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Provinzial Betriebliche Altersvorsorge

Provinzial Betriebliche Altersvorsorge

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Betriebliche Altersvorsorge

Provinzial Betriebliche Altersvorsorge - Gute Leistungen zu günstigen Preisen

Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.

Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.

Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
Kleiner grüner Haken günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
Kleiner grüner Haken es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Kleiner grüner Haken Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
Kleiner grüner Haken steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Kleiner grüner Haken Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds

Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.

Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.

Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.

Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden. Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.

Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Kleiner grüner Haken Renditeunterschiede
Kleiner grüner Haken Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Kleiner grüner Haken Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase

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Provinzial Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Infos

Bis in die 90er Jahre hinein war die Leistungszusage die Standard Zusageform für eine Betriebliche Altersvorsorge. Ein 40-jähriger Mitarbeiter hat in 2006 eine Versorgungsregelung erhalten, nach der er für jedes volle Dienstjahr eine Versorgungsanwartschaft auf eine monatliche Rente in Höhe von 0,5 Prozent des ruhegeldfähigen Einkommens erwirbt. Mit dem 65. Lebensjahr hat er dann einen Anspruch auf 0,5 Prozent × 25 Dienstjahre = 12,5 Prozent des letzten durchschnittlichen ruhegeldfähigen Einkommens vor Eintritt des Versorgungsfalles. Lag dieses bei 4.000 EUR, so kann er mit einer Rente von 12,5 Prozent × 4.000 = 500 EUR rechnen.

Beim sogenannten Endgehaltsplan richtet sich die Höhe der Versorgungsleistungen für die Betriebliche Altersvorsorge nach einem bestimmten Prozentsatz, der ggf. nach Dienstjahren gestaffelt ist und vom zuletzt bezogenen Gehalt bei Eintritt des Versorgungsfalles abhängt. Insbesondere bei der Versorgung von Gesellschafter Geschäftsführern, die unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Grundsätze zum Nachholungsverbot, zur Erdienbarkeit und zur 70-Prozent Grenze nur einen eingeschränkten Gestaltungsspielraum deren späteren Anpassungsmöglichkeiten haben, wird diese Konzeption gewählt.

Im Zusammenhang mit dem Ende November 2006 beschlossenen Rentenversicherung Altersgrenzen Anpassungsgesetz ist eine Veränderung des § 52 EStG für das Jahr 2012 vereinbart worden. Eine steuerliche Förderung wird bei Vertragsabschlüssen ab 1.1.2012 bei Provinzial Betriebliche Altersvorsorge Verträgen nach § 10 EStG nur noch dann möglich sein, wenn die Auszahlung auf das Endalter 62 und nicht mehr auf Endalter 60 vereinbart wird. Betroffen sind dann sowohl die Basisrente als auch die Riester-Rente.

Der jährliche Maximalumwandlungsbetrag für die Betriebliche Altersvorsorge liegt 2006 und 2007 bei 1.575 EUR, ab 2008 bei 2.100 EUR der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV. Erfolgt eine Umwandlung aus laufendem Arbeitsentgelt, so kann der Arbeitgeber verlangen, dass während eines laufenden Kalenderjahres gleich bleibende monatliche Beiträge verwendet werden. Der Sockelmindestbeitrag liegt bei 60 EUR jährlich. Riesterverträge können als Rentenversicherung, als Ratensparplan oder als Fonds-Sparplan vereinbart werden.

Modifizierung der Rentenformel, bei der sowohl die demografische Entwicklung als auch die Situation auf dem Arbeitsmarkt bei der Ermittlung der Rentenansprüche berücksichtigt werden. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor wird die Veränderung des so genannten Rentnerquotienten in die Rentenformel aufgenommen. Die Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors betrifft weniger aktuelle Bestandsrenten z.b. durch die Provinzial Betriebliche Altersvorsorge, als vielmehr künftige neue Rentner, deren Rentenansprüche deutlich sinken werden. Hierunter wird das Verhältnis von tatsächlichen Rentenempfängern zu beitragspflichtigen Erwerbstätigen verstanden.

