VGH Betriebliche Altersvorsorge - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.
Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.
Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds
Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.
Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.
Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.
Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden.
Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.
Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Renditeunterschiede
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase
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VGH Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Infos
Bis zum Inkrafttreten des BetrAVG im Jahr 1974 herrschte auf dem Gebiet die Betriebliche Altersvorsorge im
weitesten Sinne Vertragsfreiheit, die nur durch das BAG auf ihre Billigkeit hin kontrolliert wurde. Rechtsgrundlage für einen Versorgungsanspruch kann jede
arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlage sein. Diese beginnt bei den Tarifverträgen, entwickelt sich weiter über Betriebsvereinbarungen, einseitige
Ruhegeldordnungen, betriebliche Übung bis hin zum Grundsatz der Gleichbehandlung und dem echten Einzelfallvertrag.
Ein typisches Versorgungsszenario in Deutschland: Der Versorger der Familie, meist der Mann, hat zu aktiven Berufszeiten, meist zur Zeit der Familiengründung,
eine Betriebliche Altersvorsorge oder eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Idealerweise waren diese so bemessen, dass eine Versorgungslücke im Alter
und/oder die Versorgung Hinterbliebener sichergestellt waren. Was aber meist vergessen wurde, ist eine ausreichende Versorgung des Partners/der Partnerin,
die oder der ohnehin durch Erziehungszeiten oder Teilzeittätigkeit schlechter abgesichert ist.
Sieht der Basis Rentenvertrag vor, dass der Steuerpflichtige eine Altersrente und nach seinem Tode der überlebende Ehepartner seinerseits eine lebenslange
Leibrente im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG erhält, dann ist der vom Steuerpflichtigen in der Ansparphase aufgebrachte Beitrag in vollem Umfang der
VGH Betriebliche Altersvorsorge zuzurechnen. Sieht die Betriebliche Altersvorsorge vor, dass der Steuerpflichtige bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder einer verminderten
Erwerbstätigkeit von der Verpflichtung zur Beitragszahlung für diesen Vertrag vollständig.
Anspruchsvoraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Der Anspruch ist auf einen Höchstumwandlungsbetrag
von vier Prozent der jeweils aktuellen BBMG begrenzt. Der Anspruch auf Entgeltumwandlung kann sofort in voller Höhe geltend gemacht werden. Die sog.
Riesterförderung nach § 10a EStG wächst nur alle zwei Jahre bis zum Jahre 2008 an. Auch in der Betriebliche Altersvorsorge ist eine Förderung damit erst ab 2008 in voller Höhe
möglich. Jeder förderberechtigte Arbeitnehmer kann den vollen Betrag umwandeln.
Unter einer Aufbauversicherung versteht man eine Todesfallversicherung bzw. langfristige gemischte Versicherung mit der vertraglich zugestandenen
Möglichkeit, neben den regulären Prämien einmal oder mehrmals Sonderzahlungen zu leisten, um dadurch einen früheren Ablauf der Versicherung bei
gleichbleibender Versicherungssumme herbeizuführen. Auf diese Weise wird auf der Grundlage der anfänglichen Todesfallversicherung durch die Sonderzahlungen
eine z.B. bereits im Alter von 65 fällige Versicherung und damit eine VGH Betriebliche Altersvorsorge betrieben.
Dabei wird dieser vom Lebensalter bei Rentenbeginn abhängig gemacht. Der Satz ist ab 2005 deutlich niedriger als bisher. Wurde die Kapitalleistung aus einer
Rentenversicherung gewählt, so wird das Kapital ebenfalls steuerfrei ausgezahlt. Für Neuverträge ab 2005 entfällt bei Kapitallebensversicherungen die
Steuerfreiheit der Erträge. Sie bestand bislang bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und fünfjähriger Beitragszahlungsdauer. Steuerpflichtig wird
dann die Leistung aus der Betriebliche Altersvorsorge als Differenz zwischen der Versicherungsleistung.
Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge
Moderne Versorgungspläne sehen auch hier nach Arbeitsentgelt und Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Leistungen vor, z. B. für Arbeitnehmer der
einzelnen Tarifgruppen gestaffelte Leistungsbeträge. Typisches Merkmal dieser Festrentenkonzepte ist, dass während der Anwartschaftszeit nicht dynamisiert
wird. Es ist daher erforderlich, von Zeit zu Zeit eine Anpassung der zugesagten Beträge für die Betriebliche Altersvorsorge an die Preis- und Lohnentwicklung vorzunehmen, um nicht im Laufe
der Zeit gemessen an der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung zu unangemessen Leistungen zu kommen.
Die Legaldefinition des Begriffs Betriebliche Altersversorgung findet sich im Gesetz zur Verbesserung der VGH Betriebliche Altersvorsorge, und zwar in § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG. Danach
werden unter Betriebliche Altersvorsorge alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung verstanden, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines
Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Diese arbeitsrechtliche Definition des Begriffs der Betriebliche Altersvorsorge ist mangels anderweitiger Definition auch für das Steuerrecht maßgeblich.
Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d.h. 12.800 EUR steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende
Basis Rentenversicherung vereinbart. Ein erzielt bei seinem Steuersatz von 30 Prozent eine Steuerersparnis von 2.529 EUR, so dass er nur 17.471 EUR
Eigenbeitrag für eine Investitionssumme von 20.000 EUR leisten muss. Somit erhält er bei Berücksichtigung einer Lebenserwartung von 24 Jahren und der
Besteuerung der Leistungsphase durch die Betriebliche Altersvorsorge eine Rendite von 4,6 Prozent nach Steuern.
Kapitalbildende Finanzierungssysteme sind von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung. Die in der Betriebliche Altersvorsorge angesammelten Mittel erfüllen eine
volkswirtschaftliche Funktion, indem sie die gesamtwirtschaftliche Kapitalbildung erhöhen und positive Einflüsse auf Beschäftigung, Sicherung von
Arbeitsplätzen und Volkseinkommen besitzen können. Wachstumsfördernde und konjunkturbelebende Aspekte können weiterhin bestehen. Hierbei sind die
steuerlichen Rahmenbedingungen und die Finanzierungsmöglichkeiten grundsätzlich von erheblicher Bedeutung.
Da das BetrAVG dieses echte Beitragsprimat jedoch noch nicht vorsieht, wurde lange Zeit lediglich in der Direktversicherung eine solche Vereinbarung
getroffen, bei der viele Versorgungspläne für die Betriebliche Altersvorsorge von einem im Rahmen der pauschalierungsfähigen Höchstbeträge nach § 40b EStG auf einem sog. Beitragsgruppenplan
basieren. Hier ist der Arbeitgeber in Abhängigkeit von Gehaltsgruppen oder untergliedert nach Tätigkeitsbereichen wie z. B. Vorstand, Geschäftsführung,
Direktorium, Abteilungsleiter, Prokuristen, außertarifliche Mitarbeiter.
Als Grundlage für diese Art der Besteuerung ist nur der Umfang der tatsächlich in Anspruch genommenen Förderung (nicht der Nutzungswert) zu erfassen. Mit
Beginn der Auszahlungsphase, frühestens mit 60, spätestens mit 68 Jahren, muss der Förderberechtigte den bis dahin fiktiv angesparten Betrag des
Wohnförderkontos mit seinem individuellen Steuersatz versteuern. Im Gegenzug zur steuerlichen Förderung für die VGH Betriebliche Altersvorsorge des Berechtigten in der
Ansparphase muss die Eigenheim-Rente in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert werden.
VGH Betriebliche Altersvorsorge - Empfehlungen und Tipps
Die Betriebliche Altersvorsorge gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die VGH Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der VGH Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "VGH Betriebliche Altersvorsorge" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Victoria Betriebliche Altersvorsorge finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
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