WGV Betriebliche Altersvorsorge - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Die betriebliche Altersversorge unterscheidet sich von Sparvorgängen im Bereich der privaten Vorsorge in erster Linie dadurch, das immer seitens des Arbeitgebers eine Versorgung zugesagt wird, die eines der biometrischen Risiken Tod, Alter, Invalidität absichert.
Die Leistung ist abhängig vom Eintritt dieses Risikos und der Beendigung des Berufslebens. Bei einer privaten Vorsorge kann diese Versorgungsleistung neben dem Sparvorgang freiwillig gewählt werden. Eine betriebliche Altersversorge gründet auf einer Versorgungszusage durch den Arbeitgeber, die aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gemacht wurde.
Die Attraktivität die für eine betriebliche Altersvorsorge spricht, gegenüber der privaten Vorsorge wird durch folgende Faktoren bestimmt:
günstigere Bedingungen durch den Abschluss von Rahmen- oder Gruppenverträgen
es können bereits seit 2002 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, seit 01.01.2005 zzgl. 1.800 EUR, steuerfrei eingesetzt werden
Möglichkeit der Einsparung von Beiträgen zur Sozialversicherung
steuerliche Bedingungen während der Anspar- und der Leistungsphase
Renditestarke Anlagemöglichkeit im Pensionsfonds
Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Situation unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorge, die vielfach tarifvertraglich ohne weiteren Entscheidungsspielraum geregelt sein werden, bedarf es einer genauen Analyse, welche Art der Förderung vom einzelnen Arbeitnehmer angestrebt werden sollte.
Angesammelte Ansprüche durch betriebliche Altersversorge stehen grundsätzlich nur im Versorgungsfall zur Verfügung. Während der Laufzeit kann darüber nicht verfügt werden. Beim Wechsel des Arbeitgebers können die bereits erworbenen Ansprüche gemäß § 3 Abs.1 BetrAVG seit 01.01.2005 nur in äußerst geringem Maße abgefunden werden. Abfindungen betriebstreuer Arbeitnehmer, also ohne Wechsel des Arbeitgebers, sind allerdings möglich.
Die Rentabilität der betrieblichen Altersversorge ist abhängig von den einzelnen Durchführungswegen und den zur Verfügung stehenden Anlagemöglichkeiten. Grundsätzlich gilt, dass Durchführungswege, die durch Versicherungen hinterlegt sind, Renditen erzielen werden, die den Renditen der Versicherungsgruppen der deutschen oder auch britischen Versicherer entsprechen.
Durchführungswege wie z.B. Pensionsfonds, die stärker in Aktien investieren können, werden langfristig höhere Renditen erreichen können. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Anlagemöglichkeit nicht zu sehr durch die noch nicht vorhandenen Verordnungen seitens des Bundesaufsichtsamtes eingeschränkt werden.
Die begrenzten finanziellen Möglichkeiten jedes Arbeitnehmers können alternativ oder gleichzeitig für die private oder die betriebliche Altersvorsorge unter Ausnutzung von besonderer Förderung genutzt werden. Bei einem Vergleich sollte von den effektiv eingesetzten Eigenmitteln ausgegangen werden, die zu einem zu berechnenden Kapitalvermögen führen.
Entscheidungskriterium bei der Gegenüberstellung von nicht geförderten Produkten und dem angebotenen Durchführungsweg welche für die betriebliche Altersversorge sprechen sind dann:
Renditeunterschiede
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Steuerliche Behandlung in der Leistungsphase
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WGV Betriebliche Altersvorsorge - Tipps und Infos
Diese Versorgungslücken sind u. a. durch Maßnahmen in den Rentenreformplänen sowie jüngsten Regelungen zur Sicherung der Liquidität der gesetzlichen
Rentenversicherung mit den Eingriffen in das Leistungsniveau weiter gestiegen. Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen für die Betriebliche Altersvorsorge ist das
regelmäßige Erreichen einer bestimmten Altersgrenze. Hier wird derzeit meist das 65. Lebensjahr zu berücksichtigen sein, nach den Plänen der Bundesregierung
sogar das 67. Lebensjahr.
