VGH Betriebliche Altersvorsorge - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.
Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.
Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds
Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.
Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.
Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.
Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden.
Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.
Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Renditeunterschiede
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase
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VGH Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Infos
Hinsichtlich der Festlegung steht den Vertragsparteien ein gewisser Handlungsspielraum zur Verfügung. Dabei ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen.
Eine Altersgrenze von 60 Jahren wird demnach regelmäßig nicht unterschritten werden dürfen, es sei denn, dass für eine niedrigere Altersgrenze sachliche
Gründe vorliegen würden. Für den Fall der Invalidität ist auf die sozialversicherungsrechtlichen Begriffsdefinitionen abzustellen. Durch das Gesetz zur
Reform der Renten für die Betriebliche Altersvorsorge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000 wurde das System der Invalidenrente umfassend reformiert.
Das Gros der Erbschaften fällt in die Altersgruppe 50 bis 60 Jahre - und die Versicherer haben in den letzten Jahren zunehmend diese lukrative Zielgruppe
erkannt und bieten immer mehr Produkte für eine Betriebliche Altersvorsorge an. Doch sind diese tatsächlich bedarfsgerecht? Welchen Versicherungsschutz benötigen Senioren überhaupt? Das
wichtigste Argument für Finanzdienstleister und speziell für VU und Versicherungsvermittler, sich mit der Zielgruppe Senioren zu beschäftigen, liegt in der
demografischen Entwicklung in Deutschland.
Da auch bei Senioren ein Verpuffungseffekt auftritt, und zwar in Höhe von 5.948 EUR Jahresbeitrag, erzielt er bei seinem Steuersatz eine Steuerersparnis von
2.529 EUR. Damit muss er nur 17.471 EUR Eigenbeitrag für eine VGH Betriebliche Altersvorsorge von 20.000 EUR leisten. Sein Steuersatz liegt bei 30 Prozent. Gleichzeitig
muss er jedoch nur 54 Prozent der Rentenleistung aus der Basis Rentenversicherung versteuern. Somit erhält man bei Berücksichtigung einer Lebenserwartung
von 24 Jahren und der Besteuerung der Leistungsphase eine Rendite von 4,6 Prozent nach Steuern.
Gemäß § 1a BetrAVG handelt es sich bei dem Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung um einen einklagbaren Rechtsanspruch der Arbeitnehmer. Danach kann der
Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen zukünftigen Entgeltansprüchen bis zu vier Prozent der jeweiligen BBMG in der gesetzlichen
Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten durch Entgeltumwandlung für den Aufbau einer Betriebliche Altersvorsorge verwendet werden. Auch für Teilzeitbeschäftigte besteht
ein Anspruch von vier Prozent der BBMG, woraus deutlich wird.
Die Beiträge zu einem zertifizierten VGH Betriebliche Altersvorsorge Vertrag können über einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden.
Die Berücksichtigung ist möglich bis zu folgenden Beträgen in den Veranlagungszeiträumen seit 2008: bis zu 2.100 EUR. Hat der Altersvorsorgesparer Zulagen
zu seinem Vertrag erhalten, prüft das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug zu einer höheren Ersparnis als die Zulagen führt
und berücksichtigt diese dann. Anderenfalls bleibt es bei den Zulagen, ein Sonderausgabenabzug erfolgt dann nicht.
Der Zulagenberechtigte ist außerdem verpflichtet, dem Produktanbieter Veränderungen wie das Entfallen des Kindergeldbezugs für ein Kind oder Geburt eines
Kindes unverzüglich anzuzeigen. Es sind folgende schädliche Verwendungsformen zu unterscheiden, Kapitalauszahlung statt Rentenzahlung oder Auszahlungsplan
oder Zwischenentnahme, Todesfall des Zulageberechtigten und Auszahlung des Betriebliche Altersvorsorge Kapitals, es sei denn, es wird auf den Betriebliche Altersvorsorge Vertrag
des Ehegatten übertragen, Rentenauszahlung vor dem 60. Geburtstag, bei Vertragsabschluss ab 2012 vor dem 62. Geburtstag.
Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge
Einem tarifgebundenen Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber stets ein volles Monatsgehalt als Weihnachtsgeld ausgezahlt. Laut Tarifvertrag wäre der
Arbeitgeber nur zur Zahlung eines halben Monatsgehaltes verpflichtet. Die zweite Hälfte des Weihnachtsgeldes und die Betriebliche Altersvorsorge ist damit eine übertarifliche Leistung. Der
Arbeitnehmer kann diese umwandeln, selbst wenn der Tarifvertrag grundsätzlich keine Entgeltumwandlung zulassen sollte. Sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber
tarifgebunden, und besteht kein umwandelbares übertarifliches Entgelt zur Verfügung.
Finanzierung: Kapitallebensversicherungen, insbesondere Tilgungsaussetzungsversicherungen, sowie Restschuldversicherungen eignen sich auch für
Finanzierungszwecke. Kapitalanlage: Kapitallebens- oder Rentenversicherungen stellen auch eine interessante Kapitalanlage dar, da sie anders als viele
andere Anlageformen unter anderem eine garantierte Verzinsung bieten. Dies kann auch nach Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen für ab 1.1.2005 neu
abgeschlossene VGH Betriebliche Altersvorsorge noch gelten.
Diese fiktiven Beträge müssen im Alter in der Einkommensteuer angegeben und versteuert werden (sog. fiktive Auszahlungsphase). Diese Phase sollte zwischen
der Vollendung des 60. und des 68. Lebensjahres vertraglich vereinbart werden. Ab diesem Zeitpunkt muss dann dieser Betrag für die Betriebliche Altersvorsorge anteilig jährlich bis zu seinem
85. Lebensjahr als Einnahme versteuert werden. Alternativ kann in diesem Zeitraum auch der fiktive Betrag für die Betriebliche Altersvorsorge auf dem Wohnförderkonto auf einen Schlag versteuert
werden, mit dem Vorteil, dass dann nur 70 Prozent des Betrags zu versteuern sind.
Bei Tod eines Arbeitnehmers dürfen Leistungen nur an die Ehegatten beziehungsweise Lebensgefährten und Kinder gezahlt werden, solange Kindergeld gewährt
wird. Andere Personen dürfen nicht begünstigt werden, es darf also keine weiterreichende Vererblichkeit vorgesehen sein. Denn ansonsten würde die
Finanzverwaltung die Anerkennung als Betriebliche Altersvorsorge verweigern, da Vererblichkeit unterstellt würde. Eine Ausnahme hiervon stellt das Sterbegeld in Höhe von 8.000 EUR
dar, das auch einem weiter gefassten Personenkreis vererbt werden kann.
Unterschiedliche Beschäftigungsgrade und -intensitäten während eines Arbeitsverhältnisses führen bei ausschließlich am Endgehalt oder ausschließlich an der
Dienstzeit orientierten Versorgungskonzeptionen für die Betriebliche Altersvorsorge durchaus zu Ungerechtigkeiten. Dementsprechend werden Teilzeitbeschäftigung bzw. wechselnde unterschiedliche
Arbeitszeiten entsprechend ihren tatsächlichen Anteilen an der individuellen Lebensarbeitszeit des Mitarbeiters bewertet und ein individueller
Beschäftigungsgrad über die gesamte Dienstzeit ermittelt.
Jedem steuerpflichtigen Riester Berechtigten steht seit dem Veranlagungszeitraum 2002 ein zusätzlicher Sonderausgabenabzugsbetrag zur Verfügung. Dieser
beträgt ab 2008 jährlich 2.100 EUR. Innerhalb dieser Höchstgrenze können Beiträge für die begünstigten Betriebliche Altersvorsorge Verträge als Sonderausgaben
steuerlich berücksichtigt werden (zusätzlich zu den gängigen Aufwendungen für die VGH Betriebliche Altersvorsorge und den sonstigen Vorsorgeaufwendungen). Zu den begünstigten
Aufwendungen gehören nicht nur die selbst geleisteten Beiträge, sondern auch die Zulagen.
VGH Betriebliche Altersvorsorge - Empfehlungen und Tipps
Die Betriebliche Altersvorsorge gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die VGH Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der VGH Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "VGH Betriebliche Altersvorsorge" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Victoria Betriebliche Altersvorsorge finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
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