Asstel Firmenrechtsschutz Versicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Sollten Sie als Firma, Selbstständiger, oder Freiberufler in eine rechtliche Auseinandersetzung gelangen, ist es für Sie wichtig, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Wenn Sie sich selbst gegen unberechtigte Ansprüche etwaiger Unfallgegner, Geschäftspartner oder Kunden zur Wehr setzen müssen, kann in vielen Fällen bereits die vorhandene Haftpflichtversicherung helfen.
Es ist zum Beispiel wichtig, unberechtigte Ansprüche zurückzuweisen, um den guten Ruf des Unternehmens zu verteidigen. Durch eine Rufschädigung erleidet ihr Unternehmen auch einen Verzehr finanziellen Verlust.
Wenn Sie solche und andere Ansprüche gegenüber Dritten durchsetzen wollen müssen sie vor Gericht. Das Kostenrisiko ist dort schlecht kalkulierbar und bei ungewissem Prozessausgang auch nicht tragbar. Wenn Sie eine Firmenrechtsschutz Versicherung abschließen, können Sie probieren, Ihr Recht zu bekommen und müssen nicht die gegebenenfalls hohen Kosten für einen Gutachter oder ein Revisionsverfahren scheuen. Sie bleiben auch bei einem Vergleich nicht auf ihrem Teil der Kosten sitzen.
Wenn in ihrer Firmenrechtsschutz Versicherung eine entsprechende Deckung vereinbart ist, schützt Sie sie vor den Kosten, die durch rechtliche Auseinandersetzungen und Prozesse entstehen. Die Kosten für Rechtsanwälte (einschließlich der Gegenpartei), Verteidiger und Gericht werden ebenso gedeckt.
Es existieren verschiedene Arten von und Formen des Firmenrechtsschutz: Dazu gehören u.a. Arbeitsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Privatrechtsschutz, erweiterter Strafrechtsschutz oder Vertragsrechtsschutz. Letzterer erwähnter Firmenrechtsschutz wird für Unternehmen allerdings nicht von allen Firmenrechtsschutz Anbietern und auch nur für eine eingeschränkte Art von Betriebsarten angeboten. Wichtig ist, dass Sie die für ihre Firmenrechtsschutz Versicherung einen maßgeschneiderten Rechtsschutz wählen.
Der Versicherungsschutz innerhalb der Firmenrechtsschutz Versicherung wird als Berufsrechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen, oder Rechtsschutz für Vereine angeboten.
Bei dieser Rechtsschutzform gemäß § 28 ARB 2010 Firmenrechtsschutz für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige handelt es sich um eine Kombination von Teilen aus den § 21 Verkehrsrechtsschutz, § 23 Privatrechtsschutz für Selbstständige und § 24 Berufsrechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine sowie dem Rechtsschutz für Immobilien gemäß § 29 ARB 2010.
Versicherungsschutz besteht der Firmenrechtsschutz Versicherung für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender, freiberuflich Tätiger und in einer sonstigen selbstständigen Form. Dabei muss die Art der selbstständigen Tätigkeit im Versicherungsschein eingetragen sein.
Weiter sind innerhaleb der Firmenrechtsschutz Versicherung die Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer in dessen Betrieb versichert.
Versichert werden kann durch die Firmenrechtsschutz Versicherung auch ein Verein sowie dessen gesetzliche Vertreter und Angestellte und Mitglieder bei der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben für den Verein.
Die versicherten Leistungsarten innerhalb der Firmenrechtsschutz Versicherung bestehen aus dem
Schadenersatzrechtsschutz.
Arbeitsrechtsschutz.
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz.
Sozialgerichtsrechtsschutz.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz.
Versicherungsschutz in der Firmenrechtsschutz Versicherung besteht je nach vereinbarten Bedingungen auch für:
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz.
Vertragsrechtsschutz.
Steuerrechtsschutz.
Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen.
Sachenrechtsrechtsschutz.
