Unabhängige Beratung Betriebliche Altersvorsorge - Sparen Geld aber nicht an Leistungen
Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.
Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.
Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds
Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.
Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.
Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.
Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden.
Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.
Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Renditeunterschiede
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase
Bestmöglichen Versicherungsschutz zum günstigsten Preis. Eine unabhängige Beratung für die Betriebliche Altersvorsorge durch unsere Experten ermittelt für Sie einen auf Ihre Bedürfnisse optimierten bestmöglichen Versicherungsschutz zum günstigsten Preis. Sie können so bis zu einige Hundert Euro an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
Unabhängige Beratung Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Infos
Unterstellt man zukünftig ein weiteres Zurückfahren der staatlichen Renten und eine stärkere steuerliche Belastung, dann wird derjenige, der seinen
Lebensstandard im Alter halten will, zusätzliche private oder Betriebliche Altersvorsorge betreiben müssen. Maßstab für einen konkreten
Versorgungsbedarf ist das letzte Nettoeinkommen, sodass die Aufrechterhaltung eines einmal erreichten Lebensstandards im Ruhestand auch dann erreicht sein
dürfte, wenn die Nettoversorgungsbezüge das letzte Nettoeinkommen nicht vollständig erreichen.
Somit kann der Arbeitgeber die finanzielle Belastung der Betriebliche Altersvorsorge sicher kalkulieren und auch auf flexible Beschäftigungslagen wie Teilzeitbeschäftigung
reagieren. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit durch das Flexi-Gesetz, der Wechsel von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, die Veränderungen in den
persönlichen Lebensumständen der Arbeitnehmer - dies alles führt dazu, dass das Arbeitsleben von Arbeitnehmern heutzutage deutlich größeren individuellen
Schwankungen die die Betriebliche Altersvorsorge und der Veränderungen ausgesetzt ist.
Das mietfreie Wohnen in einer möglichst energiesparenden Immobilie spielt in der Unabhängige Beratung Betriebliche Altersvorsorge eine ganz wesentliche Rolle. Die Immobilie ist ein
Eckpfeiler der Zukunftssicherung. Denn neben einer Generationenübergreifenden und im Allgemeinen krisenfesten Sachwertanlage stellen die eigenen vier Wände
auch ein nicht zu unterschätzendes Stück emotionaler Sicherheit (Geborgenheit) dar. Freilich bedarf der Erwerb bzw. das Bauen des eigenen Heims in der Regel
starker finanzieller Anstrengungen und eines festen Willens - auch beim Konsumverzicht.
Der Arbeitgeber verspricht damit die gesetzliche Rente im Ergebnis auf 70 bzw. 75 Prozent aufzufüllen, unabhängig davon, wie hoch die gesetzliche Rente im
Einzelfall ausfällt. Dies bedeutet für den Arbeitgeber eine ganz erhebliche Versorgungsverpflichtung durch eine Betriebliche Altersvorsorge mit fast unkalkulierbaren Risiken, denn das Niveau der
gesetzlichen Rentenversicherung wurde und wird ständig reduziert. Die bedarfsorientierte Ausrichtung eines solchen Gesamtversorgungssystems birgt somit
erhebliche Risiken für den Arbeitgeber.
Die Unabhängige Beratung Betriebliche Altersvorsorge hat zuletzt durch das Alterseinkünftegesetz zum 1.1.2005 massive Veränderungen erfahren, die teilweise zu Verbesserungen und Ansatzpunkten für eine
stärkere Umsetzung in den Betrieben führten, teilweise aber leider auch neue Probleme und Verunsicherungen geschaffen haben. Gleichzeitig wurde ein
Systemwechsel bei der Besteuerung von Altersvorsorge Aufwendungen und Alterseinkünften vorgenommen. Bis 2040 findet der schrittweise Übergang hin zur
nachgelagerten Besteuerung der Renten statt, flankiert von einer schrittweise vorzunehmenden Steuerentlastung der Beiträge für Betriebliche Altersvorsorge.
