Hallesche Firmenrechtsschutz Versicherung - Gute Leistungen zu günstigen Preisen
Sollten Sie als Firma, Selbstständiger, oder Freiberufler in eine rechtliche Auseinandersetzung gelangen, ist es für Sie wichtig, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Wenn Sie sich selbst gegen unberechtigte Ansprüche etwaiger Unfallgegner, Geschäftspartner oder Kunden zur Wehr setzen müssen, kann in vielen Fällen bereits die vorhandene Haftpflichtversicherung helfen.
Es ist zum Beispiel wichtig, unberechtigte Ansprüche zurückzuweisen, um den guten Ruf des Unternehmens zu verteidigen. Durch eine Rufschädigung erleidet ihr Unternehmen auch einen Verzehr finanziellen Verlust.
Wenn Sie solche und andere Ansprüche gegenüber Dritten durchsetzen wollen müssen sie vor Gericht. Das Kostenrisiko ist dort schlecht kalkulierbar und bei ungewissem Prozessausgang auch nicht tragbar. Wenn Sie eine Firmenrechtsschutz Versicherung abschließen, können Sie probieren, Ihr Recht zu bekommen und müssen nicht die gegebenenfalls hohen Kosten für einen Gutachter oder ein Revisionsverfahren scheuen. Sie bleiben auch bei einem Vergleich nicht auf ihrem Teil der Kosten sitzen.
Wenn in ihrer Firmenrechtsschutz Versicherung eine entsprechende Deckung vereinbart ist, schützt Sie sie vor den Kosten, die durch rechtliche Auseinandersetzungen und Prozesse entstehen. Die Kosten für Rechtsanwälte (einschließlich der Gegenpartei), Verteidiger und Gericht werden ebenso gedeckt.
Es existieren verschiedene Arten von und Formen des Firmenrechtsschutz: Dazu gehören u.a. Arbeitsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Privatrechtsschutz, erweiterter Strafrechtsschutz oder Vertragsrechtsschutz. Letzterer erwähnter Firmenrechtsschutz wird für Unternehmen allerdings nicht von allen Firmenrechtsschutz Anbietern und auch nur für eine eingeschränkte Art von Betriebsarten angeboten. Wichtig ist, dass Sie die für ihre Firmenrechtsschutz Versicherung einen maßgeschneiderten Rechtsschutz wählen.
Der Versicherungsschutz innerhalb der Firmenrechtsschutz Versicherung wird als Berufsrechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen, oder Rechtsschutz für Vereine angeboten.
Bei dieser Rechtsschutzform gemäß § 28 ARB 2010 Firmenrechtsschutz für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige handelt es sich um eine Kombination von Teilen aus den § 21 Verkehrsrechtsschutz, § 23 Privatrechtsschutz für Selbstständige und § 24 Berufsrechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine sowie dem Rechtsschutz für Immobilien gemäß § 29 ARB 2010.
Versicherungsschutz besteht der Firmenrechtsschutz Versicherung für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender, freiberuflich Tätiger und in einer sonstigen selbstständigen Form. Dabei muss die Art der selbstständigen Tätigkeit im Versicherungsschein eingetragen sein.
Weiter sind innerhaleb der Firmenrechtsschutz Versicherung die Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer in dessen Betrieb versichert.
Versichert werden kann durch die Firmenrechtsschutz Versicherung auch ein Verein sowie dessen gesetzliche Vertreter und Angestellte und Mitglieder bei der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben für den Verein.
Die versicherten Leistungsarten innerhalb der Firmenrechtsschutz Versicherung bestehen aus dem
Schadenersatzrechtsschutz.
Arbeitsrechtsschutz.
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz.
Sozialgerichtsrechtsschutz.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz.
Versicherungsschutz in der Firmenrechtsschutz Versicherung besteht je nach vereinbarten Bedingungen auch für:
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz.
Vertragsrechtsschutz.
Steuerrechtsschutz.
Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen.
Sachenrechtsrechtsschutz.
Der Versicherungsschutz durch die Firmenrechtsschutz Versicherung erstreckt sich auf folgende mitversicherte Personen, soweit sie in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer tätig sind.
mitarbeitende Familienangehörige
Geschäftsführer
angestellte und freie Mitarbeiter
Nicht durch die Firmenrechtsschutz Versicherung versicherbar sind hingegen der Subunternehmer, da es an einem Beschäftigungsverhältnis zwischen den Parteien fehlt.
Durch unseren kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden wir für Sie die günstigsten Tarife der Hallesche Firmenrechtsschutz Versicherung mit den bestmöglichen Leistungseinschlüssen. Sie können so bis zu einige Hundert Euro im Jahr an Versicherungsbeiträgen einsparen, ohne auf Leistungsqualität verzichten zu müssen.
