Generali Betriebliche Altersvorsorge - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.
Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.
Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds
Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.
Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.
Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.
Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden.
Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.
Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Renditeunterschiede
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der Generali Betriebliche Altersvorsorge mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
Generali Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Infos
Grundvoraussetzung für die Gestaltung ist, ob es sich bei den Leistungsformen um die klassische Leistungszusage, eine beitragsorientierte Leistungszusage
oder eine Beitragszusage mit Mindestleistung handelt. Die beitragsorientierte Leistungszusage und die Zusage aufgrund einer Entgeltumwandlung sind mit der
BetrAVG Novelle im Jahr 1999 in das Betriebsrentengesetz eingeführt und damit als Betriebliche Altersvorsorge Maßnahme anerkannt worden. Die Leistungszusage
ist die klassische Form der Betriebsrentenzusage.
Bei beitragsorientierten Versorgungssystemen wird die zugesagte Versorgungsleistung unmittelbar aus einem definierten Beitrag abgeleitet. In der Praxis zeigt
sich vermehrt ein Interesse der Arbeitgeber daran, unter Kalkulationssicherheitsaspekten den mit der Betriebliche Altersvorsorge verbundenen Aufwand fixieren zu können. Dies ist
über ein echtes Beitragsprimat, d. h. eine konkrete Versorgungsverpflichtung des Arbeitgebers, die sich ausschließlich auf die Bereitstellung zur
Finanzierung nicht garantierter Versorgungsleistungen beschränkt.
Als Grundlage für diese Art der Besteuerung ist nur der Umfang der tatsächlich in Anspruch genommenen Förderung (nicht der Nutzungswert) zu erfassen. Mit
Beginn der Auszahlungsphase, frühestens mit 60, spätestens mit 68 Jahren, muss der Förderberechtigte den bis dahin fiktiv angesparten Betrag des
Wohnförderkontos mit seinem individuellen Steuersatz versteuern. Im Gegenzug zur steuerlichen Förderung für die Generali Betriebliche Altersvorsorge des Berechtigten in der
Ansparphase muss die Eigenheim-Rente in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert werden.
Der jährliche Maximalumwandlungsbetrag für die Betriebliche Altersvorsorge liegt 2006 und 2007 bei 1.575 EUR, ab 2008 bei 2.100 EUR der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV. Erfolgt eine
Umwandlung aus laufendem Arbeitsentgelt, so kann der Arbeitgeber verlangen, dass während eines laufenden Kalenderjahres gleich bleibende monatliche Beiträge
verwendet werden. Der Sockelmindestbeitrag liegt bei 60 EUR jährlich. Riesterverträge können als Rentenversicherung, als Ratensparplan oder als
Fonds-Sparplan vereinbart werden.
Bei Überschreiten der Höchstgrenze muss die Generali Betriebliche Altersvorsorge gekündigt werden, sofern der Rückkaufswert nicht mehr als 10 Prozent unter den eingezahlten
Beiträgen liegt. Für die Verwertung gelten folgende Freibeträge, Vermögensfreibetrag: Es kann ein grundsätzlicher Vermögensfreibetrag in Höhe von 4.100 EUR
zuzüglich weiterer 200 EUR pro vollendetem Lebensjahr des Antragstellers gewährt werden, maximal 13.000 EUR pro Person. Personen, die vor 1948 geboren sind,
können 250 EUR pro Lebensjahr und eine Maximalgrenze von 33.800 EUR in Anspruch nehmen.
Voraussetzung ist dabei allerdings, dass diese Wohnung den Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten bildet, in Deutschland gelegen ist und vom
Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt wird. Das in der Immobilie gebundene, steuerlich geförderte Kapital muss dann aber
wieder in einer Immobilie oder einem Riester Vertrag angelegt werden. Beträgt der Stand des Wohnförderkontos dann muss auch nur dieser Betrag für die Betriebliche Altersvorsorge vom
Verkaufserlös in einen Riestersparvertrag eingezahlt werden, damit die Förderung erhalten bleibt.
Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge
Lediglich bei der Unterstützungskasse besteht aufgrund der gesetzlich eingeschränkten steuerwirksamen Dotierungsmöglichkeiten während der Aktivitätsphase
eine Kombination von beschränktem Anwartschaftsdeckungs- und Kapitaldeckungsverfahren. Die Ansammlung der Versorgungsmittel durch die Betriebliche Altersvorsorge kann innerhalb des Unternehmens
bei Direkt-/ Pensionszusage oder außerhalb des Unternehmens bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung oder
Pensionsfonds durch eine Ansammlung der Mittel erfolgen.
Nach dem Betriebliche Altersvorsorge Zertifizierungsgesetz sind Altersvorsorgeverträge unter folgenden Voraussetzungen zertifzierungsfähig grundsätzlich lebenslängliche
Verrentung der Leistung. Der Alterssparer erbringt laufend eigene Beiträge. Verteilung der Abschlusskosten über mindestens zehn Jahre (ab 2005: fünf Jahre).
Jährliche Vertragsinformation des Anbieters zur Verwendung der eingezahlten Beiträge für Generali Betriebliche Altersvorsorge, das bisher gebildete Kapital,
einbehaltene Abschlusskosten sowie Verwaltungskosten und die eingezahlten Beträge.
Diese Vertragsform kombiniert eine Betriebliche Altersvorsorge mit einer Absicherung der Hinterbliebenen auf der Basis einer einmaligen Kapitalzahlung im vorzeitigen
Todesfall. Dem Versicherten wird eine Altersrente auf Lebenszeit garantiert. Der Versicherungsschutz lässt sich auf die individuellen Lebensbedürfnisse
zuschneiden, sodass eine höhere Altersrente oder ein höherer Todesfallschutz bis hin zum Kapitalbedarf für den Fall einer schweren Erkrankung
und die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos eingeschlossen werden kann.
Bei Tod eines Arbeitnehmers dürfen Leistungen nur an die Ehegatten beziehungsweise Lebensgefährten und Kinder gezahlt werden, solange Kindergeld gewährt
wird. Andere Personen dürfen nicht begünstigt werden, es darf also keine weiterreichende Vererblichkeit vorgesehen sein. Denn ansonsten würde die
Finanzverwaltung die Anerkennung als Betriebliche Altersvorsorge verweigern, da Vererblichkeit unterstellt würde. Eine Ausnahme hiervon stellt das Sterbegeld in Höhe von 8.000 EUR
dar, das auch einem weiter gefassten Personenkreis vererbt werden kann.
Der gewohnte Lebensstandard im Alter kann weder heute und noch weniger zukünftig ausschließlich über die gesetzliche Rente aufrechterhalten werden. Vielmehr
muss eine Aufstockung und Ergänzung durch betriebliche und private Betriebliche Altersvorsorge erfolgen, die vorhandenen Vermögenswerte sinnvoll in Alterseinkommen umgewandelt
werden. Derzeit ist das durchschnittliche Geldvermögen der Älteren deutlich höher als bei Jüngeren; ein Rentnerhaushalt besitzt im Durchschnitt ein
Nettogeldvermögen in Höhe von ca. 44.000 EUR sowie ein Haus- und Grundvermögen von rund 170.000 EUR.
Das mietfreie Wohnen in einer möglichst energiesparenden Immobilie spielt in der Generali Betriebliche Altersvorsorge eine ganz wesentliche Rolle. Die Immobilie ist ein
Eckpfeiler der Zukunftssicherung. Denn neben einer Generationenübergreifenden und im Allgemeinen krisenfesten Sachwertanlage stellen die eigenen vier Wände
auch ein nicht zu unterschätzendes Stück emotionaler Sicherheit (Geborgenheit) dar. Freilich bedarf der Erwerb bzw. das Bauen des eigenen Heims in der Regel
starker finanzieller Anstrengungen und eines festen Willens - auch beim Konsumverzicht.
Generali Betriebliche Altersvorsorge - Empfehlungen und Tipps
Die Betriebliche Altersvorsorge gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Generali Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Generali Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Generali Betriebliche Altersvorsorge" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die Generali Betriebliche Altersvorsorge mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.