Nach wie vor ist aber festzuhalten, dass in den alten Bundesländern nur etwa jeder Zweite und in den neuen Bundesländern sogar nur jeder Dritte
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eine Zusatzversorgung erhält. Der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer ist in Deutschland von
38 auf 46 Prozent, in den alten Bundesländern von 42 auf 48 Prozent, in den neuen Bundesländern von 19 auf 32 Prozent angestiegen. Rund 15,7 Mio. aller
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verfügen über eine Betriebliche Altersvorsorge.
Entsprechend des persönlichen Spitzensteuersatzes führt der Beitrag zur beabsichtigten Steuerersparnis. Vor allem Selbstständige sollten nach Möglichkeit
zweigleisig fahren und die Hälfte des Sparvolumens in einen Basisrentenvertrag und die andere Hälfte in einen WGV Betriebliche Altersvorsorge Vertrag einzahlen. So kann
eine existenzsichernde Grundversorgung erreicht werden. Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d. h. 12.800 EUR, steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR
Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende Basis Rentenversicherung vereinbart.
Die Höhe der Versorgungsleistung durch die Betriebliche Altersvorsorge ist unmittelbar an die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt. Solche Rentenformeln, die eine bestimmte
Leistungshöhe von in der Regel 70 oder 75 Prozent des letzten Bruttogehaltes unter Berücksichtigung der individuellen Ansprüche aus der gesetzlichen
Rentenversicherung gewähren, werden allgemein als Gesamtversorgungssysteme bezeichnet. Der Arbeitgeber gibt eine Ausfallgarantie in Bezug auf die
gesetzliche Rente, wohingegen andere Konzepte von der individuellen gesetzlichen Rente unabhängige Leistungen vorsehen.
Die starke Veränderung von Erwerbsbiografien (zunehmender Wechsel zwischen angestellter und selbstständiger Tätigkeit, wechselnde Phasen der Erwerbstätigkeit
und der Erwerbslosigkeit), zunehmend unsichere Zukunftsaussichten und auch ganz klassische Unwägbarkeiten der Lebensplanung senken das Interesse an
Versicherungsprodukten, die über Jahrzehnte hinweg starr und unflexibel gestaltet sind. Stattdessen werden zunehmend Produkte nachgefragt, die nicht nur
eine sehr flexible Verwendung der aufgebauten Leistungen, wie die WGV Betriebliche Altersvorsorge, sondern auch Flexibilität in der Ansparphase zulassen.
Bei einer Kapitalleistung wird der Sozialversicherungsbeitrag als 1/120-tel der Kapitalleistung längstens für 120 Monate zahlbar festgelegt. Die
Beitragspflicht entsteht allerdings nur, wenn die monatlichen Versorgungsbezüge insgesamt über 1/20-tel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV liegen
(§ 226 SGB V). Auch wenn eine durch eine Direktversicherung für die Betriebliche Altersvorsorge als Kapitalversicherung abgeschlossen wurde, sind die fälligen Leistungen sozialversicherungspflichtig. Das
gilt selbst dann, wenn bereits die Beitragszahlungen sozialversicherungspflichtig waren.
Allgemeine Infos und Tipps über die Betriebliche Altersvorsorge
Wenn sich ein Unternehmen mit der Gestaltung eines Versorgungskonzeptes beschäftigt, sollte es ganz bewusst die sehr langfristigen Auswirkungen auf die
finanzielle Situation in Form von bilanziellen Auswirkungen, Liquiditätsabfluss, Finanzplanung, langfristiger Finanzierbarkeit etc. berücksichtigen. Es ist
immer eine Abstimmung ob die Betriebliche Altersvorsorge mit dem Steuerberater / Wirtschaftsprüfer sinnvoll, um Maßnahmen sorgfältig vorzubereiten und auch die Rahmenbedingungen seriös
abzuwägen. Verbreitung fand diese Versorgungsform vor allen Dingen bei Unternehmen, die dem öffentlichen Dienst nahe stehen.
