Hannoversche Betriebliche Altersvorsorge - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.
Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.
Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds
Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.
Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.
Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.
Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden.
Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.
Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Renditeunterschiede
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase
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Hannoversche Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Infos
Bei der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine klar definierte Leistung zusagt, zum Beispiel 30 EUR pro Dienstjahr oder 1.000 EUR Monatsrente. Er übernimmt
es, die Verpflichtung sicherzustellen, sodass diese Leistung später auch erbracht werden kann. Dabei ist es unerheblich, ob zur Leistungserbringung für eine
Betriebliche Altersvorsorge zwischengeschaltet wurde. Es ist somit der Arbeitgeber, der letztendlich auch das Auswahlrisiko hinsichtlich des jeweiligen externen
Versorgungsträgers auf sich zu nehmen hat, sofern ein solcher eingeschaltet wurde.
Unterschiedliche Beschäftigungsgrade und -intensitäten während eines Arbeitsverhältnisses führen bei ausschließlich am Endgehalt oder ausschließlich an der
Dienstzeit orientierten Versorgungskonzeptionen für die Betriebliche Altersvorsorge durchaus zu Ungerechtigkeiten. Dementsprechend werden Teilzeitbeschäftigung bzw. wechselnde unterschiedliche
Arbeitszeiten entsprechend ihren tatsächlichen Anteilen an der individuellen Lebensarbeitszeit des Mitarbeiters bewertet und ein individueller
Beschäftigungsgrad über die gesamte Dienstzeit ermittelt.
Beflügelt werden könnte die weitere Entwicklung vor allem durch Riester Produkte. Der Gesetzgeber hat die Anbieter von Riesterrenten grundsätzlich dazu
verpflichtet, einmal jährlich darüber Rechenschaft zu geben, ob und wie ethische, soziale und ökologische Belange berücksichtigt wurden. Die gleiche
Berichtspflicht gilt übrigens auch für Pensionsfonds im Rahmen der Hannoversche Betriebliche Altersvorsorge. Auch hier wird der für die Garantie nötige Teil der
Sparprämie in eine klassische Rentenversicherung eingezahlt.
Moderne Versorgungspläne sehen auch hier nach Arbeitsentgelt und Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Leistungen vor, z. B. für Arbeitnehmer der
einzelnen Tarifgruppen gestaffelte Leistungsbeträge. Typisches Merkmal dieser Festrentenkonzepte ist, dass während der Anwartschaftszeit nicht dynamisiert
wird. Es ist daher erforderlich, von Zeit zu Zeit eine Anpassung der zugesagten Beträge für die Betriebliche Altersvorsorge an die Preis- und Lohnentwicklung vorzunehmen, um nicht im Laufe
der Zeit gemessen an der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung zu unangemessen Leistungen zu kommen.
Bei Überschreiten der Höchstgrenze muss die Hannoversche Betriebliche Altersvorsorge gekündigt werden, sofern der Rückkaufswert nicht mehr als 10 Prozent unter den eingezahlten
Beiträgen liegt. Für die Verwertung gelten folgende Freibeträge, Vermögensfreibetrag: Es kann ein grundsätzlicher Vermögensfreibetrag in Höhe von 4.100 EUR
zuzüglich weiterer 200 EUR pro vollendetem Lebensjahr des Antragstellers gewährt werden, maximal 13.000 EUR pro Person. Personen, die vor 1948 geboren sind,
können 250 EUR pro Lebensjahr und eine Maximalgrenze von 33.800 EUR in Anspruch nehmen.
Die partielle Rückdeckung bietet sich an, wenn der Arbeitgeber den Aufwand für die Vorfinanzierung der Versorgungsleistungen einschränken will und daher das
Risiko eingeht, eigene Mittel zur Auffüllung und Erfüllung der gegebenen Versorgungsverpflichtungen aufbringen zu müssen. Sie wird dazu verwandt, entweder
nur einen Teil einer zugesagten Leistung zu versichern oder aber die Rückdeckung auf die Versorgungsberechtigten bis zu einem gewissen Höchstalter zu
beschränken. Teilweise wird auch nur die Betriebliche Altersvorsorge über Rentenversicherungen abgesichert.
Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge
Anspruchsvoraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Der Anspruch ist auf einen Höchstumwandlungsbetrag
von vier Prozent der jeweils aktuellen BBMG begrenzt. Der Anspruch auf Entgeltumwandlung kann sofort in voller Höhe geltend gemacht werden. Die sog.
Riesterförderung nach § 10a EStG wächst nur alle zwei Jahre bis zum Jahre 2008 an. Auch in der Betriebliche Altersvorsorge ist eine Förderung damit erst ab 2008 in voller Höhe
möglich. Jeder förderberechtigte Arbeitnehmer kann den vollen Betrag umwandeln.
Arbeitsrechtlich stellen betriebliche Versorgungsleistungen Leistungen des Arbeitgebers und nicht des Betriebes dar. Es ist dabei ohne Bedeutung, ob es sich
um eine Tätigkeit des Arbeitnehmers im arbeitsrechtlichen Sinne handelt, oder der durch die Hannoversche Betriebliche Altersvorsorge Begünstigte aufgrund eines freien Dienstverhältnisses tätig
wird. Die Betriebliche Altersvorsorge gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft und
Handelsvertreter. In entgeltlosen Zeiten kann die Versorgung durch Eigenbeiträge fortgesetzt werden.
Diese bewilligt dann die Auszahlung der Zulage direkt in den geförderten Betriebliche Altersvorsorge. Eine eventuelle Steuererstattung wird vom Finanzamt auf
das Konto des zulagenberechtigten Steuerzahlers überwiesen. Der Zulagenberechtigte hat im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Anlage AV auszufüllen und
an das Finanzamt zu senden. Die Produktanbieter versenden Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte nach § 24c EStG. Die Vorsorge
Produkte sollen die in der GRV und Beamtenversorgung entstandenen Altersrentenlücken schließen helfen.
Kern des Alterseinkünftegesetzes, das zum 1.1.2005 in Kraft trat, ist die nachgelagerte Besteuerung. Hierbei bleiben die Beiträge im Zeitpunkt der Zahlung
bis zu den Höchstgrenzen der einzelnen Durchführungswege steuerfrei. Im Alter, also in der Auszahlungsphase, werden die Rentenzahlungen in voller Höhe unter
Berücksichtigung von Freibeträgen der Einkommensteuer unterworfen. Bei vorgelagert versteuerten Rentenleistungen durch die Betriebliche Altersvorsorge wurde der sog. Ertragsanteil deutlich
abgesenkt, es gilt: Je später der Beginn der Rente, desto niedriger der Anteil, der versteuert werden muss.
Vor allem viele Frauen haben deshalb keine angemessene Vorsorge für das Alter, Krankheit und Pflegefall. Der Eintritt in den Ruhestand ist ein geeigneter
Zeitpunkt, das Vorsorgekonzept für eine Betriebliche Altersvorsorge zu überdenken, zumal die bevorzugte Stellung des Versorgers hinfällig, aber die Versorgungslücken offensichtlich werden. Auch
Kinder sind häufig noch weiter zu versorgen. So bekommen viele heute ihre Kinder erst in höherem Alter, so dass nicht selbstverständlich ist, dass diese bei
Eintritt in den Ruhestand oder sogar Vorruhestand bereits selbst erwerbstätig sind.
Im Prinzip wäre es denkbar, statt einer versicherungsbasierten Lösung für die Hannoversche Betriebliche Altersvorsorge einen Aktien- oder Investmentfonds-Sparplan zu wählen. Als
Argument wird dabei vor allem auf die höheren Kosten verwiesen. Aber spätestens durch die Einführung der Abgeltungsteuer hat die Policenvariante - gleiche
Rendite aus die Betriebliche Altersvorsorge Anlagebausteine unterstellt - die Nase vorn. Das liegt daran, dass in diesem Fall die erzielten Kursgewinne und Dividenden während der Laufzeit
des Vertrages unangetastet bleiben.
Hannoversche Betriebliche Altersvorsorge - Empfehlungen und Tipps
Die Betriebliche Altersvorsorge gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Hannoversche Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Hannoversche Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Hannoversche Betriebliche Altersvorsorge" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Hanse Merkur Betriebliche Altersvorsorge finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
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