Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige - Optimal versichert zum günstigsten Preis
Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.
Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.
Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds
Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.
Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.
Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.
Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden.
Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.
Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Renditeunterschiede
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase
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Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige - Tipps und Infos
Die Deckungsmittel der Betriebliche Altersvorsorge belaufen sich auf rund 354 Mrd. EUR. Der jährliche Aufwand der Unternehmen für die bAV beträgt ca. 35 Mrd. EUR. Hiervon entfallen
rund 40 Prozent Baraufwand auf die Betriebliche Altersvorsorge an Betriebsrentner. Die restlichen 60 Prozent bilden den Finanzierungsaufwand in den Bilanzen der
Unternehmen. Als Prozentsatz der Lohnsumme ausgedrückt entspricht der jährliche Versorgungsaufwand knapp 10 Prozent. Hinzu kommt die Zusatzversorgung für
Angestellte im öffentlichen Dienst sowie die Beamtenpensionen.
Der Anteil ausschließlich arbeitgeberfinanzierter Anwartschaften ist hingegen augenfällig seit Inkrafttreten des AVmG von 54 auf 38 Prozent gesunken. Es
zeigt sich eine positive Korrelation zwischen Betriebsgröße und Zusatzversorgung. Während ein Viertel der Betriebe mit weniger als fünf Arbeitnehmern über
eine Zusatzversorgung in Form der Betriebliche Altersvorsorge verfügt, ist die Verbreitung in Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern nahezu flächendeckend. Bei der Wahl der Durchführungswege hat
sich eine Verschiebung ergeben.
Ein Selbstständiger zahlt monatlich 500 EUR ein, 300 EUR für den Vertrag für die Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige, 200 EUR für die Absicherung gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko.
Wird er nach fünf Jahren berufsunfähig, so hat er bis zu diesem Zeitraum 5 × 12 × 500 EUR = 30.000 EUR an Beiträgen eingezahlt. Von diesen Beiträgen sind
maximal 72 Prozent als Vorsorgeaufwendungen absetzbar, so dass die effektiven Aufwendungen bei einem Steuersatz von 40 Prozent auf durchschnittlich 364 EUR
sinken. Es schließt sich eine Altersrentenleistung über monatlich 800 EUR bis zum 85. Lebensjahr an.
Alle Gegenleistungsansprüche des Arbeitnehmers sind umwandelbar, also etwa laufendes Arbeitsentgelt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sonstige Jahressonderzahlungen,
erfolgsabhängige Prämien und Tantiemen etc. Seit 2002 gilt für alle Durchführungswege der Betriebliche Altersvorsorge, dass ohne steuerlich negative Auswirkungen zu jedem Zeitpunkt
des Kalenderjahres eine Entgeltumwandlungsvereinbarung unter Einbeziehung des ganzen laufenden Jahres vereinbart werden kann. Einmal- und Sonderzahlungen zu
Gunsten der bAV sind auch dann als steuerfrei anzuerkennen.
Unter einer Aufbauversicherung versteht man eine Todesfallversicherung bzw. langfristige gemischte Versicherung mit der vertraglich zugestandenen
Möglichkeit, neben den regulären Prämien einmal oder mehrmals Sonderzahlungen zu leisten, um dadurch einen früheren Ablauf der Versicherung bei
gleichbleibender Versicherungssumme herbeizuführen. Auf diese Weise wird auf der Grundlage der anfänglichen Todesfallversicherung durch die Sonderzahlungen
eine z.B. bereits im Alter von 65 fällige Versicherung und damit eine Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige betrieben.
Bei Altverträgen in Form der Kapitallebensversicherung, für die bis zum 31.12.2004 der erste Beitrag gezahlt wurde und die Laufzeit begonnen hat, können die
Beiträge nicht nur als Sonderausgaben abgezogen werden, die Leistungen in Form der Kapitalauszahlung werden außerdem steuerfrei ausgezahlt. Für eine
Betriebliche Altersvorsorge, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, ist die Ablaufleistung unter den gleichen Bedingungen wie bei
der Kapitallebensversicherung steuerfrei und eine Auszahlung in Form der Leibrente mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge
Beitragsbestandteile zur Absicherung vorzeitiger Risiken wie Invalidität oder Todesfall sind von der Mindestleistung in Abzug zu bringen. Der Mitarbeiter
trägt das gesamte Anlagerisiko. Diesem Risiko steht aber auch die Chance auf eine überdurchschnittliche Performance des Versorgungskapitals gegenüber. Für
einen 40-jährigen Mitarbeiter wird im Jahr 2006 ein Jahreseinkommen von 30.000 EUR zugrunde gelegt, sodass der Arbeitgeber einen Versorgungsbeitrag in Höhe
von 600 EUR, also 2 Prozent des versorgungsfähigen Einkommens für eine Betriebliche Altersvorsorge an einen Pensionsfonds zahlt.