Der Versicherungsschutz durch die Firmenrechtsschutz Versicherung erstreckt sich auf folgende mitversicherte Personen, soweit sie in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer tätig sind.
mitarbeitende Familienangehörige
Geschäftsführer
angestellte und freie Mitarbeiter
Nicht durch die Firmenrechtsschutz Versicherung versicherbar sind hingegen der Subunternehmer, da es an einem Beschäftigungsverhältnis zwischen den Parteien fehlt.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der Asstel Firmenrechtsschutz Versicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
Asstel Firmenrechtsschutz Versicherung - Tipps und Infos
Zum Bereich der privatrechtlichen Schuldverhältnisse zählen auch Streitigkeiten über das Zustandekommen eines Vertrages sowie Bereicherungsansprüche im
Zusammenhang mit der Rückabwicklung von Verträgen. Gedeckt sind auch Streitigkeiten zwischen dem VN und seinem - früheren - Anwalt über den Grund oder die
Höhe der gesetzlichen Vergütung für dessen Tätigkeit. Ferner ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen eingeschlossen. Das gilt
allerdings nicht für die Firmenrechtsschutz Versicherung aus dem gewerblichen Bereich.
Jedem Bescheid eines Sozialversicherungsträgers geht im Regelfall ein Antrag des VN (z.B. Rentenantrag) voraus. Dieser stellt eine Willenserklärung des VN
dar, die auf den Erlass eines für ihn günstigen Verwaltungsakts gerichtet ist. Wird der Antrag vor Beginn des Versicherungsschutzes gestellt, so besteht
kein Rechtsschutz durch die Firmenrechtsschutz Versicherung, auch wenn der vom VN anzufechtende Bescheid während der Laufzeit des Versicherungsvertrages ergeht. Fällt er in die Wartezeit, so hat der
Antrag keine Bedeutung für die Rechtsschutzzusage.
Der VN kann aber auch von der Asstel Firmenrechtsschutz Versicherung verlangen, dass dieser ihm einen Anwalt benennt. Hierzu ist der Versicherer u.U. sogar verpflichtet, wenn
nämlich der VN keinen Anwalt ausgewählt hat und die Beauftragung eines Anwalts im Interesse des VN erforderlich erscheint. Da der Versicherer
den Anwalt im Namen des VN benennt, ist der Versicherer für die Tätigkeit des Anwalts nicht verantwortlich. Andererseits ist aber der Anwalt auch nur
gegenüber dem VN als seinem Mandanten für die Durchführung des Auftrags verantwortlich.
Der Eintritt des Versicherungsfalles knüpft nach § 4 Abs. 1c ARB grundsätzlich an den Zeitpunkt an, in dem der VN oder ein anderer einen Verstoß gegen
Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften der Firmenrechtsschutz Versicherung begangen hat oder begangen haben soll. Unter Verstoß versteht man hierbei jede objektive Zuwiderhandlung gegen
Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften oder das Unterlassen eines rechtlich gebotenen Tuns. Für dessen Vorliegen kommt es nicht darauf an, ob die
Beteiligten positive Kenntnis hatten Ansprüche abgeleitet oder abgewehrt werden.
Die Asstel Firmenrechtsschutz Versicherung muss die Kosten übernehmen, die der Gegner aufgewendet hat und zu deren Erstattung der VN verpflichtet ist. Darunter fallen in
erster Linie Anwalts- und Gerichtskosten, aber auch sonstige Parteikosten des Gegners, z.B. Reisekosten. Die Erstattungspflicht bezieht sich sowohl auf
gerichtliche als auch auf behördliche Kostenentscheidungen. In Betracht kommt aber auch eine gesetzliche Erstattungspflicht oder auch eine vereinbarte
Kostenübernahme, soweit sich diese Übernahme Kostenvorschriften orientiert.
Die Firmenrechtsschutz Versicherung kennt wie jede andere Versicherungsart auch eine Reihe von Deckungs- bzw. Risikoausschlüssen, die sich vor allem auf
besonders streitträchtige und kostenintensive Rechtsgebiete beziehen. Beweispflichtig für das Vorliegen eines Ausschlusstatbestandes ist der Firmenrechtsschutz Versicherung. Auch
hier gilt der Grundsatz, dass Ausschlussklauseln eng auszulegen sind und nicht weiter als es ihr Sinn unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks erfordert.
