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Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige

Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige

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Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige - Optimal versichert zum günstigsten Preis

Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.

Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.

Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
Kleiner grüner Haken günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
Kleiner grüner Haken es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Kleiner grüner Haken Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
Kleiner grüner Haken steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Kleiner grüner Haken Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds

Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.

Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.

Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.

Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden. Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.

Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Kleiner grüner Haken Renditeunterschiede
Kleiner grüner Haken Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Kleiner grüner Haken Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase

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Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige - Tipps und Infos

Das Gesamtversorgungssystem der Betriebliche Altersvorsorge setzt sich aus einem dreigliedrigen Alterssicherungssystem zusammen, das dem Arbeitnehmer eine Versorgung ermöglichen soll, damit er keine drastische Reduzierung des Lebensstandards im Rentenalter hinnehmen muss. Dabei spielt die Betriebliche Altersvorsorge eine zentrale Ergänzungsfunktion zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung war bislang die wesentliche Säule der Versorgung und wird nun der ersten Schicht des so genannten Drei-Schichten Modells zugerechnet.

Da das BetrAVG dieses echte Beitragsprimat jedoch noch nicht vorsieht, wurde lange Zeit lediglich in der Direktversicherung eine solche Vereinbarung getroffen, bei der viele Versorgungspläne für die Betriebliche Altersvorsorge von einem im Rahmen der pauschalierungsfähigen Höchstbeträge nach § 40b EStG auf einem sog. Beitragsgruppenplan basieren. Hier ist der Arbeitgeber in Abhängigkeit von Gehaltsgruppen oder untergliedert nach Tätigkeitsbereichen wie z. B. Vorstand, Geschäftsführung, Direktorium, Abteilungsleiter, Prokuristen, außertarifliche Mitarbeiter.

Der Sonderausgabenabzug steht jedem Ehegatten gesondert zu, wenn er selbst auch zum begünstigten Personenkreis gehört. Eine Übertragung des nicht ausgenutzten Höchstabzugsvolumens auf den Ehepartner ist nicht möglich. Die Gleichbehandlung von gefördertem Wohneigentum mit anderen Anlagen für die Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige bedeutet neben der vollen Förderung in der Ansparphase auch die nachgelagerte Besteuerung des im Wohneigentum gebundenen Betriebliche Altersvorsorge Vermögens (entnommenes Guthaben und Tilgungsleistungen).

Das Betriebsrentengesetz hat mit seinen Bestimmungen lediglich für erteilte Versorgungsversprechen einen gesetzlichen Mindeststandard in § 17 Abs. 3 BetrAVG geregelt. Es besteht somit weder eine Verpflichtung zur Gewährung Betriebliche Altersvorsorge, noch ein über die allgemeinen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen hinausgehender gesetzlicher Zwang hinsichtlich der materiellen Ausgestaltung. Die Gestaltung der Betriebliche Altersvorsorge hängt somit maßgeblich von den individuellen Zielvorstellungen des jeweiligen Arbeitgebers ab.

Die starke Veränderung von Erwerbsbiografien (zunehmender Wechsel zwischen angestellter und selbstständiger Tätigkeit, wechselnde Phasen der Erwerbstätigkeit und der Erwerbslosigkeit), zunehmend unsichere Zukunftsaussichten und auch ganz klassische Unwägbarkeiten der Lebensplanung senken das Interesse an Versicherungsprodukten, die über Jahrzehnte hinweg starr und unflexibel gestaltet sind. Stattdessen werden zunehmend Produkte nachgefragt, die nicht nur eine sehr flexible Verwendung der aufgebauten Leistungen, wie die Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige, sondern auch Flexibilität in der Ansparphase zulassen.

Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d.h. 12.800 EUR steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende Basis Rentenversicherung vereinbart. Ein erzielt bei seinem Steuersatz von 30 Prozent eine Steuerersparnis von 2.529 EUR, so dass er nur 17.471 EUR Eigenbeitrag für eine Investitionssumme von 20.000 EUR leisten muss. Somit erhält er bei Berücksichtigung einer Lebenserwartung von 24 Jahren und der Besteuerung der Leistungsphase durch die Betriebliche Altersvorsorge eine Rendite von 4,6 Prozent nach Steuern.

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Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge

Der jährliche Maximalumwandlungsbetrag für die Betriebliche Altersvorsorge liegt 2006 und 2007 bei 1.575 EUR, ab 2008 bei 2.100 EUR der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV. Erfolgt eine Umwandlung aus laufendem Arbeitsentgelt, so kann der Arbeitgeber verlangen, dass während eines laufenden Kalenderjahres gleich bleibende monatliche Beiträge verwendet werden. Der Sockelmindestbeitrag liegt bei 60 EUR jährlich. Riesterverträge können als Rentenversicherung, als Ratensparplan oder als Fonds-Sparplan vereinbart werden.