Hallesche Firmenrechtsschutz Versicherung - Tipps und Infos
Versicherungsschutz durch die Firmenrechtsschutz Versicherung besteht nur für Ansprüche, die zwischen den Vertragsparteien selbst streitig und im Miet- oder Pachtverhältnis begründet sind, wozu z.B.
auch Ansprüche aus einem gesetzlichen Vermieter-, Verpächter- oder Pächterpfandrecht zählen. Streitigkeiten zwischen mehreren Mietern des gleichen Hauses
sind nicht versichert, da der Ursprung des Streites normalerweise nicht im Miet- oder Pachtverhältnis liegt. Auseinandersetzungen zwischen Mietparteien kann
man allerdings dann im Rahmen des § 29 ARB als gedeckt ansehen.
Der Versicherungsschutz bleibt ferner bestehen, wenn der VN nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des
Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der die Firmenrechtsschutz Versicherung obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der VN die
Obliegenheit arglistig verletzt hat. Ein eventuelles Verschulden seines Anwalts hat der VN wie eigenes Verschulden zu vertreten, da der Anwalt als
Repräsentant des VN anzusehen ist.
Die Kosten für dieses Verfahren trägt die Firmenrechtsschutz Versicherung. Gegenstandswert ist nicht der Wert der Hauptsache, sondern der voraussichtlich notwendige
Kostenaufwand in Höhe der eigenen und gegnerischen Anwaltskosten sowie ggf. der Gerichtskosten erster Instanz. Mit der Deckungsklage hat der VN die
Möglichkeit, einen behaupteten Versicherungsanspruch gerichtlich feststellen zu lassen: Lehnt der Hallesche Firmenrechtsschutz Versicherung den Versicherungsschutz endgültig ab oder
behauptet der VN, dass der Schiedsspruch des Rechtsanwalts erheblich abweicht.
In der Firmenrechtsschutz Versicherung können besondere Konstellationen auftreten. Erfolgt eine verhaltensbedingte Kündigung, kommt es alleine darauf an, wann der VN nach
Behauptung des Gegners die Gründe für die Kündigung gesetzt hat. Entscheidend sind hierbei nur die Tatbestände, die der Arbeitgeber tatsächlich zur Stützung
der Kündigung herangezogen hat. Ein Verstoß gegen Rechtspflichten im Sinne der Versicherungsfalldefinition ist bereits dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber
beim Betriebsrat die Zustimmung zur Kündigung einholt.
Gegenüber einem vorsteuerabzugsberechtigten VN ist die Hallesche Firmenrechtsschutz Versicherung nur zum Ersatz der Kosten ohne Mehrwertsteuer verpflichtet. Es besteht also
kein Freistellungsanspruch in Höhe des Mehrwertsteuerbetrages. Kosten, die der VN anlässlich der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen selbst aufwendet
(sog. Parteikosten), sind nur dann versichert, wenn sie ausnahmsweise positiv im Leistungskatalog aufgeführt sind (z.B. Reisekosten zu einem ausländischen Gericht).
Ein sonstiges Recht aus geistigem Eigentum wäre z.B. das Sortenschutzrecht. Mit dem Hinweis auf einen ursächlichen Zusammenhang wird klargestellt, dass auch
die Verfolgung oder Abwehr konkurrierender Ansprüche (z.B. aus § 823 BGB) vom Ausschluss erfasst ist. Bei Auseinandersetzungen zwischen einem Arbeitgeber
und einem durch die Firmenrechtsschutz Versicherung versicherten Arbeitnehmer über technische Verbesserungen besteht Rechtsschutz, da sie wegen der Vergütungspflicht des Arbeitgebers nicht mehr dem geistigen
Eigentum zuzurechnen sind und in der Regel nicht patentrechtlich geschützt werden.
Allgemeine Infos und Tipps über die Firmenrechtsschutz Versicherung
Entscheidend ist allein, ob der Gegner sich auf den Verstoß des VN zur Stützung seiner Rechtsposition beruft. Ist dies der Fall, so gilt der Versicherungsfall
im Zeitpunkt des behaupteten Verstoßes des VN der Firmenrechtsschutz Versicherung als eingetreten, und zwar auch dann, wenn der zunächst zeitlich später liegende Verstoß des VN den
Rechtsstreit ausgelöst hat (BGH VersR 1984, 530). Unerheblich ist, wenn ein zunächst behaupteter Verstoß sich im Nachhinein, insbesondere nach einer
gerichtlichen Klärung als unwahr herausstellt.
Als Schadenversicherung unterliegt auch die Firmenrechtsschutz Versicherung den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes, speziell den §§ 125 bis 129 VVG.
