VGH Betriebliche Altersvorsorge - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.
Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.
Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds
Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.
Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.
Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.
Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden.
Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.
Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Renditeunterschiede
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase
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VGH Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Infos
Für die Unternehmen besitzt die bAV Liquiditäts- und Finanzierungseffekte, deren Ausmaß nicht zuletzt von den steuerlichen Vorteilsmöglichkeiten abhängig ist.
Auch Innenfinanzierungsmöglichkeiten, beispielsweise bei der Pensionsrückstellungsbildung, sorgen unter Umständen für zusätzliche Liquidität. Andererseits
sind Bilanzeffekte, Interessen bei Unternehmensverkauf und -kauf, Bilanzausweispflichten und Motive zur Bilanzverkürzung zu berücksichtigen. Die externe
Betriebliche Altersvorsorge dient der Förderung der wettbewerbsorientierten Marktinstrumente.
Die Fördermaßnahmen im Rahmen der für die zusätzliche Betriebliche Altersvorsorge können den Aufbauprozess auf freiwilliger Grundlage sinnvoll unterstützen. Bei entsprechender
Planungssicherheit und einer mittelfristigen Fortschreibung der Rahmenbedingungen sollte eine stärkere Durchdringung insbesondere bei den Personengruppen
initiiert werden können, die zu zusätzlichen Vorsorgemaßnahmen aufgerufen sind. Zielsetzung sollte eine ungehinderte Fortsetzung des bisherigen
Wachstumskurses der bAV sein.
Die Tarifangebote unterscheiden sich auch hinsichtlich der zu vereinbarenden Aufschubzeiten und Mindestaufschubzeiten. Während einige Anbieter mindestens
sieben Jahre als Aufschubzeit verlangen, sind andere erst ab zwölf oder 15 Jahren Aufschubdauer bereit, Angebote abzugeben. Um gut situierte Anleger für
diese VGH Betriebliche Altersvorsorge gewinnen zu können, bieten viele Gesellschaften bereits variable Einzahlungsmöglichkeiten an. Bei der Allianz etwa können Versicherte
neben laufenden Prämien jederzeit Summen ab 1.000 EUR zuschießen.
Eine Entgeltumwandlungsvereinbarung soll auch dann steuerlich anerkannt werden, wenn der bisherige ungekürzte Arbeitslohn, also das Entgelt vor Umwandlung,
ein sog. Schattengehalt, auch nach der Umwandlung als Beitragsbemessungsgrundlage für künftige Gehaltserhöhungen oder sonstige gehaltsabhängige
Arbeitgeberleistungen herangezogen wird. Steuerlich unschädlich ist ebenfalls die Vereinbarung einer zeitlichen Begrenzung der Entgeltumwandlung oder der
derzeitigen einseitigen Abänderbarkeit für die Betriebliche Altersvorsorge der Umwandlungsvereinbarung durch den Arbeitnehmer.
Während das Arbeitslosengeld bisheriger Art bzw. das Arbeitslosengeld I nach Hartz IV als Versicherungsleistung gilt, gilt das Arbeitslosengeld II wie
bisher schon die Sozialhilfe als Leistung des Staates, die nur im Fall nachgewiesener Bedürftigkeit beansprucht werden kann. Hierbei wird vorhandenes
Vermögen herangezogen und der Anspruchsteller verpflichtet, zunächst dieses Vermögen der VGH Betriebliche Altersvorsorge zu verwerten (§ 12 Abs. 1 SGB II). Eine Verwertung muss zumutbar sein,
bis zu 10 Prozent Verlust gelten allerdings als zumutbar.
Für ein ab dem 1.1.2008 neugeborenes viertes Kind erhält der Riester Rentenbegünstigte zusätzlich noch 300 EUR Förderung hinzu, so dass sich der Eigenanteil
in diesem Fall auf 437 EUR reduziert. Zahlt er weniger ein, dann wird die Zulage im Verhältnis des Einzahlungsbetrags zu den 1.446 EUR gekürzt. Werden 1.000
EUR entrichtet (ca. 69 Prozent von 1.446 EUR Mindesteigenbeitrag). Die Betriebliche Altersvorsorge Zulagenförderung wird in § 86 Abs. 1 Satz 3 EStG davon abhängig gemacht, dass ein
sogenannte Sockelbetrag von 60 EUR seit 2005 zumindest geleistet wird.
Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge
Beitragsbestandteile zur Absicherung vorzeitiger Risiken wie Invalidität oder Todesfall sind von der Mindestleistung in Abzug zu bringen. Der Mitarbeiter
trägt das gesamte Anlagerisiko. Diesem Risiko steht aber auch die Chance auf eine überdurchschnittliche Performance des Versorgungskapitals gegenüber. Für
einen 40-jährigen Mitarbeiter wird im Jahr 2006 ein Jahreseinkommen von 30.000 EUR zugrunde gelegt, sodass der Arbeitgeber einen Versorgungsbeitrag in Höhe
von 600 EUR, also 2 Prozent des versorgungsfähigen Einkommens für eine Betriebliche Altersvorsorge an einen Pensionsfonds zahlt.
Die Legaldefinition des Begriffs Betriebliche Altersversorgung findet sich im Gesetz zur Verbesserung der VGH Betriebliche Altersvorsorge, und zwar in § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG. Danach
werden unter Betriebliche Altersvorsorge alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung verstanden, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines
Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Diese arbeitsrechtliche Definition des Begriffs der Betriebliche Altersvorsorge ist mangels anderweitiger Definition auch für das Steuerrecht maßgeblich.
Für ein ab dem 1.1.2008 neugeborenes viertes Kind erhält der Riester Rentenbegünstigte zusätzlich noch 300 EUR Förderung hinzu, so dass sich der Eigenanteil
in diesem Fall auf 437 EUR reduziert. Zahlt er weniger ein, dann wird die Zulage im Verhältnis des Einzahlungsbetrags zu den 1.446 EUR gekürzt. Werden 1.000
EUR entrichtet (ca. 69 Prozent von 1.446 EUR Mindesteigenbeitrag). Die Betriebliche Altersvorsorge Zulagenförderung wird in § 86 Abs. 1 Satz 3 EStG davon abhängig gemacht, dass ein
sogenannte Sockelbetrag von 60 EUR seit 2005 zumindest geleistet wird.
Eine Betriebliche Altersvorsorge liegt vor, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters- oder
Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln. Die Einführung dieser Zusageart stellt eine Reaktion auf die betriebliche Praxis dar, in der
schon seit geraumer Zeit das Bestreben der Unternehmen groß war, anstelle einer Zusage für eine Leistung den Aufwand für eine Leistung festzulegen. Seit
dem 1.1.1999 befindet sich der Begriff beitragsorientierte Leistungszusage nunmehr im BetrAVG.
Das Gros der Erbschaften fällt in die Altersgruppe 50 bis 60 Jahre - und die Versicherer haben in den letzten Jahren zunehmend diese lukrative Zielgruppe
erkannt und bieten immer mehr Produkte für eine Betriebliche Altersvorsorge an. Doch sind diese tatsächlich bedarfsgerecht? Welchen Versicherungsschutz benötigen Senioren überhaupt? Das
wichtigste Argument für Finanzdienstleister und speziell für VU und Versicherungsvermittler, sich mit der Zielgruppe Senioren zu beschäftigen, liegt in der
demografischen Entwicklung in Deutschland.
Sieht der Basis Rentenvertrag vor, dass der Steuerpflichtige eine Altersrente und nach seinem Tode der überlebende Ehepartner seinerseits eine lebenslange
Leibrente im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG erhält, dann ist der vom Steuerpflichtigen in der Ansparphase aufgebrachte Beitrag in vollem Umfang der
VGH Betriebliche Altersvorsorge zuzurechnen. Sieht die Betriebliche Altersvorsorge vor, dass der Steuerpflichtige bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder einer verminderten
Erwerbstätigkeit von der Verpflichtung zur Beitragszahlung für diesen Vertrag vollständig.
VGH Betriebliche Altersvorsorge - Empfehlungen und Tipps
Die Betriebliche Altersvorsorge gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die VGH Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der VGH Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "VGH Betriebliche Altersvorsorge" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Victoria Betriebliche Altersvorsorge finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die VGH Betriebliche Altersvorsorge mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.