Die volle Beitragspflicht gilt selbst dann, wenn eine Betriebliche Altersvorsorge nach Ausscheiden des Mitarbeiters von diesem aus voll verbeitragtem Gehalt weiter
privat finanziert wurde. Bei einer Kapitalleistung über 100.000 EUR und einem Beitragssatz von 15,5 Prozent führt dies zu einem monatlichen Beitrag von
129,00 EUR, so dass über den Zeitraum von 120 Monaten = zehn Jahren insgesamt 15.500 EUR zu zahlen sind und nur noch eine Restkapitalleistung von 84.500 EUR verbleibt.
Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge
Für den Arbeitnehmer ist sie natürlich sehr attraktiv, da sie die Versorgungslücke zwischen dem zuletzt bezogenen Einkommen vor dem Ruhestand und den
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auffüllt. Dabei kann die Betriebliche Altersvorsorge auf die nach einem bestimmten Leistungsschema zu
berechnende Betriebsrente angerechnet werden, oder aber die Gesamtversorgung aus Betriebsrente und gesetzlicher Rente wird auf einen bestimmten Prozentsatz
limitiert, z. B. 70 oder 75 Prozent des letzten Brutto- oder Nettogehaltes.
Unter einer Aufbauversicherung versteht man eine Todesfallversicherung bzw. langfristige gemischte Versicherung mit der vertraglich zugestandenen
Möglichkeit, neben den regulären Prämien einmal oder mehrmals Sonderzahlungen zu leisten, um dadurch einen früheren Ablauf der Versicherung bei
gleichbleibender Versicherungssumme herbeizuführen. Auf diese Weise wird auf der Grundlage der anfänglichen Todesfallversicherung durch die Sonderzahlungen
eine z.B. bereits im Alter von 65 fällige Versicherung und damit eine Unabhängige Beratung Betriebliche Altersvorsorge betrieben.
Leistungen aus privaten Rentenversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen werden, sind weiterhin nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Dabei
wird dieser vom Lebensalter bei Rentenbeginn abhängig gemacht. Der Ertragsanteil sinkt ab 2005 um ca. 10 Prozent und beträgt bei 60 Jahren statt bisher 32
Prozent nur noch 22 Prozent, bei 65 Jahren statt bisher 27 Prozent nur noch 18 Prozent. Diese Regelung ergibt sich aus § 22 Nr. 1 Satz 3 a bb EStG für
Rentenleistungen aus Betriebliche Altersvorsorge, die als Altverträge vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden.
Rentner ab Geburtsjahrgang 1964 beispielsweise trifft dieser Abzug von 7,2 Prozent sogar schon bei Rentenbezug mit Alter 65 - dank der Anhebung des
Rentenalters auf 67. Betriebliche Altersvorsorge ist daher dringend angezeigt, um die Absenkung des Rentenniveaus zu kompensieren. Schul- und Studienzeiten erhöhen
künftig für Neurentner ab 2009 die Rente nicht mehr. Trotz sog. Riester-Förderung bleibt eine Versorgungslücke bestehen, weil die Riester-Rente in den
meisten Fällen nur ein weiteres Absinken der gesetzlichen Rentenhöhe verhindert.
Dies kann in Form eines Festbeitrages oder als fester Prozentsatz des zugrunde zu legenden Einkommens erfolgen. Bei beitragsorientierten Bausteinkonzepten
gewährt der Arbeitgeber entweder einen festen Eurobetrag oder einen Prozentsatz des jeweiligen Einkommens als Beitrag für eine bAV. Der Aufwand für eine
Betriebliche Altersvorsorge wird dadurch eindeutig definiert, und daraus werden Versorgungsleistungen abgeleitet. Der Versicherungstarif oder eine Faktorentabelle sind hier die
mathematischen Grundlagen.
