Midema Betriebliche Altersvorsorge - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.
Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.
Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds
Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.
Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.
Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.
Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden.
Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.
Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Renditeunterschiede
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der Midema Betriebliche Altersvorsorge mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
Midema Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Infos
Kapitalbildende Finanzierungssysteme sind von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung. Die in der Betriebliche Altersvorsorge angesammelten Mittel erfüllen eine
volkswirtschaftliche Funktion, indem sie die gesamtwirtschaftliche Kapitalbildung erhöhen und positive Einflüsse auf Beschäftigung, Sicherung von
Arbeitsplätzen und Volkseinkommen besitzen können. Wachstumsfördernde und konjunkturbelebende Aspekte können weiterhin bestehen. Hierbei sind die
steuerlichen Rahmenbedingungen und die Finanzierungsmöglichkeiten grundsätzlich von erheblicher Bedeutung.
Differenziert nach Männern und Frauen besaßen im Juni 2004 in den alten Bundesländern 51 Prozent der männlichen und 44 Prozent der weiblichen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine Betriebsrentenanwartschaft, in den neuen Bundesländern 34 Prozent der Frauen und 30 Prozent der Männer. Die
Verbreitungsquote für eine Betriebliche Altersvorsorge partizipiert nicht zuletzt von dem hohen Anteil an arbeitnehmerfinanzierter bAV. Dieser Anteil ist von 26 Prozent auf 29 Prozent gestiegen.
Entsprechend des persönlichen Spitzensteuersatzes führt der Beitrag zur beabsichtigten Steuerersparnis. Vor allem Selbstständige sollten nach Möglichkeit
zweigleisig fahren und die Hälfte des Sparvolumens in einen Basisrentenvertrag und die andere Hälfte in einen Midema Betriebliche Altersvorsorge Vertrag einzahlen. So kann
eine existenzsichernde Grundversorgung erreicht werden. Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d. h. 12.800 EUR, steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR
Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende Basis Rentenversicherung vereinbart.
Einem tarifgebundenen Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber stets ein volles Monatsgehalt als Weihnachtsgeld ausgezahlt. Laut Tarifvertrag wäre der
Arbeitgeber nur zur Zahlung eines halben Monatsgehaltes verpflichtet. Die zweite Hälfte des Weihnachtsgeldes und die Betriebliche Altersvorsorge ist damit eine übertarifliche Leistung. Der
Arbeitnehmer kann diese umwandeln, selbst wenn der Tarifvertrag grundsätzlich keine Entgeltumwandlung zulassen sollte. Sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber
tarifgebunden, und besteht kein umwandelbares übertarifliches Entgelt zur Verfügung.
Während das Arbeitslosengeld bisheriger Art bzw. das Arbeitslosengeld I nach Hartz IV als Versicherungsleistung gilt, gilt das Arbeitslosengeld II wie
bisher schon die Sozialhilfe als Leistung des Staates, die nur im Fall nachgewiesener Bedürftigkeit beansprucht werden kann. Hierbei wird vorhandenes
Vermögen herangezogen und der Anspruchsteller verpflichtet, zunächst dieses Vermögen der Midema Betriebliche Altersvorsorge zu verwerten (§ 12 Abs. 1 SGB II). Eine Verwertung muss zumutbar sein,
bis zu 10 Prozent Verlust gelten allerdings als zumutbar.
Ein entscheidendes Hemmnis für die Verbreitung dieser Förderform der Riesterprodukte war das umständliche und nicht gerade kundenfreundliche Beantragungsverfahren
für die Zulagen. Mit dem AltEinkG wurde 2005 die entscheidende Kehrtwendung eingeleitet. Das jährliche Antragsstellungsverfahren wurde durch einen
einmaligen Dauerzulageantrag abgelöst. Der Dauerzulagenantrag für die wird von einer Informationspflicht des Anbieters begleitet, die für die Ermittlung und
Überprüfung des Zulagenantrags erforderlichen Daten zu erfassen.
Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge
Moderne Versorgungspläne sehen auch hier nach Arbeitsentgelt und Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Leistungen vor, z. B. für Arbeitnehmer der
einzelnen Tarifgruppen gestaffelte Leistungsbeträge. Typisches Merkmal dieser Festrentenkonzepte ist, dass während der Anwartschaftszeit nicht dynamisiert
wird. Es ist daher erforderlich, von Zeit zu Zeit eine Anpassung der zugesagten Beträge für die Betriebliche Altersvorsorge an die Preis- und Lohnentwicklung vorzunehmen, um nicht im Laufe
der Zeit gemessen an der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung zu unangemessen Leistungen zu kommen.
Die starke Veränderung von Erwerbsbiografien (zunehmender Wechsel zwischen angestellter und selbstständiger Tätigkeit, wechselnde Phasen der Erwerbstätigkeit
und der Erwerbslosigkeit), zunehmend unsichere Zukunftsaussichten und auch ganz klassische Unwägbarkeiten der Lebensplanung senken das Interesse an
Versicherungsprodukten, die über Jahrzehnte hinweg starr und unflexibel gestaltet sind. Stattdessen werden zunehmend Produkte nachgefragt, die nicht nur
eine sehr flexible Verwendung der aufgebauten Leistungen, wie die Midema Betriebliche Altersvorsorge, sondern auch Flexibilität in der Ansparphase zulassen.
Die Vertragsform sichert die Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, wenn dieser ihm unmittelbare Versorgungszusagen gegeben hat, aus denen
sich die Ansprüche ausschließlich gegen den Arbeitgeber richten. Solche betriebsfremden Versorgungsrisiken werden über eine Rückdeckungsversicherung auf
einen externe Betriebliche Altersvorsorge abgewälzt und vorfinanziert. Bei der vollständigen oder kongruenten Rückdeckung entsprechen die Versicherungsleistungen genau den
zugesagten Versorgungsleistungen.
Die Deckungsmittel der Betriebliche Altersvorsorge belaufen sich auf rund 354 Mrd. EUR. Der jährliche Aufwand der Unternehmen für die bAV beträgt ca. 35 Mrd. EUR. Hiervon entfallen
rund 40 Prozent Baraufwand auf die Betriebliche Altersvorsorge an Betriebsrentner. Die restlichen 60 Prozent bilden den Finanzierungsaufwand in den Bilanzen der
Unternehmen. Als Prozentsatz der Lohnsumme ausgedrückt entspricht der jährliche Versorgungsaufwand knapp 10 Prozent. Hinzu kommt die Zusatzversorgung für
Angestellte im öffentlichen Dienst sowie die Beamtenpensionen.
Da das BetrAVG dieses echte Beitragsprimat jedoch noch nicht vorsieht, wurde lange Zeit lediglich in der Direktversicherung eine solche Vereinbarung
getroffen, bei der viele Versorgungspläne für die Betriebliche Altersvorsorge von einem im Rahmen der pauschalierungsfähigen Höchstbeträge nach § 40b EStG auf einem sog. Beitragsgruppenplan
basieren. Hier ist der Arbeitgeber in Abhängigkeit von Gehaltsgruppen oder untergliedert nach Tätigkeitsbereichen wie z. B. Vorstand, Geschäftsführung,
Direktorium, Abteilungsleiter, Prokuristen, außertarifliche Mitarbeiter.
Es gibt weitere Voraussetzungen, die bei einem Einschluss von Zusatzversicherungen für den Todesfall, Invalidität oder Berufsunfähigkeit relevant sind, Eine
lebenslange Rente bis zum Tod des Letztversterbenden wird als Midema Betriebliche Altersvorsorge betrachtet, so dass die Hinterbliebenenrente für den überlebenden Ehepartner
beim Beitragsaufwand nicht unter die 50 Prozent-Grenze für Zusatzdeckungen fällt. Fiktiv gekürzt wird bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern
einer GmbH mit ganz oder teilweise erworbenen Ansprüchen auf betriebliche Altersvorsorge.
Midema Betriebliche Altersvorsorge - Empfehlungen und Tipps
Die Betriebliche Altersvorsorge gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Midema Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Midema Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Midema Betriebliche Altersvorsorge" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Münchener Verein Betriebliche Altersvorsorge finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die Midema Betriebliche Altersvorsorge mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.