Die Vertragsform sichert die Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, wenn dieser ihm unmittelbare Versorgungszusagen gegeben hat, aus denen sich die Ansprüche ausschließlich gegen den Arbeitgeber richten. Solche betriebsfremden Versorgungsrisiken werden über eine Rückdeckungsversicherung auf einen externe Betriebliche Altersvorsorge abgewälzt und vorfinanziert. Bei der vollständigen oder kongruenten Rückdeckung entsprechen die Versicherungsleistungen genau den zugesagten Versorgungsleistungen.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge

Gemäß § 1a BetrAVG handelt es sich bei dem Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung um einen einklagbaren Rechtsanspruch der Arbeitnehmer. Danach kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen zukünftigen Entgeltansprüchen bis zu vier Prozent der jeweiligen BBMG in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten durch Entgeltumwandlung für den Aufbau einer Betriebliche Altersvorsorge verwendet werden. Auch für Teilzeitbeschäftigte besteht ein Anspruch von vier Prozent der BBMG, woraus deutlich wird.

Bei Überschreiten der Höchstgrenze muss die Provinzial Betriebliche Altersvorsorge gekündigt werden, sofern der Rückkaufswert nicht mehr als 10 Prozent unter den eingezahlten Beiträgen liegt. Für die Verwertung gelten folgende Freibeträge, Vermögensfreibetrag: Es kann ein grundsätzlicher Vermögensfreibetrag in Höhe von 4.100 EUR zuzüglich weiterer 200 EUR pro vollendetem Lebensjahr des Antragstellers gewährt werden, maximal 13.000 EUR pro Person. Personen, die vor 1948 geboren sind, können 250 EUR pro Lebensjahr und eine Maximalgrenze von 33.800 EUR in Anspruch nehmen.

Leistungen aus privaten Rentenversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen werden, sind weiterhin nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Dabei wird dieser vom Lebensalter bei Rentenbeginn abhängig gemacht. Der Ertragsanteil sinkt ab 2005 um ca. 10 Prozent und beträgt bei 60 Jahren statt bisher 32 Prozent nur noch 22 Prozent, bei 65 Jahren statt bisher 27 Prozent nur noch 18 Prozent. Diese Regelung ergibt sich aus § 22 Nr. 1 Satz 3 a bb EStG für Rentenleistungen aus Betriebliche Altersvorsorge, die als Altverträge vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden.

Unterstellt man zukünftig ein weiteres Zurückfahren der staatlichen Renten und eine stärkere steuerliche Belastung, dann wird derjenige, der seinen Lebensstandard im Alter halten will, zusätzliche private oder Betriebliche Altersvorsorge betreiben müssen. Maßstab für einen konkreten Versorgungsbedarf ist das letzte Nettoeinkommen, sodass die Aufrechterhaltung eines einmal erreichten Lebensstandards im Ruhestand auch dann erreicht sein dürfte, wenn die Nettoversorgungsbezüge das letzte Nettoeinkommen nicht vollständig erreichen.

Da das BetrAVG dieses echte Beitragsprimat jedoch noch nicht vorsieht, wurde lange Zeit lediglich in der Direktversicherung eine solche Vereinbarung getroffen, bei der viele Versorgungspläne für die Betriebliche Altersvorsorge von einem im Rahmen der pauschalierungsfähigen Höchstbeträge nach § 40b EStG auf einem sog. Beitragsgruppenplan basieren. Hier ist der Arbeitgeber in Abhängigkeit von Gehaltsgruppen oder untergliedert nach Tätigkeitsbereichen wie z. B. Vorstand, Geschäftsführung, Direktorium, Abteilungsleiter, Prokuristen, außertarifliche Mitarbeiter.

Jedem steuerpflichtigen Riester Berechtigten steht seit dem Veranlagungszeitraum 2002 ein zusätzlicher Sonderausgabenabzugsbetrag zur Verfügung. Dieser beträgt ab 2008 jährlich 2.100 EUR. Innerhalb dieser Höchstgrenze können Beiträge für die begünstigten Betriebliche Altersvorsorge Verträge als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden (zusätzlich zu den gängigen Aufwendungen für die Provinzial Betriebliche Altersvorsorge und den sonstigen Vorsorgeaufwendungen). Zu den begünstigten Aufwendungen gehören nicht nur die selbst geleisteten Beiträge, sondern auch die Zulagen.

Provinzial Betriebliche Altersvorsorge - Empfehlungen und Tipps

Die Betriebliche Altersvorsorge gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Provinzial Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.

Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Provinzial Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Provinzial Betriebliche Altersvorsorge" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.

Eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Betriebliche Altersvorsorge Rechner finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.

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