Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige - Optimal versichert zum günstigsten Preis
Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.
Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.
Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds
Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.
Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.
Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.
Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden.
Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.
Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Renditeunterschiede
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase
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Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige - Tipps und Infos
Eine Betriebliche Altersvorsorge kann zu einer Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls zu einem Unternehmen, einer Verbesserung des Betriebsklimas, zur Abdeckung
des Sicherheitsbedürfnisses der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zur Betriebsbindung von Führungskräften und leitenden Mitarbeitern sowie zur Belohnung für
Betriebstreue führen. Sie gehören zu den betrieblichen bzw. tarifvertraglich bedingten Personalzusatzkosten und folgen gemessen am verursachten Aufwand
unmittelbar den freiwilligen Zusatzkosten für Urlaub und Weihnachtsgratifikationen.
Im Unterschied dazu wird bei einem leistungsorientierten Bausteinsystem für jeden Mitarbeiter in jedem Jahr der zu berücksichtigenden Dienstzeit eine
Leistung in Form eines konkreten Versorgungsbausteins für die Betriebliche Altersvorsorge ermittelt. Dieser kann entweder als fester Euro Betrag oder als Prozentsatz in Abhängigkeit vom
Einkommen im jeweiligen Dienstjahr zugesagt werden. Einkommenserhöhungen wirken somit auf zukünftige Versorgungsbausteine, sodass eine Kalkulierbarkeit für
den Arbeitgeber durchaus gegeben ist.
Damit Bausparverträge als zertifizierte Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige Verträge gelten, darf eine Auszahlung nur der Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten
Wohnimmobilie bzw. deren Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase dienen oder in Form einer lebenslangen Rente (mit der Möglichkeit einer 30-prozentigen
Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn) vorgesehen sein. Möglich ist vor dem 60. Lebensjahr eine förderunschädliche Übertragung auf einen anderen zertifizierten
Bausparvertrag oder einen Geld-Riester Vertrag.
Beruht eine Anwartschaft auf Entgeltumwandlung, so gelten auch Sonderregelungen hinsichtlich der Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 BetrAVG. Es ist hier
Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 Nr. 1 einschlägig. Soweit eine Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung finanziert wird, ist der Arbeitgeber
verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich um ein Prozent anzupassen. Bei der Direktversicherung und der Pensionskasse als Versorgungseinrichtung kann
anstelle dieser Anpassungsgarantie eine laufende Rentenerhöhung unter Berücksichtigung aller Überschussanteile erfolgen.
Unter einer Aufbauversicherung versteht man eine Todesfallversicherung bzw. langfristige gemischte Versicherung mit der vertraglich zugestandenen
Möglichkeit, neben den regulären Prämien einmal oder mehrmals Sonderzahlungen zu leisten, um dadurch einen früheren Ablauf der Versicherung bei
gleichbleibender Versicherungssumme herbeizuführen. Auf diese Weise wird auf der Grundlage der anfänglichen Todesfallversicherung durch die Sonderzahlungen
eine z.B. bereits im Alter von 65 fällige Versicherung und damit eine Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige betrieben.
Bei einer Kapitalleistung wird der Sozialversicherungsbeitrag als 1/120-tel der Kapitalleistung längstens für 120 Monate zahlbar festgelegt. Die
Beitragspflicht entsteht allerdings nur, wenn die monatlichen Versorgungsbezüge insgesamt über 1/20-tel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV liegen
(§ 226 SGB V). Auch wenn eine durch eine Direktversicherung für die Betriebliche Altersvorsorge als Kapitalversicherung abgeschlossen wurde, sind die fälligen Leistungen sozialversicherungspflichtig. Das
gilt selbst dann, wenn bereits die Beitragszahlungen sozialversicherungspflichtig waren.
Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge
Alle Gegenleistungsansprüche des Arbeitnehmers sind umwandelbar, also etwa laufendes Arbeitsentgelt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sonstige Jahressonderzahlungen,
erfolgsabhängige Prämien und Tantiemen etc. Seit 2002 gilt für alle Durchführungswege der Betriebliche Altersvorsorge, dass ohne steuerlich negative Auswirkungen zu jedem Zeitpunkt
des Kalenderjahres eine Entgeltumwandlungsvereinbarung unter Einbeziehung des ganzen laufenden Jahres vereinbart werden kann. Einmal- und Sonderzahlungen zu
Gunsten der bAV sind auch dann als steuerfrei anzuerkennen.
Vor diesem Hintergrund ist aus heutiger Sicht der Entgeltcharakter betrieblicher Versorgungsleistungen in Rechtsprechung und Literatur unbestritten und auch
vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausdrücklich anerkannt worden. Die Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige müssen zweckgebunden gewährt werden und können nur
bei Eintritt eines vorher definierten Versorgungsfalles vom Arbeitnehmer verlangt werden. Die Betriebliche Altersvorsorge ist daher ein aufgeschobenes Entgelt für die Summe der
während der Betriebszugehörigkeit vom Arbeitnehmer geleisteten Dienste.