Während das Arbeitslosengeld bisheriger Art bzw. das Arbeitslosengeld I nach Hartz IV als Versicherungsleistung gilt, gilt das Arbeitslosengeld II wie
bisher schon die Sozialhilfe als Leistung des Staates, die nur im Fall nachgewiesener Bedürftigkeit beansprucht werden kann. Hierbei wird vorhandenes
Vermögen herangezogen und der Anspruchsteller verpflichtet, zunächst dieses Vermögen der Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige zu verwerten (§ 12 Abs. 1 SGB II). Eine Verwertung muss zumutbar sein,
bis zu 10 Prozent Verlust gelten allerdings als zumutbar.
Der Zulagenberechtigte ist außerdem verpflichtet, dem Produktanbieter Veränderungen wie das Entfallen des Kindergeldbezugs für ein Kind oder Geburt eines
Kindes unverzüglich anzuzeigen. Es sind folgende schädliche Verwendungsformen zu unterscheiden, Kapitalauszahlung statt Rentenzahlung oder Auszahlungsplan
oder Zwischenentnahme, Todesfall des Zulageberechtigten und Auszahlung des Betriebliche Altersvorsorge Kapitals, es sei denn, es wird auf den Betriebliche Altersvorsorge Vertrag
des Ehegatten übertragen, Rentenauszahlung vor dem 60. Geburtstag, bei Vertragsabschluss ab 2012 vor dem 62. Geburtstag.
Bei Tod eines Arbeitnehmers dürfen Leistungen nur an die Ehegatten beziehungsweise Lebensgefährten und Kinder gezahlt werden, solange Kindergeld gewährt
wird. Andere Personen dürfen nicht begünstigt werden, es darf also keine weiterreichende Vererblichkeit vorgesehen sein. Denn ansonsten würde die
Finanzverwaltung die Anerkennung als Betriebliche Altersvorsorge verweigern, da Vererblichkeit unterstellt würde. Eine Ausnahme hiervon stellt das Sterbegeld in Höhe von 8.000 EUR
dar, das auch einem weiter gefassten Personenkreis vererbt werden kann.
Grundlage war eine Stichprobe von 22.000 Betriebsstätten sowie Befragungen nahezu aller Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherer sowie Träger
öffentlicher Zusatzversorgungen. Außerdem wurden Geschäftsstatistiken, Verbandstatistiken des Pensionssicherungs Verein a. G. (PSV), des Gesamtverbandes
der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Arbeitsgemeinschaft kommunale und
durch die Betriebliche Altersvorsorge berücksichtigt. Untersucht wurde der Zeitraum 31.12.2001 bis 30.6.2004.
Würden die Beiträge in Höhe von 30.000 EUR aus dem versteuerten Einkommen in eine private Rentenversicherung in der dritten Schicht der Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige
finanziert, so würde die Berufsunfähigkeitsrente mit 38 Prozent versteuert, so dass 4.525 EUR als Monatsrente bei 25 Prozent konstantem Steuersatz
resultieren (5.000 EUR × 0,38 × 0,25 = 475 EUR) und damit im gleichen Zeitraum 25 × 12 × 4.525 EUR = 1.357.500 EUR zur Verfügung stehen. Die Altersrente
erreicht 756 EUR (800 EUR × 0,22 × 0,25 = 44 EUR) gezahlt.
Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige - Empfehlungen und Tipps
Die Betriebliche Altersvorsorge gehört auf Grund ihrer umfangreichen Tarif- und Leistungsgestaltung mit zu den komplexesten Versicherungsformen. Es gilt hierbei viele Dinge zu beachten, um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz aus allen Tarifen eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige Anbietern zu ermitteln. Nicht nur preislich unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, sondern auch in den jeweiligen Leistungseinschlüssen.
Um einen auf die persönlichen Ansprüchen für Selbstständige optimierten Versicherungsschutz durch die Betriebliche Altersvorsorge zu erhalten, ist in den meisten Fällen ein persönliches Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, welcher sich auf das Versicherungsgebiet "Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige" spezialisiert hat, unbedingt zu empfehlen. Unter Signal Iduna Betriebliche Altersvorsorge finden Sie weitere zusätzliche Informationen und Tipps über eine gute und optimale Tarifgestaltung.
Jeder Mensch hat unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse, auch die persönliche Lebenssituation kann sich schnell ändern. All diese Faktoren spielen bei der Tarifwahl eine wichtige Rolle und können für Selbstständige schnell dazu führen, wenn durch die Wahl eines falschen Tarif, ein mangelnder Verischerungsschutz, (eine sogenannte Unterversicherung) entsteht.
Wenn Sie eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige suchen, stellen Sie nicht die Höhe der zu zahlenden Beiträge in den Vordergrund, denn oftmals sind die vermeindlich günstigeren Preise mit mangelnden Leistungen verbunden. Durch den Vergleich unserer Experten und deren jahrelanger Erfahrungen wird ein guter Kompromiss für Selbstständige gefunden, welcher alle notwendigen Leistungen und Anforderungen einer Betriebliche Altersvorsorge gefunden, welche einen bestmöglichen Schutz zum günstigsten Preis beinhaltet.