Die Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige hat zuletzt durch das Alterseinkünftegesetz zum 1.1.2005 massive Veränderungen erfahren, die teilweise zu Verbesserungen und Ansatzpunkten für eine stärkere Umsetzung in den Betrieben führten, teilweise aber leider auch neue Probleme und Verunsicherungen geschaffen haben. Gleichzeitig wurde ein Systemwechsel bei der Besteuerung von Altersvorsorge Aufwendungen und Alterseinkünften vorgenommen. Bis 2040 findet der schrittweise Übergang hin zur nachgelagerten Besteuerung der Renten statt, flankiert von einer schrittweise vorzunehmenden Steuerentlastung der Beiträge für Betriebliche Altersvorsorge.

Dabei wird dieser vom Lebensalter bei Rentenbeginn abhängig gemacht. Der Satz ist ab 2005 deutlich niedriger als bisher. Wurde die Kapitalleistung aus einer Rentenversicherung gewählt, so wird das Kapital ebenfalls steuerfrei ausgezahlt. Für Neuverträge ab 2005 entfällt bei Kapitallebensversicherungen die Steuerfreiheit der Erträge. Sie bestand bislang bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und fünfjähriger Beitragszahlungsdauer. Steuerpflichtig wird dann die Leistung aus der Betriebliche Altersvorsorge als Differenz zwischen der Versicherungsleistung.

Doch ihre Finanzierung im Umlageverfahren kann aufgrund der demografischen Entwicklung das derzeitige Versorgungsniveau zukünftig nicht mehr aufrechterhalten, es sei denn, die Beiträge würden auf ca. 30 Prozent des Bruttogehaltes erhöht. Um dies zu vermeiden, war der Gesetzgeber gezwungen, im AVmG drastische Einschränkungen für die Betriebliche Altersvorsorge zu beschließen. Der jungen und mittleren Generation bis zum 45. Lebensjahr muss damit klar sein, dass ihr Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung allein nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard im Alter zu sichern.

Kapitaleinkünfte werden vielleicht noch neben Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung realisiert. Staatlich geförderte Verträge (Riester-Rente, Basis-/Rürup-Rente) kommen vielleicht auch noch die Betriebliche Altersvorsorge hinzu. Addiert man diese Einkunftsquellen, so erhält man den Betrag, der im Alter für die Altersversorgung zur Verfügung steht oder in Kürze stehen wird. Dabei ist die zukünftige steuerliche Behandlung ebenso zu beachten wie die Inflation und deren Ausgleich. Erstere wird nicht exakt festzustellen sein und letztere kann sich im Zeitlablauf als niedrig oder hoch darstellen.

Im Zusammenhang mit dem Ende November 2006 beschlossenen Rentenversicherung Altersgrenzen Anpassungsgesetz ist eine Veränderung des § 52 EStG für das Jahr 2012 vereinbart worden. Eine steuerliche Förderung wird bei Vertragsabschlüssen ab 1.1.2012 bei Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige Verträgen nach § 10 EStG nur noch dann möglich sein, wenn die Auszahlung auf das Endalter 62 und nicht mehr auf Endalter 60 vereinbart wird. Betroffen sind dann sowohl die Basisrente als auch die Riester-Rente.

Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige - Empfehlungen und Tipps

Die Betriebliche Altersvorsorge gehört auf Grund ihrer umfangreichen Tarif- und Leistungsgestaltung mit zu den komplexesten Versicherungsformen. Es gilt hierbei viele Dinge zu beachten, um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz aus allen Tarifen eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige Anbietern zu ermitteln. Nicht nur preislich unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, sondern auch in den jeweiligen Leistungseinschlüssen.

Um einen auf die persönlichen Ansprüchen für Selbstständige optimierten Versicherungsschutz durch die Betriebliche Altersvorsorge zu erhalten, ist in den meisten Fällen ein persönliches Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, welcher sich auf das Versicherungsgebiet "Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige" spezialisiert hat, unbedingt zu empfehlen. Unter Signal Iduna Betriebliche Altersvorsorge finden Sie weitere zusätzliche Informationen und Tipps über eine gute und optimale Tarifgestaltung.

Jeder Mensch hat unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse, auch die persönliche Lebenssituation kann sich schnell ändern. All diese Faktoren spielen bei der Tarifwahl eine wichtige Rolle und können für Selbstständige schnell dazu führen, wenn durch die Wahl eines falschen Tarif, ein mangelnder Verischerungsschutz, (eine sogenannte Unterversicherung) entsteht.

Wenn Sie eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige suchen, stellen Sie nicht die Höhe der zu zahlenden Beiträge in den Vordergrund, denn oftmals sind die vermeindlich günstigeren Preise mit mangelnden Leistungen verbunden. Durch den Vergleich unserer Experten und deren jahrelanger Erfahrungen wird ein guter Kompromiss für Selbstständige gefunden, welcher alle notwendigen Leistungen und Anforderungen einer Betriebliche Altersvorsorge gefunden, welche einen bestmöglichen Schutz zum günstigsten Preis beinhaltet.


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