Ein privater Vertrag für die Betriebliche Altersvorsorge kann auf Antrag des Versicherten z.B. aufgrund von finanziellen Engpässen beitragsfrei gestellt werden. Der Versicherte
kann die Beitragszahlung auch jederzeit wieder aufnehmen. Er zahlt während der Zeit der Beitragsfreistellung keine Eigenbeiträge in den Vertrag ein, erhält
deshalb aber auch keine staatlichen Zulagen. Eine spätere Nachentrichtung der nicht gezahlten Beiträge ist grundsätzlich möglich, es werden dann aber nicht
die Zulagen nachgezahlt oder die Steuervorteile nachträglich gewährt.
Eigenverantwortlich, teilweise aber auch mit staatlicher Unterstützung, ist dies über die zweite und dritte Schicht der Betriebliche Altersvorsorge möglich. Die
heutigen Rentnerinnen und Rentner werden akzeptieren müssen, dass ihre jetzige Rente kaum noch steigen wird. Auch sie leben länger als jede Generation zuvor,
was für die jüngeren schon heute zu zusätzlichen Belastungen führt. Deshalb wird auch die Inanspruchnahme der Regelaltersrente durch Hinausschieben auf das
67. Lebensjahr und erhebliche Abschläge bei Inanspruchnahme vor diesem Termin angestrebt.
Im Unterschied dazu wird bei einem leistungsorientierten Bausteinsystem für jeden Mitarbeiter in jedem Jahr der zu berücksichtigenden Dienstzeit eine
Leistung in Form eines konkreten Versorgungsbausteins für die Betriebliche Altersvorsorge ermittelt. Dieser kann entweder als fester Euro Betrag oder als Prozentsatz in Abhängigkeit vom
Einkommen im jeweiligen Dienstjahr zugesagt werden. Einkommenserhöhungen wirken somit auf zukünftige Versorgungsbausteine, sodass eine Kalkulierbarkeit für
den Arbeitgeber durchaus gegeben ist.
Es gibt weitere Voraussetzungen, die bei einem Einschluss von Zusatzversicherungen für den Todesfall, Invalidität oder Berufsunfähigkeit relevant sind, Eine
lebenslange Rente bis zum Tod des Letztversterbenden wird als Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige betrachtet, so dass die Hinterbliebenenrente für den überlebenden Ehepartner
beim Beitragsaufwand nicht unter die 50 Prozent-Grenze für Zusatzdeckungen fällt. Fiktiv gekürzt wird bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern
einer GmbH mit ganz oder teilweise erworbenen Ansprüchen auf betriebliche Altersvorsorge.
Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige - Empfehlungen und Tipps
Die Betriebliche Altersvorsorge gehört auf Grund ihrer umfangreichen Tarif- und Leistungsgestaltung mit zu den komplexesten Versicherungsformen. Es gilt hierbei viele Dinge zu beachten, um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz aus allen Tarifen eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige Anbietern zu ermitteln. Nicht nur preislich unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, sondern auch in den jeweiligen Leistungseinschlüssen.
Um einen auf die persönlichen Ansprüchen für Selbstständige optimierten Versicherungsschutz durch die Betriebliche Altersvorsorge zu erhalten, ist in den meisten Fällen ein persönliches Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, welcher sich auf das Versicherungsgebiet "Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige" spezialisiert hat, unbedingt zu empfehlen. Unter Signal Iduna Betriebliche Altersvorsorge finden Sie weitere zusätzliche Informationen und Tipps über eine gute und optimale Tarifgestaltung.
Jeder Mensch hat unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse, auch die persönliche Lebenssituation kann sich schnell ändern. All diese Faktoren spielen bei der Tarifwahl eine wichtige Rolle und können für Selbstständige schnell dazu führen, wenn durch die Wahl eines falschen Tarif, ein mangelnder Verischerungsschutz, (eine sogenannte Unterversicherung) entsteht.
Wenn Sie eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige suchen, stellen Sie nicht die Höhe der zu zahlenden Beiträge in den Vordergrund, denn oftmals sind die vermeindlich günstigeren Preise mit mangelnden Leistungen verbunden. Durch den Vergleich unserer Experten und deren jahrelanger Erfahrungen wird ein guter Kompromiss für Selbstständige gefunden, welcher alle notwendigen Leistungen und Anforderungen einer Betriebliche Altersvorsorge gefunden, welche einen bestmöglichen Schutz zum günstigsten Preis beinhaltet.