VdVA Betriebliche Altersvorsorge - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.
Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.
Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds
Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.
Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.
Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.
Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden.
Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.
Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Renditeunterschiede
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase
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VdVA Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Infos
Bis zum Inkrafttreten des BetrAVG im Jahr 1974 herrschte auf dem Gebiet die Betriebliche Altersvorsorge im
weitesten Sinne Vertragsfreiheit, die nur durch das BAG auf ihre Billigkeit hin kontrolliert wurde. Rechtsgrundlage für einen Versorgungsanspruch kann jede
arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlage sein. Diese beginnt bei den Tarifverträgen, entwickelt sich weiter über Betriebsvereinbarungen, einseitige
Ruhegeldordnungen, betriebliche Übung bis hin zum Grundsatz der Gleichbehandlung und dem echten Einzelfallvertrag.
Die Fördermaßnahmen im Rahmen der für die zusätzliche Betriebliche Altersvorsorge können den Aufbauprozess auf freiwilliger Grundlage sinnvoll unterstützen. Bei entsprechender
Planungssicherheit und einer mittelfristigen Fortschreibung der Rahmenbedingungen sollte eine stärkere Durchdringung insbesondere bei den Personengruppen
initiiert werden können, die zu zusätzlichen Vorsorgemaßnahmen aufgerufen sind. Zielsetzung sollte eine ungehinderte Fortsetzung des bisherigen
Wachstumskurses der bAV sein.
Nach über zweijährigen Verhandlungen der Koalition wurde das Wohneigentum im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes in die staatlich geförderte VdVA Betriebliche Altersvorsorge
integriert. Die letzte Hürde wurde am 4.7.2008 durch die Bundesratszustimmung genommen. Dieser Beitrag gibt Ihnen stichwortartig einen Überblick über die
wichtigsten Punkte der neuen Wohn-Riester-Förderung. Im Gegenzug zum Wegfall der Eigenheimzulage wurde im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 verankert, das
selbst genutzte Wohneigentum besser in die geförderte Betriebliche Altersvorsorge zu integrieren.
Der Vorteil solcher Leistungspläne besteht darin, dass der Versorgungsaufwand für den Arbeitgeber kalkulierbar bleibt und den wirtschaftlichen Verhältnissen
des Betriebes individuell angepasst werden kann. Ob solch eine Betriebliche Altersvorsorge bedarfsgerecht sind und z. B. auch die Betriebstreue eines Mitarbeiters
ausreichend berücksichtigen, ist stets zu hinterfragen. Die sog. Gruppenplankonzeption sieht vor, dass die Mitarbeiter in bestimmten Gehalts- oder
Tarifgruppen auch in Abhängigkeit von der Dienstzugehörigkeit eingestuft werden.
Der Betriebliche Altersvorsorge Sparer hat zu einem Altersvorsorgevertrag einen Mindesteigenbeitrag zu erbringen. Der Name ist etwas irreführend, da dieser Beitrag nicht
komplett vom Sparer selbst aufgebracht werden muss, sondern nur den nach Grundzulage und Kinderzulagen verbleibenden Betrag. Einen vollen Anspruch auf diese
Zulagen bzw. alternativ den höchst möglichen Sonderausgabenabzug hat er nur, wenn der VdVA Betriebliche Altersvorsorge Vertrag folgende Mindesteigenbeiträge seit 2008: 4
Prozent, maximal 2.100 EUR aufweist.
Diese bewilligt dann die Auszahlung der Zulage direkt in den geförderten Betriebliche Altersvorsorge. Eine eventuelle Steuererstattung wird vom Finanzamt auf
das Konto des zulagenberechtigten Steuerzahlers überwiesen. Der Zulagenberechtigte hat im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Anlage AV auszufüllen und
an das Finanzamt zu senden. Die Produktanbieter versenden Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte nach § 24c EStG. Die Vorsorge
Produkte sollen die in der GRV und Beamtenversorgung entstandenen Altersrentenlücken schließen helfen.
Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge
Diese Vorgehensweise wird auch als sog. Limitierungssystem bezeichnet. Da der Arbeitgeber das volle Nachfinanzierungsrisiko trägt, dürfte das
Gesamtversorgungskonzept ein Auslaufmodell sein. Zunehmend werden Gesamtversorgungssysteme umstrukturiert und damit abgeschafft. Einfach in Verwaltung und
Administration sind Leistungspläne, die feste Eurobeträge vorsehen und zum Teil noch aus Zeiten einer vorsichtigen Einführung einer Betriebliche Altersvorsorge datieren, als
Einheitsbeträge für alle Arbeitnehmer vorgesehen wurden.
Seit 2008 wird im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes auch der Erwerb von selbst genutzten Immobilien (sog. Wohn-Riester) gefördert. Spezielle Form für eine
VdVA Betriebliche Altersvorsorge, die mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) und dem Altersvermögensergänzungsgesetz (AvmEG) ab 1.1.2002 eingeführt wurde.
Umgesetzt werden kann sie in verschiedenen Formen und nach einer Zertifizierung, Rentenversicherungen, Fondsgebundene Rentenversicherungen, Banksparpläne
und Aktienfonds-Sparpläne.
Die Riesterförderung nach §§ 10a, 82 Abs. 2 des EStG ist nur bei den drei Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung möglich.
Sie setzt voraus, dass die Betriebliche Altersvorsorge Beiträge aus dem individuell versteuerten und in der Sozialversicherung verbeitragten Einkommen des Arbeitnehmers
stammen. Die BAV liegt auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer zur Finanzierung so genannte echte Eigenbeiträge verwendet und an einen der drei genannten
Durchführungswege leistet. Dies gilt nur unter der Voraussetzung.
Bei Tod eines Arbeitnehmers dürfen Leistungen nur an die Ehegatten beziehungsweise Lebensgefährten und Kinder gezahlt werden, solange Kindergeld gewährt
wird. Andere Personen dürfen nicht begünstigt werden, es darf also keine weiterreichende Vererblichkeit vorgesehen sein. Denn ansonsten würde die
Finanzverwaltung die Anerkennung als Betriebliche Altersvorsorge verweigern, da Vererblichkeit unterstellt würde. Eine Ausnahme hiervon stellt das Sterbegeld in Höhe von 8.000 EUR
dar, das auch einem weiter gefassten Personenkreis vererbt werden kann.
Der gewohnte Lebensstandard im Alter kann weder heute und noch weniger zukünftig ausschließlich über die gesetzliche Rente aufrechterhalten werden. Vielmehr
muss eine Aufstockung und Ergänzung durch betriebliche und private Betriebliche Altersvorsorge erfolgen, die vorhandenen Vermögenswerte sinnvoll in Alterseinkommen umgewandelt
werden. Derzeit ist das durchschnittliche Geldvermögen der Älteren deutlich höher als bei Jüngeren; ein Rentnerhaushalt besitzt im Durchschnitt ein
Nettogeldvermögen in Höhe von ca. 44.000 EUR sowie ein Haus- und Grundvermögen von rund 170.000 EUR.
Im Zusammenhang mit dem Ende November 2006 beschlossenen Rentenversicherung Altersgrenzen Anpassungsgesetz ist eine Veränderung des § 52 EStG für das Jahr
2012 vereinbart worden. Eine steuerliche Förderung wird bei Vertragsabschlüssen ab 1.1.2012 bei VdVA Betriebliche Altersvorsorge Verträgen nach § 10 EStG nur noch dann
möglich sein, wenn die Auszahlung auf das Endalter 62 und nicht mehr auf Endalter 60 vereinbart wird. Betroffen sind dann sowohl die Basisrente als auch
die Riester-Rente.
VdVA Betriebliche Altersvorsorge - Empfehlungen und Tipps
Die Betriebliche Altersvorsorge gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die VdVA Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der VdVA Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "VdVA Betriebliche Altersvorsorge" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Betriebliche Altersvorsorge Vergleich finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die VdVA Betriebliche Altersvorsorge mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.