Allgemeine Infos und Tipps über die Firmenrechtsschutz Versicherung
Der Straf-Rechtsschutz der Firmenrechtsschutz Versicherung umfasst zum einen die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens. Gesetzlich ist dieser Begriff nicht
definiert. Nach allgemeiner Auffassung fallen hierunter Verstöße gegen Vorschriften des Verkehrs zu Lande, zu Wasser sowie in der Luft, z.B. unerlaubtes
Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit oder Nötigung im Straßenverkehr. Beim Herausfahren aus einer Parklücke berührt ein Autofahrer ein anderes Fahrzeug,
welches dabei beschädigt wird.
Die Rechtsstellung der versicherten Personen regelt § 15 ARB. Danach besteht Versicherungsschutz für den VN der Firmenrechtsschutz Versicherung und die im Versicherungsschein oder in den
einzelnen Rechtsschutzformen genannten Personen. Außerdem besteht Versicherungsschutz durch die Asstel Firmenrechtsschutz Versicherung zu Gunsten der Personen, denen auf Grund des
Todes oder der Verletzung des VN oder einer mitversicherten Person kraft Gesetzes daraus resultierende Ansprüche zustehen (z.B. Erben). Die für den VN
anwendbaren Vertragsbestimmungen gelten für mitversicherte Personen sinngemäß.
Da der Versicherungsschutz im Rahmen durch die Firmenrechtsschutz Versicherung stets nur privatrechtliche Schuldverhältnisse erfasst, fällt das Genossenschaftsrecht als körperschaftliches Rechtsverhältnis
auch ohne ausdrücklichen im Ausschlusskatalog nicht unter den Rechtsschutz. Es muss sich jeweils um typische gesellschaftsrechtliche
Auseinandersetzungen (z.B. Verteilung von Gewinn und Verlust) handeln, also um Fälle, in denen gesellschaftsrechtliche Bestimmungen oder Vereinbarungen
(z.B. Abschluss, Änderung, Aufhebung eines Gesellschaftsvertrages) eine Rolle spielen.
Zu den sonstigen Nutzungsverhältnissen zählen z.B. Wohnungsleihe und schuldrechtliche Wohnrechte sowie Nutzungsverhältnisse aufgrund eines
Grundstückskaufvertrages bis zum Besitzübergang. Die Anmietung von Ferienwohnungen, Campingplätzen und Hotelzimmern fällt nicht unter § 29 ARB. Es handelt
sich hier nämlich um kurzfristige Nutzungsverhältnisse, während der Firmenrechtsschutz Versicherung auf längerfristige Schuldverhältnisse abstellt.
Streitigkeiten aus Nutzungsverhältnissen unterliegen der Firmenrechtsschutz Versicherung.
Der VN hat gegenüber der Firmenrechtsschutz Versicherung bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten. Die Beachtung dieser sog. Obliegenheiten ist wichtig, um eine unter bestimmten
Voraussetzungen im Falle ihrer Verletzung mögliche Leistungsfreiheit des Versicherers zu vermeiden. Zum einen gelten die im VVG geregelten gesetzlichen
Obliegenheiten (z.B. vorvertragliche Anzeigepflichten gemäß §§ 19ff. VVG). Zum anderen sind die in den ARB vereinbarten Obliegenheiten zu beachten. Die ARB
regeln sowohl Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles.
Die Asstel Firmenrechtsschutz Versicherung für Selbstständige gemäß § 23 ARB besteht zugunsten von selbstständigen Personen für den privaten Bereich und für den beruflichen
Bereich in Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit. Der gesamte Bereich selbstständiger Tätigkeit ist über § 24 ARB zu versichern. Die Grenzen zwischen
dem privaten und dem selbständigen Bereich sind zum Teil fließend. Abgrenzungsprobleme können z.B. im Bereich der Vermögensverwaltung auftreten. In
Streitfällen können letztlich nur die Gerichte Klarheit schaffen.
Asstel Firmenrechtsschutz Versicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Firmenrechtsschutz Versicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Asstel Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Asstel Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Asstel Firmenrechtsschutz Versicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Firmenrechtsschutz Versicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Firmenrechtsschutz Versicherung für Ausländer finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Firmenrechtsschutz Versicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die Asstel Firmenrechtsschutz Versicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.