Es gibt weitere Voraussetzungen, die bei einem Einschluss von Zusatzversicherungen für den Todesfall, Invalidität oder Berufsunfähigkeit relevant sind, Eine
lebenslange Rente bis zum Tod des Letztversterbenden wird als Unabhängige Beratung Betriebliche Altersvorsorge betrachtet, so dass die Hinterbliebenenrente für den überlebenden Ehepartner
beim Beitragsaufwand nicht unter die 50 Prozent-Grenze für Zusatzdeckungen fällt. Fiktiv gekürzt wird bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern
einer GmbH mit ganz oder teilweise erworbenen Ansprüchen auf betriebliche Altersvorsorge.
Unabhängige Beratung Betriebliche Altersvorsorge - Empfehlungen und Tipps
Gerade bei der Betriebliche Altersvorsorge kann ein falsch gewählter Tarif, oder ein zu geringer Leistungsumfang dazu führen, dass Sie im Bedarfsfall nicht die benötigten finanziellen Leistungen erhalten und so am Ende für einen Teil der benötigten Geldleistung selber aufkommen müssen. Doch welcher Verbraucher kennt schon alle Betriebliche Altersvorsorge Anbieter, dessen Tarife und die darin enthaltenen Lesitungen?
Angefangen von günstigen Einsteigertarifen für weniger Anspruchsvolle Verbraucher, bis hin zu exklusiven Komfortleistungen für Menschen mit hohen Ansprüchen, die Tarifvielfalt ist so umfangreich, dass ein optimales Preis- Leistungsverhältnis nur mit einer umfangreichen Vergleichssoftware unserer unabhängigen Berater ermittelt werden kann, was dem einzelnen Verbraucher oftmals unmöglich ist, oder schlichtweg die Zeit fehlt, sich von jedem einzelnen Betriebliche Altersvorsorge Anbieter einen Vergleich anfertigen zu lassen.
Die auf eine Betriebliche Altersvorsorge spezialisierten unabhängigen Versicherungsmakler kennen nicht nur die aktuellsten und besten Tarifkombinationen, sondern auch die jeweils günstigsten Preise. Daher bietet Ihnen unsere Unabhängige Beratung für die Betriebliche Altersvorsorge eine zeitsparende Möglichkeit und ohne dass Sie sich mühsam durch zahlreiche Angebote lesen müssen, Geld einzusparen, ohne auf Leistungseinschlüsse verzichten zu müssen.
Ein durch Sie selber durchgeführter Unabhängiger Vergleich Betriebliche Altersvorsorge kann Ihnen vielleicht Geld einsparen, aber ob Sie den benötigten Leistungsumfang erhalten, ist jedoch fraglich, denn berücksichtigen Sie auch der von Ihnen benötigte Zeitfaktor ist im Gegensatz zu der durch unsere Experten durchgeführte unabhängige Betriebliche Altersvorsorge Beratung und Vergleich erheblich höher, als wenn Sie sich selber auf die Suche nach einer guten und preiswerten Schutz zum Beispiel durch die Unabhängiger Vergleich Betriebliche Altersvorsorge begeben würden und vielleicht am Ende eine Menge Zeit aufgebracht haben, aber auf Grund der Komplexität und der Tarifvielfalt dennoch nicht das gewünschte Ergebnis erzielt haben.
In vielen Fällen lassen sich die benötigten Leistungen nur in einem persönlichem Gespräch ermitteln. Auf Grund der jahrelangen Erfahrungen unserer unabhängigen Berater wissen diese, auf welche Kriterien diese achten müssen, um Ihnen kostenlos Angebote anfertigen zu können. Wir empfehlen Ihnen daher auch, sich einer solchen persönlichen Beratung nicht zu entziehen, da diese nicht nur informativ, sondern vor allem sehr hilfreich ist. Zudem ist eine solche unabhängige Betriebliche Altersvorsorge Beratung für Sie völlig kostenlos und unverbindlich.