung aus Betriebsrente und gesetzlicher Rente wird auf einen bestimmten Prozentsatz limitiert, z. B. 70 oder 75 Prozent des letzten Brutto- oder Nettogehaltes.

Für die Planung der Europa Betriebliche Altersvorsorge bedeutet dies jedoch, dass die reine Betrachtung der Ansparphase (Ermittlung der aktuellen Versorgungslücke und Hochrechnung auf das Rentenbeginnalter) nicht mehr ausreicht. Stattdessen ist nun eine Lebenszyklusbetrachtung erforderlich, bei der auch die Rentenbezugszeit einbezogen und eine steuerliche Nettobetrachtung vorgenommen wird. Hierzu ist in der Regel die Verwendung entsprechender Planungssoftware für die Altersvorsorge erforderlich, weil die Vielzahl der zu beachtenden Variablen nur noch so berechenbar ist.

Voraussetzung ist dabei allerdings, dass diese Wohnung den Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten bildet, in Deutschland gelegen ist und vom Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt wird. Das in der Immobilie gebundene, steuerlich geförderte Kapital muss dann aber wieder in einer Immobilie oder einem Riester Vertrag angelegt werden. Beträgt der Stand des Wohnförderkontos dann muss auch nur dieser Betrag für die Betriebliche Altersvorsorge vom Verkaufserlös in einen Riestersparvertrag eingezahlt werden, damit die Förderung erhalten bleibt.

Bei der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine klar definierte Leistung zusagt, zum Beispiel 30 EUR pro Dienstjahr oder 1.000 EUR Monatsrente. Er übernimmt es, die Verpflichtung sicherzustellen, sodass diese Leistung später auch erbracht werden kann. Dabei ist es unerheblich, ob zur Leistungserbringung für eine Betriebliche Altersvorsorge zwischengeschaltet wurde. Es ist somit der Arbeitgeber, der letztendlich auch das Auswahlrisiko hinsichtlich des jeweiligen externen Versorgungsträgers auf sich zu nehmen hat, sofern ein solcher eingeschaltet wurde.

Hierdurch kann die Eigendynamik der Leistungsentwicklung deutlich gemildert werden, sodass für den Arbeitgeber das Nachfinanzierungsrisiko überschaubarer wird. Nachteilig ist der erhöhte administrative Aufwand, da hier die Gehaltsentwicklung der Mitarbeiter durch eine entsprechende umfassende Dokumentation nachvollziehbar gehalten werden muss, und dies über einen Zeitraum von 20, 30 oder mehr Jahren. Dies bedeutet dann einen ansteigenden Nachfinanzierungsbedarf. Eine Betriebliche Altersvorsorge bietet die Möglichkeit, ein angestrebtes Versorgungsniveau kontinuierlich sicherzustellen.

Der für die ökologische Anlage bestimmte Teil des Kapitals wird in Fonds investiert. Bei Riester-Produkten gibt es klassische Produkte, von denen ein vergleichsweise geringer Teil nachhaltig in Form von Fonds investiert wird. Bei fondsgebundenen Renten Policen ist der Anteil hingegen deutlich höher. Sollte über Betriebliche Altersvorsorge Produkte die Resonanz deutlich größer werden, dürfte das auch Rückwirkungen auf andere Europa Betriebliche Altersvorsorge Produkte haben. Versicherungsprodukte sind für viele Anleger in Deutschland die wichtigste Säule für die Vermögensanlage.

Europa Betriebliche Altersvorsorge - Empfehlungen und Tipps

Die Betriebliche Altersvorsorge gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Europa Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.

Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Europa Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Europa Betriebliche Altersvorsorge" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.

Eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Betriebliche Altersvorsorge für Familien finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.

Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die Europa Betriebliche Altersvorsorge mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.


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