Seit dem 1.1.2009 gilt die Fassung des VVG 2008 für alle Versicherungsverträge. Die wesentlichen Neuerungen für die Hallesche Firmenrechtsschutz Versicherung sind folgende:
Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips bei Obliegenheitsverletzung, Gefahrerhöhung und grober Fahrlässigkeit, Wegfall der Kündigungspflicht bei
Obliegenheitsverletzungen vor Eintritt des Versicherungsfalles.
Letzteres ist z.B. der Fall, wenn Ansprüche gegen einen Reiseveranstalter geltend gemacht werden, weil das Hotel infolge eines Bürgerkriegs unbewohnbar
wurde. Bei der Prüfung des Ausschlusstatbestandes Streik spielt es keine Rolle, welche Qualität der Streik gehabt hat. Der Ausschluss durch die Firmenrechtsschutz Versicherung greift sowohl bei
einem gewerkschaftlich organisierten Streik als auch bei einem wilden Streik und auch bei einem Warn-, Teil- und Generalstreik. Der VN bricht seinen Urlaub
ab, weil das Hotelpersonal streikt.
Gemischte Verträge (z.B. Heimpflegeverträge) werden, selbst wenn es sich um langfristige Schuldverhältnisse handelt, nur dann von § 29 ARB erfasst, wenn
die Gebrauchsüberlassung im Sinne von Miete oder Pacht die Hauptleistung ist, gegenüber welcher sonstige Leistungen nur untergeordnete Bedeutung haben.
Stehen demnach erhebliche dienstvertragliche Leistungen im Vordergrund (z.B. Betreuung oder Pflege), ist Versicherungsschutz auch nur über die Leistungsart
Firmenrechtsschutz Versicherung zu erhalten.
Diese Quotierungsregelung beruht auf dem Wegfall des Alles-oder-Nichts Prinzips. Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat bei
der Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass die Firmenrechtsschutz Versicherung den
VN durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Weist der VN nach, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt
hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Werden im Laufe eines Verfahrens weitere rechtliche Schritte erwogen, muss jeweils erneut eine Deckungszusage eingeholt werden. Die Deckungszusage wird von
manchen Versicherern aufgesplittet, also zunächst für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung, dann für die erste Instanz, dann für die zweite Instanz
und dann ggf. für die weitere Rechtsverfolgung erteilt. Für jede gesonderte Stufe hat der VN dann, um Regulierungsschwierigkeiten zu vermeiden, eine
gesonderte Zusage der Hallesche Firmenrechtsschutz Versicherung einzuholen.
Hallesche Firmenrechtsschutz Versicherung - Empfehlungen und Tipps
Die Firmenrechtsschutz Versicherung gehört mit zu den wichtigen Versicherungsformen, um sich vor bestimmten Risiken und Gefahren abzusichern. Doch ist nicht jeder Anbieter gleich gut, denn neben preislichen Unterschieden ergeben sich auch erhebliche Leistungsunterschiede. Die Hallesche Versicherung bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot zu günstigen Preisen.
Wie eine Vielzahl von Versicherungsnehmer der Hallesche Versicherung, so stufen auch unsere unabhängigen Berater im durchgeführten Vergleich, sowie im Test der Stiftung Warentest zwischen allen Anbietern die "Hallesche Firmenrechtsschutz Versicherung" als empfehlenswert ein und unterbreiten auch Ihnen gern ein unverbindliches Angebot, damit Sie sich von den guten Leistungen und den günstigen Beiträgen überzeugen können.
Eine gute und günstige Firmenrechtsschutz Versicherung zu finden ist für den einzelnen Verbraucher, wenn überhaupt, mit nur sehr viel Zeitaufwand verbunden und ohne eine professionelle Vergleichssoftware eigentlich nicht zu bewerkstelligen, denn es gibt eine große Auswahl an Tarifkombinationen welche an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden können und die es zu berücksichtigen gilt. Unter Firmenrechtsschutz Versicherung für Handwerker finden Sie diesbezüglich weitere nützliche Tipps und Informationen über die Firmenrechtsschutz Versicherung, wie Sie Geld einsparen können und dennoch einen guten Versicherungsschutz erhalten.
Wenn auch Sie ein gutes Preis- Leistungsverhältnis wünschen und nicht lange suchen wollen, so lassen Sie sich kostenlos einen unabhängigen Vergleich durch einen unserer unabhängigen Versicherungsmakler anfertigen, welcher auch die Hallesche Firmenrechtsschutz Versicherung mit in den Vergleich einbezieht. Für Sie entstehen weder durch den durchgeführten Vergleich, sowie die Erstellung der Angebote irgendwelche Kosten.