Für die Planung der WGV Betriebliche Altersvorsorge bedeutet dies jedoch, dass die reine Betrachtung der Ansparphase (Ermittlung der aktuellen Versorgungslücke und
Hochrechnung auf das Rentenbeginnalter) nicht mehr ausreicht. Stattdessen ist nun eine Lebenszyklusbetrachtung erforderlich, bei der auch die
Rentenbezugszeit einbezogen und eine steuerliche Nettobetrachtung vorgenommen wird. Hierzu ist in der Regel die Verwendung entsprechender Planungssoftware
für die Altersvorsorge erforderlich, weil die Vielzahl der zu beachtenden Variablen nur noch so berechenbar ist.
Die partielle Rückdeckung bietet sich an, wenn der Arbeitgeber den Aufwand für die Vorfinanzierung der Versorgungsleistungen einschränken will und daher das
Risiko eingeht, eigene Mittel zur Auffüllung und Erfüllung der gegebenen Versorgungsverpflichtungen aufbringen zu müssen. Sie wird dazu verwandt, entweder
nur einen Teil einer zugesagten Leistung zu versichern oder aber die Rückdeckung auf die Versorgungsberechtigten bis zu einem gewissen Höchstalter zu
beschränken. Teilweise wird auch nur die Betriebliche Altersvorsorge über Rentenversicherungen abgesichert.
Durch das BetrAVG wurden Normierungen und Mindestbedingungen institutionalisiert, insbesondere zur Verfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften, zur
Auszehrung Renten durch die Betriebliche Altersvorsorge, zum Insolvenzschutz und zum Ausgleich der Inflation. Durch die Neuregelungen und die Änderungen, insbesondere zuletzt durch
das AVmG, wurde das BetrAVG modifiziert und aktualisiert. Durch die Aufnahme des neuen Durchführungsweges Pensionsfonds wurde das BetrAVG erweitert und den
Erfordernissen einer liberaleren Kapitalanlagemöglichkeit angepasst.
Da das BetrAVG dieses echte Beitragsprimat jedoch noch nicht vorsieht, wurde lange Zeit lediglich in der Direktversicherung eine solche Vereinbarung
getroffen, bei der viele Versorgungspläne für die Betriebliche Altersvorsorge von einem im Rahmen der pauschalierungsfähigen Höchstbeträge nach § 40b EStG auf einem sog. Beitragsgruppenplan
basieren. Hier ist der Arbeitgeber in Abhängigkeit von Gehaltsgruppen oder untergliedert nach Tätigkeitsbereichen wie z. B. Vorstand, Geschäftsführung,
Direktorium, Abteilungsleiter, Prokuristen, außertarifliche Mitarbeiter.
Damit Bausparverträge als zertifizierte WGV Betriebliche Altersvorsorge Verträge gelten, darf eine Auszahlung nur der Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten
Wohnimmobilie bzw. deren Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase dienen oder in Form einer lebenslangen Rente (mit der Möglichkeit einer 30-prozentigen
Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn) vorgesehen sein. Möglich ist vor dem 60. Lebensjahr eine förderunschädliche Übertragung auf einen anderen zertifizierten
Bausparvertrag oder einen Geld-Riester Vertrag.
WGV Betriebliche Altersvorsorge - Empfehlungen und Tipps
Die Betriebliche Altersvorsorge gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die WGV Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der WGV Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "WGV Betriebliche Altersvorsorge" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Betriebliche Altersvorsorge zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Württembergische Betriebliche Altersvorsorge finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die WGV Betriebliche Altersvorsorge mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.